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Linkbuilding - was Sie rechtlich beachten müssen + Muster „Rabatt für Backlinks“

21.02.2023, 17:58 Uhr | Lesezeit: 12 min
Linkbuilding - was Sie rechtlich beachten müssen + Muster „Rabatt für Backlinks“

Linkbuilding ist eine der grundlegenden Methoden des Suchmaschinenmarketings. Durch den Aufbau von Backlinks von anderen Webseiten auf Ihre eigene Seite können Sie das Ranking Ihrer Webseite bei den Suchmaschinenergebnissen verbessern und dadurch mehr Traffic und potenzielle Kunden auf Ihre Seite locken. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die Grundlagen des Linkbuildings erklären und Ihnen ein Muster für eine Vereinbarung „Rabatt für Backlinks“ bereitstellen.

I. Was versteht man unter Linkbuilding und Backlinks?

In der Suchmaschinenoptimierung ist der Linkaufbau die Königsdisziplin. Backlinks sind Links von anderen Websites auf Ihre eigene Website. Wenn eine andere Website auf Ihre Website verlinkt, signalisiert dies den Suchmaschinen, dass Ihre Website vertrauenswürdig und für bestimmte Schlüsselwörter relevant ist.

Je mehr Backlinks Ihre Seite hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Seite weiter oben in den Suchergebnissen angezeigt wird.

Allerdings gibt es auch qualitative Unterschiede bei den Backlinks. Nicht jeder Backlink hat das gleiche Gewicht. Ein Backlink von einer hoch angesehenen und vertrauenswürdigen Website hat ein höheres Gewicht als ein Backlink von einer kleinen, unbekannten Website.

II. Warum sind Backlinks wichtig?

Backlinks sind ein wichtiger Faktor für das Ranking einer Website in den Suchmaschinenergebnissen. Suchmaschinen wie Google verwenden verschiedene Algorithmen, um die Relevanz einer Webseite für bestimmte Suchbegriffe zu bestimmen. Einer dieser Algorithmen berücksichtigt die Anzahl und Qualität der Backlinks, die auf Ihre Seite verweisen.

Je mehr Backlinks Ihre Seite hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie weiter oben in den Suchergebnissen angezeigt wird. Aber wie bereits erwähnt, ist nicht nur die Anzahl der Backlinks wichtig, sondern auch deren Qualität.

Eine Linkbuilding-Strategie sollte daher nicht nur darauf abzielen, möglichst viele Backlinks zu sammeln, sondern auch darauf, Backlinks von qualitativ hochwertigen Websites zu erhalten.

III. Wie funktioniert Linkbuilding?

Linkbuilding ist der Prozess des Aufbaus von Backlinks von anderen Webseiten auf Ihre eigene Seite. Es gibt verschiedene Methoden, um Backlinks zu erhalten, wie zum Beispiel:

  • Gastblogging: Schreiben Sie Artikel für andere Webseiten und verlinken Sie dabei auf Ihre eigene Seite.
  • Broken-Link-Building: Suchen Sie nach Links auf anderen Webseiten, die nicht mehr funktionieren, und bieten Sie den Webseitenbetreibern an, diese durch einen Link auf Ihre eigene Seite zu ersetzen.
  • Social-Media-Links: Veröffentlichen Sie Ihre Inhalte auf sozialen Netzwerken und sammeln Sie dabei Backlinks von anderen Nutzern.
  • Verzeichnis-Einträge: Listen Sie Ihre Webseite in Verzeichnissen und Branchenbüchern auf, um Backlinks von diesen zu erhalten.
  • Ego-Bait-Links: Erstellen Sie Inhalte, die andere Webseitenbetreiber dazu veranlassen, auf Ihre Seite zu verlinken, wie zum Beispiel Statistiken, Umfragen oder Berichte.

Es gibt viele weitere Methoden, um Backlinks zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass Sie eine Strategie entwickeln, die auf die Bedürfnisse Ihrer eigenen Webseite abgestimmt ist und dabei auf hochwertige Backlinks abzielt.

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IV. Wie man eine erfolgreiche Linkbuilding-Strategie aufbaut

Eine erfolgreiche Linkbuilding-Strategie erfordert Planung und Engagement. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen können, um eine erfolgreiche Strategie zu entwickeln:

1. Definieren Sie Ihre Ziele

Bevor Sie mit dem Linkbuilding beginnen, sollten Sie sich klar darüber sein, was Sie erreichen möchten. Möchten Sie mehr Traffic auf Ihrer Webseite? Oder möchten Sie Ihre Marke bekannter machen? Stellen Sie sicher, dass Ihre Ziele realistisch und messbar sind.

2. Analysieren Sie Ihre Konkurrenz

Untersuchen Sie die Backlink-Profile Ihrer Konkurrenten und identifizieren Sie, woher sie ihre Backlinks erhalten. Verwenden Sie spezielle Tools, um diese Informationen zu sammeln.

3. Identifizieren Sie Ihre Zielgruppe

Bestimmen Sie, wer Ihre Zielgruppe ist und wo sie sich online aufhält. Identifizieren Sie Webseiten und Foren, auf denen Ihre Zielgruppe aktiv ist, und entwickeln Sie eine Strategie, um von diesen Seiten Backlinks zu erhalten.

4.Bieten Sie einen Mehrwert

Bieten Sie einen Mehrwert für die potentiellen Backlink-Setzer, indem Sie ihnen z.B. einen Rabatt für den Kauf in Ihrem Online-Shop zur Verfügung stellen.

5. Vermeiden Sie unlautere Techniken

Vermeiden Sie Techniken wie automatisierte Link-Generatoren, Kommentarspam oder kalte Linkanfragen (hierzu sogleich noch näher). Diese Techniken können zum einen zu einer Bestrafung durch Suchmaschinen führen und Ihre Webseite schädigen. Zum anderen drohen rechtliche Konsequenzen wie z.B. kostenpflichtige Abmahnungen.

6. Verfolgen Sie Ihre Fortschritte

Verwenden Sie Webanalysetools, um den Fortschritt Ihrer Linkbuilding-Strategie zu verfolgen. Analysieren Sie Ihre Daten und passen Sie Ihre Strategie an, um die besten Ergebnisse zu erzielen.

V. Achtung bei sog. „kalten“ Linkanfragen per E-Mail und Telefon!

Im Internet finden sich unzählige „Tipps“ und „Formulierungshilfen“ für das Linkbuilding. Die Ratschläge der Autoren gehen oftmals dahin, mittels E-Mail oder Telefon bei Seitenbetreibern (mal mehr mal weniger geschickt) nach einen Backlink anzufragen. Aber ist solch eine Kontaktaufnahme zum Zwecke des Linkbuildings zulässig?

1. Sind Linkanfragen als Werbung zu qualifizieren?

Fraglich ist, ob Anfragen bezüglich Backlinks, Linktausch oder Linkkauf im rechtlichen Sinne als Werbung angesehen werden und damit eine Einwilligung des Adressaten erforderlich ist.

Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07, E-Mail-Werbung II) ist Werbung

“jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern”

Der BGH hat ebenfalls geklärt (Urteil vom 12.09.2013, Az. I ZR 208/12 – Tell-A-Friend), dass dem Werbebegriff neben unmittelbar produktbezogenen Angeboten auch Nachfragehandlungen sowie Maßnahmen der mittelbaren Absatzförderung unterfallen.

Anfragen zum Setzen eines Backlinks auf rein privaten Webseiten sind in rechtlicher Hinsicht unproblematisch.

Allerdings sind sog. „kalte“ Linkanfragen (= initiative Anfragen zum Linkbuilding) im geschäftlichen Bereich als Werbung einzustufen, da diese auf mittelbare Absatzförderung abzielen.

Grund: Das Setzen des Backlinks zielt darauf ab, das Ranking der verlinkten Seite in den Suchmaschinen zu verbessern, um mehr Besucher auf die Website zu ziehen und letztendlich den Absatz oder Umsatz des Websitebetreibers zu steigern.

Für die rechtliche Zulässigkeit von kalten Linkanfragen ist zwischen den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu unterscheiden.

2. Persönliche Linkanfragen/Anfragen per Briefpost

Sollten Sie eine Linkanfrage im Rahmen eines persönlichen Gesprächs stellen, ist das vollkommen unproblematisch. Ebenfalls zulässig ist eine Anfrage per Briefpost, es sei denn, dass Sie von einem Werbewiderspruch des Adressaten positive Kenntnis haben.

Anders hingegen ist die rechtliche Zulässigkeit der (kalten) Linkanfrage per E-Mail bzw. Telefon zu beurteilen.

3. Linkanfrage per E-Mail

Für Linkanfragen per E-Mail gilt, dass diese nur dann zulässig sind, wenn der Adressat einer solchen Anfrage zuvor seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.

Die gesetzliche Ausnahmevorschrift für die sog. Bestandskundenwerbung greift im Falle der Linkanfrage nicht ein, da eine solche Werbung nur für die Werbung für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen in Betracht kommt. Eine Linkanfrage zum Zwecke des Linkbuildings erfüllt daher nicht die Voraussetzungen der Bestandskundenwerbung und erfordert daher ausnahmslos eine (wirksame) Einwilligung des Adressaten.

4. Linkanfrage per Telefon

Linkanfragen per Telefon an fremde Unternehmen sind rechtlich weniger streng geregelt als Anfragen per E-Mail. Allerdings bedeutet dies nicht, dass telefonische Linkanfragen grundsätzlich erlaubt sind. Für die Zulässigkeit eines Telefonanrufs zur Linkanfrage muss zumindest eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegen.

Vor dem Anruf muss der Anrufer also prüfen, ob das zu kontaktierende Unternehmen einen solchen Anruf erwarten wird oder ihm zumindest aufgeschlossen gegenübersteht.

Dazu muss der Anruf aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Angerufenen vermuten lassen. Ein allgemeiner Sachbezug des Anrufs reicht nicht aus, da Telefonwerbung sonst unbegrenzt möglich wäre. Der Anrufer muss davon ausgehen können, dass der Angerufene einen aktuellen oder konkreten Bedarf für die angefragte Leistung hat und mutmaßlich auch mit einer telefonischen Werbung einverstanden ist.

Anfragen zu Backlinks auf thematisch fremde Websites sind in diesem Zusammenhang besonders kritisch, da der Anrufer kaum nachweisen kann, dass der Angerufene ein sachliches Interesse an einem thematisch fremden Link haben wird.

Selbst bei thematischer Ähnlichkeit zwischen den Websites ist es schwer begründbar, dass der Anrufer davon ausgehen kann, dass der Angerufene an einem Linkgeschäft mit dem Anrufer interessiert ist und einer Anfrage per Telefon zustimmen wird. Auch im Falle der telefonischen Kontaktaufnahme zur Linkbuildinganfrage sollte immer eine Einwilligung vorliegen, um hier den rechtlich sichersten Weg zu beschreiten.

VI. Muster für Mandanten - Vertrag für eine Marketing-Maßnahme „Rabatt für Backlinks“

Wir stellen unseren Mandanten nachstehend eine Mustervereinbarung für einen gewährten Rabatt für das Setzen von Backlinks zur Verfügung.

Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist die Gewährung eines Rabatts im Gegenzug für die (dauerhafte) Veröffentlichung eines Backlinks auf den Online-Shop des Händlers.

Wichtiger Hinweis vorweg

Dieser Mustervertrag ist ein kostenloses und freiwilliges Angebot. Er gehört nicht zum Leistungsumfang Ihrer bei uns gebuchten Schutzpakete. Aus diesem Grund können wir keine Haftung für die Richtigkeit dieses Musters übernehmen und keine von den Schutzpaketen umfasste individuelle Beratung hinsichtlich des Musters anbieten.

Der nachstehende Mustervertrag ist bewusst händlerfreundlich formuliert, berücksichtigt aber auch die Interessen der Gegenseite angemessen. Bitte beachten Sie, dass der Mustervertrag nur soweit Mustergültigkeit besitzt, wie generelle Formulierungen und Klauseln möglich sind. Anpassungen und Konkretisierungen durch den Händler sind in jedem Fall erforderlich und betreffen vor allem die individuelle Eingabe von Zahlen und Daten im Vertrag sowie die Konkretisierung an den kenntlich gemachten Stellen.

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VII. Fazit

Linkbuilding ist eine wichtige Strategie im Suchmaschinenmarketing. Durch den Aufbau von Backlinks von hochwertigen Webseiten können Sie das Ranking Ihrer Webseite bei den Suchmaschinenergebnissen verbessern und mehr Traffic auf Ihre Seite locken. Eine erfolgreiche Linkbuilding-Strategie erfordert Planung, Engagement und eine klare Vorstellung Ihrer Ziele und Zielgruppe.

Mit unserem Muster "Rabatt für Backlinks" haben Online-Händler die Möglichkeit das Netzwerk an wertvollen Backlinks auszubauen.

Noch kein Mandant und Interesse an unseren sicheren Rechtstexten für den Verkauf Ihrer Waren im Online-Handel? Gerne, buchen Sie einfach eines der Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei (bereits ab mtl. nur 5,90 € erhältlich).

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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