
Abmahnradar: Lebensmittel: Werbung / fehlendes Zutatenverzeichnis / Geschmacksmusterverletzung / Marken: EXPLORER, Inbus
Keine Woche ohne Abmahnungen im Lebensmittelbereich. Diesmal ging es zum Beispiel um ein fehlendes Zutatenverzeichnis und gesundheitsbezogene Werbung. Außerdem gab es in letzter Zeit auffällig viele Abmahnungen wegen der Verletzung von Geschmacksmustern - diese Woche ging es zum Beispiel um eine Edelsteinflasche. Ebenfalls um die äußere Gestaltung eines Produkts ging es bei einer Abmahnung wegen Verletzung des wettbewerblichen Nachahmungsschutzes. Im Markenrecht wurde die unberechtigte Verwendung der Marken EXPLORER und Inbus abgemahnt.

Keine Woche ohne Abmahnungen im Lebensmittelbereich. Diesmal ging es zum Beispiel um ein fehlendes Zutatenverzeichnis und gesundheitsbezogene Werbung. Außerdem gab es in letzter Zeit auffällig viele Abmahnungen wegen der Verletzung von Geschmacksmustern - diese Woche ging es zum Beispiel um eine Edelsteinflasche. Ebenfalls um die äußere Gestaltung eines Produkts ging es bei einer Abmahnung wegen Verletzung des wettbewerblichen Nachahmungsschutzes. Im Markenrecht wurde die unberechtigte Verwendung der Marken EXPLORER und Inbus abgemahnt.

OLG Brandenburg zur korrekten Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
Der rechtsichere Verkauf von Lebensmitteln über das Internet ist anspruchsvoll. Das wissen auch die Abmahner. Ein sehr beliebtes Einfallstor für Abmahnungen ist die fehlende bzw. falsche Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers. Das OLG Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass die bloße Angabe einer Firma ohne Funktionsbezeichnung diesbezüglich nicht genügt.

Der rechtsichere Verkauf von Lebensmitteln über das Internet ist anspruchsvoll. Das wissen auch die Abmahner. Ein sehr beliebtes Einfallstor für Abmahnungen ist die fehlende bzw. falsche Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers. Das OLG Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass die bloße Angabe einer Firma ohne Funktionsbezeichnung diesbezüglich nicht genügt.

Frage des Tages: Wer trägt die Rücksendekosten bei unvollständigen Retouren?
Im Versandhandel kann es aus unterschiedlichen Gründen zu Retouren kommen. Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht und müssen im Falle des Widerrufs die ggf. bereits gelieferte Ware an den Verkäufer zurücksenden. Daneben kommen Retouren auch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Mängelhaftung in Betracht, etwa wenn die dem Käufer gelieferte Ware mangelhaft ist. Je nach Sachverhalt kann der Händler in solchen Fällen verpflichtet sein, die Rücksendekosten zu tragen. Doch was gilt in solchen Fällen, wenn der Käufer die Ware nicht vollständig an den Händler zurückschickt und wer muss ggf. die zusätzlichen Rücksendekosten zahlen?

Im Versandhandel kann es aus unterschiedlichen Gründen zu Retouren kommen. Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht und müssen im Falle des Widerrufs die ggf. bereits gelieferte Ware an den Verkäufer zurücksenden. Daneben kommen Retouren auch im Zusammenhang mit der gesetzlichen Mängelhaftung in Betracht, etwa wenn die dem Käufer gelieferte Ware mangelhaft ist. Je nach Sachverhalt kann der Händler in solchen Fällen verpflichtet sein, die Rücksendekosten zu tragen. Doch was gilt in solchen Fällen, wenn der Käufer die Ware nicht vollständig an den Händler zurückschickt und wer muss ggf. die zusätzlichen Rücksendekosten zahlen?

Betriebsurlaub: Wie sind Online-Shops rechtlich sicher zu gestalten?
Auch Online-Händler brauchen mal Urlaub. In diesem Zusammenhang wird uns in unserer Beratungspraxis immer wieder die Frage gestellt, was der Online-Händler im Falle eines Betriebsurlaubs bei der Gestaltung seines Online-Shops beachten muss, um sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen. Im Rahmen dieses Beitrags sind wir dieser Frage einmal auf den Grund gegangen.

Auch Online-Händler brauchen mal Urlaub. In diesem Zusammenhang wird uns in unserer Beratungspraxis immer wieder die Frage gestellt, was der Online-Händler im Falle eines Betriebsurlaubs bei der Gestaltung seines Online-Shops beachten muss, um sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen. Im Rahmen dieses Beitrags sind wir dieser Frage einmal auf den Grund gegangen.

Interview mit kasuwa: Jahresrückblick 2023 und Ausblick auf 2024
Auf kasuwa.de, dem nach Unternehmensangaben nun größten deutschen DIY-Marktplatz können seit Mai 2019 Produkte unter dem Motto „Mit-Liebe-Selbstgemachtes“, digitale Produkte, Vintage und Material verkauft werden. Wie erging es dem Marktplatz und seinen Händlern dieses Jahr ? Welche Neuerungen sind für Händler interessant? Was ist für 2024 geplant? Das wollten wir Uwe Günzel von der kasuwa GmbH fragen, der uns dann aber mit einem Gast überrascht hat. Also haben wir mit beiden gesprochen.

Auf kasuwa.de, dem nach Unternehmensangaben nun größten deutschen DIY-Marktplatz können seit Mai 2019 Produkte unter dem Motto „Mit-Liebe-Selbstgemachtes“, digitale Produkte, Vintage und Material verkauft werden. Wie erging es dem Marktplatz und seinen Händlern dieses Jahr ? Welche Neuerungen sind für Händler interessant? Was ist für 2024 geplant? Das wollten wir Uwe Günzel von der kasuwa GmbH fragen, der uns dann aber mit einem Gast überrascht hat. Also haben wir mit beiden gesprochen.

Werbekennzeichnung auf Social Media: EU-Kommission leitet Prüfkampagne gegen Influencer ein
Das Influencer-Marketing gewinnt vor allem auf Social Media zunehmend an Bedeutung. Unternehmen beauftragen bekannte Persönlichkeiten immer häufiger mit der Anpreisung ihrer Produkte. Um objektive Berichterstattung von Werbung zu trennen, ist letztere dabei aber gesondert zu kennzeichnen. Nach Mitteilung der EU-Kommission soll nun die Werbekennzeichnung von Influencern in der EU zusammen mit nationalen Verbraucherschutzverbänden auf ihre Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden.

Das Influencer-Marketing gewinnt vor allem auf Social Media zunehmend an Bedeutung. Unternehmen beauftragen bekannte Persönlichkeiten immer häufiger mit der Anpreisung ihrer Produkte. Um objektive Berichterstattung von Werbung zu trennen, ist letztere dabei aber gesondert zu kennzeichnen. Nach Mitteilung der EU-Kommission soll nun die Werbekennzeichnung von Influencern in der EU zusammen mit nationalen Verbraucherschutzverbänden auf ihre Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden.

Was darf’s denn sein: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?
Wer die Wahl hat, hat die Qual – das gilt auch für Markenanmeldungen und für die Wahl des richtigen Markenzeichens. Die Wortmarke besteht aus reinen Buchstaben oder Ziffern ohne grafische Elemente, während die Wort-/Bildmarke eine Kombination aus beidem ist. Letztere bietet zwar vielseitigen Schutz, birgt aber Risiken bezüglich der Schutzfähigkeit des beinhalteten Wortzeichens und des Markenverlusts bei Nichtbenutzung….

Wer die Wahl hat, hat die Qual – das gilt auch für Markenanmeldungen und für die Wahl des richtigen Markenzeichens. Die Wortmarke besteht aus reinen Buchstaben oder Ziffern ohne grafische Elemente, während die Wort-/Bildmarke eine Kombination aus beidem ist. Letztere bietet zwar vielseitigen Schutz, birgt aber Risiken bezüglich der Schutzfähigkeit des beinhalteten Wortzeichens und des Markenverlusts bei Nichtbenutzung….

Hamburger Datenschutzbeauftragter: Gemeinsame Verantwortlichkeit nach DSGVO bei geteilter Kundendatenbank im Unternehmensverbund
Nach der geltenden Datenschutzgrundverordnung muss der Verantwortliche die Gesetzmäßigkeit von Datenverarbeitungen sicherstellen. Verantwortlich können auch mehrere Personen gemeinsam sein, müssen dann aber zur Wahrung des Datenschutzes eine detaillierte Vereinbarung über Zwecke, Mittel, Funktionen und Beziehungen dieser gemeinsamen Verantwortlichkeit treffen. Ob auch das Führen einer gemeinschaftlichen Kundendatenbank im Unternehmensverbund zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit führt, beurteilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte in einem jüngst veröffentlichten Tätigkeitsbericht.

Nach der geltenden Datenschutzgrundverordnung muss der Verantwortliche die Gesetzmäßigkeit von Datenverarbeitungen sicherstellen. Verantwortlich können auch mehrere Personen gemeinsam sein, müssen dann aber zur Wahrung des Datenschutzes eine detaillierte Vereinbarung über Zwecke, Mittel, Funktionen und Beziehungen dieser gemeinsamen Verantwortlichkeit treffen. Ob auch das Führen einer gemeinschaftlichen Kundendatenbank im Unternehmensverbund zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit führt, beurteilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte in einem jüngst veröffentlichten Tätigkeitsbericht.

Hinweisgebersystem mit Ombudsperson einführen: Pflicht ab 17.12.2023
Unternehmen mit 50 Beschäftigten oder mehr sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 17.12.2023 verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten (für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt diese Vorgabe schon seit dem 2.7.2023). Die IITR Datenschutz GmbH als Partner der IT-Recht Kanzlei bietet interessierten Unternehmen die Möglichkeit, ein Hinweisgebersystem mit einer externen Ombudsperson zu erhalten. Der folgende Beitrag untersucht die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

Unternehmen mit 50 Beschäftigten oder mehr sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 17.12.2023 verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten (für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt diese Vorgabe schon seit dem 2.7.2023). Die IITR Datenschutz GmbH als Partner der IT-Recht Kanzlei bietet interessierten Unternehmen die Möglichkeit, ein Hinweisgebersystem mit einer externen Ombudsperson zu erhalten. Der folgende Beitrag untersucht die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für WhatsApp Business
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erneut erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für WhatsApp Business an. WhatsApp Business ermöglicht es Unternehmern, mit Kunden und Interessenten über eine Direktnachrichtenfunktion in Kontakt zu treten, Produkte in einem virtuellen Katalog zu präsentieren und Kanäle zum Ausspielen regelmäßiger Beiträge einzurichten. Damit gilt ein WhatsApp-Business-Profil als vom Unternehmer verwaltetes Telemedium, auf dem rechtskonforme Rechtstexte speziell für WhatsApp Business vorzuhalten sind.

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erneut erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für WhatsApp Business an. WhatsApp Business ermöglicht es Unternehmern, mit Kunden und Interessenten über eine Direktnachrichtenfunktion in Kontakt zu treten, Produkte in einem virtuellen Katalog zu präsentieren und Kanäle zum Ausspielen regelmäßiger Beiträge einzurichten. Damit gilt ein WhatsApp-Business-Profil als vom Unternehmer verwaltetes Telemedium, auf dem rechtskonforme Rechtstexte speziell für WhatsApp Business vorzuhalten sind.

WhatsApp Business: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung abmahnsicher einbinden
WhatsApp-Business ermöglicht es Unternehmern, mit Kunden und Interessenten über eine Direktnachrichtenfunktion in Kontakt zu treten, Produkte in einem virtuellen Katalog zu präsentieren und Kanäle zum Ausspielen regelmäßiger Beiträge einzurichten. Damit zählt ein WhatsApp-Business als vom Unternehmer verwaltete Internetpräsenz, auf der zumindest ein Impressum und eine spezifische Datenschutzerklärung für WhatsApp vorzuhalten sind. Wer über WhatsApp Business Verträge schließt, muss zusätzlich AGB und eine Verbraucherwiderrufsbelehrung bereitstellen. Diese Anleitung zeigt, wie die notwendigen Rechtstexte auf WhatsApp Business rechtskonform eingebunden werden können.

WhatsApp-Business ermöglicht es Unternehmern, mit Kunden und Interessenten über eine Direktnachrichtenfunktion in Kontakt zu treten, Produkte in einem virtuellen Katalog zu präsentieren und Kanäle zum Ausspielen regelmäßiger Beiträge einzurichten. Damit zählt ein WhatsApp-Business als vom Unternehmer verwaltete Internetpräsenz, auf der zumindest ein Impressum und eine spezifische Datenschutzerklärung für WhatsApp vorzuhalten sind. Wer über WhatsApp Business Verträge schließt, muss zusätzlich AGB und eine Verbraucherwiderrufsbelehrung bereitstellen. Diese Anleitung zeigt, wie die notwendigen Rechtstexte auf WhatsApp Business rechtskonform eingebunden werden können.

Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
Der Digitalausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Antrag der Linksfraktion, in dem diese einen Verzicht auf Privatadressen im Impressum fordert, abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen. Am Donnerstag steht der Antrag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Der Digitalausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Antrag der Linksfraktion, in dem diese einen Verzicht auf Privatadressen im Impressum fordert, abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen. Am Donnerstag steht der Antrag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.