Abmahnradar: Irreführende Werbung

Abmahnradar: Irreführende Werbung
6 min
Beitrag vom: 29.08.2025

Werbung mit Testsiegeln, Kundenbewertungen oder einfache Produktwerbung - die Irreführungsgefahr lauert überall. Außerdem: Die unzulässige E-Mail-Werbung sowie die Marken Kniffel und Elara.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Falscher Grundpreis

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR

Abgemahnt wurde der falsche Grundpreis (falsche Bezugsgröße: Bezug auf Stück anstatt Gewicht). Übrigens: Bereits seit dem 28.05.2022 hat sich bei den Grundpreisangaben einiges getan - so dürfen die erforderlichen Grundpreisangaben bei Waren, die nach Gewicht oder Volumen angeboten werden, nicht mehr unter Bezugnahme auf den Preis je 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden. Hierauf haben wir in diesem Beitrag hingewiesen.

Grundpreisangaben – das Wichtigste in Kürze:

  • Pflicht bei Verkauf nach Maßeinheiten: Grundpreise sind erforderlich, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden (z. B. Klebebänder, Folien, Netze, Planen).
  • Sichtbarkeit: Endpreis und Grundpreis müssen auf einen Blick erkennbar sein – auch bei Startseiten-Angeboten, Cross-Selling-Produkten oder „Produkt des Monats“.
  • Preisvergleichsportale: In Google-Shopping und anderen Preissuchmaschinen müssen ebenfalls Grundpreise angegeben werden.
  • Bundles / Sets: Grundpreise sind anzugeben, wenn eine Hauptware dominiert (ca. 90 % oder mehr) und die andere Ware nur eine Zugabe darstellt.
  • Lebensmittel in Aufgussflüssigkeit: Grundpreis ist auf das Abtropfgewicht zu beziehen, nicht auf die Gesamtfüllmenge.
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Slushkonzentrat: Irreführende Kennzeichnung

Abmahner: Anton Becker
Kosten: 2.738,79EUR

Hier ging es um die Bewerbung und Kennzeichnung eines Fruchtsirups mit diversen Bildern von angeblich enthaltenen Früchten (Blaubeere, Kirsche, Apfel). Vorwurf: Die abgebildeten Früchte waren in den Getränken nicht enthalten und würden daher in die Irre führen. Nach den Leitsätzen für Obsterzeugnisse darf ein Produkt nur als Fruchtsirup oder mit Fruchtangabe beworben werden, wenn tatsächlich Fruchtsaft bzw. Fruchtbestandteile enthalten sind.

Weitere Informationen zum rechtssichern Verkauf von Lebensmitteln finden Sie hier.

Werbung: Laborgeprüft

Abmahner: vgu - Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR

Es würde die Bewerbung eines Produktes mit "laborgeprüft" und mit Produktprüfungen abgemahnt. Ohne, dass dabei auf die Testkriterien oder auf die Fundstelle zu dem Test hingewiesen wurde.

Allerdings nicht jede Verwendung von "laborgeprüft" muss auch wettbewerbswidrig sein - siehe dazu diese Entscheidung des LG Darmstadt.

Werbung mit inkorrektem Kundenbewertungen

Abmahner: Sanocycling GmbH
Kosten: 2.123,08 EUR

Abgemahnt wurde die Verwendung eines Testsiegels mit inkorrekten Angaben zur Kundenbewertung - die angegebenen Sterne und Punkte trafen nicht zu und seien damit irreführend, so der Vorwurf.

An die korrekte Werbung mit Testergebnissen werden nicht unerhebliche Anforderungen gestellt - hierzu die Übersicht der gerichtlichen Entscheidungen.

Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz

Abmahner: Trimexa GmbH
Kosten:388,12 EUR zzgl. Schadensersatz

Im vorliegenden Fall wurde erneut Werbe-E-Mail ohne die erforderliche Einwilligung des Empfängers versendet – ein klarer Verstoß gegen die geltenden rechtlichen Vorgaben.

Solche Fälle treten häufig auf: Entweder liegt keine Einwilligung vor, oder sie erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Häufig wird – wie auch hier – zusätzlich die Erteilung datenschutzrechtlicher Auskünfte verlangt, was den Druck auf die Empfänger erhöht.

Was in diesem Zusammenhang hier auch geltend gemacht wird: Ein pauschaler Schadensersatz dürfte aber nach einer Entscheidung des BGH in Frage stehen, zumindest wenn es sich um einen einmaligen Verstoß handelt.

  • Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
  • Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster

Werbung: Herstellergarantie

Abmahner: Stephan Schulze
Kosten: n.n.

Es ging hier um die Garantiewerbung ("Herstellergarantie 2 Jahre") - DAS alte Top-Thema der Abmahner : Wer als Händler mit dem Begriff „Garantie“ wirbt, muss zwingend Folgendes beachten: Eine Garantieerklärung muss klarstellen, dass gesetzliche Mängelrechte unberührt bleiben, sowie Angaben zu Garantiegeber (Name/Anschrift), Dauer, räumlichem Geltungsbereich, Inhalt/Bedingungen und allen wesentlichen Angaben zur Geltendmachung enthalten.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Update-Service-Mandanten Muster zur Realisierung einer rechtssicheren Werbung mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie zur Verfügung. Damit können Sie eine rechtssichere Garantiewerbung einfach realisieren.

Irreführende Werbung - BAFA-Förderung

Abmahner: Deutsche Energie Audit und Optimierungs GmbH
Kosten: 1.372,78 EUR

Der Abgemahnte hatte mit einer fehlerhaften BAFA-Förderung im Rahmen der Energieberatungsprogrammen von 80 % geworben (eigentlich 50%). Wie immer sind unwahre Angaben irreführend.

Urheberrecht I - unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: Stephan Uhlenbusch
Kosten: 756,30 EUR zzgl. Schadensersatz

Hier hat der Fotograf selbst abgemahnt – wegen unberechtigter Nutzung seiner Produktfotos ohne Urhebernennung. Bei solchen Urheberrechtsabmahnungen geht es um Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung, die je nach Bildanzahl und Nutzungsdauer erheblich ausfallen können; wichtig: Der bloße Warenbezug vom Hersteller berechtigt nicht zur Bildnutzung – hierfür ist stets eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung einzuholen.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Wir stellen unseren Mandanten hier ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text zur Verfügung.

Urheberrecht II - unberechtigte Nutzung Tonaufnahmen

Abmahner: soundguardian GmbH
Kosten: 6.450,00 EUR

Das kommt nun immer öfter vor: Hier ging es um einen Song, der auf den Plattformen TikTok und Instagram unberechtigterweise genutzt gewerblich für Werbung wurde. Natürlich kann nicht nur Text- und Bildmaterial, sondern auch Songmaterial urheberrechtlich geschützt sein. Wie üblich besteht bei diesen urheberrechtlichen Abmahnungen in der Regel ein Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Songnutzung (Abgabe einer Unterlassungserklärung), Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz.

Wer wissen will wie Songs zulässigerweise für social-Media genutzt werden kann findet hier Infos dazu.

Marke I - "Kniffel"

Abmahner: Schmidt Spiele GmbH
Kosten: 3.200,56 EUR

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Der Rechteinhaber ist bekannt für seine strenge Marktkontrolle – nach Abmahnungen wegen „Mensch ärgere Dich nicht“ traf es nun den geschützten Begriff „Kniffel“. Dessen Verwendung in Artikelbeschreibungen für Fremdprodukte ist unzulässig, da „Kniffel“ kein Gattungsbegriff, sondern eine eingetragene Marke ist.

Die Markenabmahnung von angeblichen Gattungsbegriffen ist weit verbreitet - siehe diesen Beitrag dazu.

Marke II - "Elara"

Abmahner: Elara GmbH
Kosten: 2.301,50 EUR zzgl. Schadensersatz

Im Markenrecht gibt es von diesem Rechteinhaber schon seit Jahren regelmäßig Abmahnungen. Laut Markenregister ist das Zeichen „Elara“ (übrigens genauso wie die zuletzt abgemahnten Namen „Esha“ oder „Isha“) als deutsche Marke eingetragen – unter anderem für Bekleidung. Das heißt: Kein anderer darf diesen Namen im geschäftlichen Verkehr als Marke verwenden, es sei denn, er hat dafür die Erlaubnis vom Markeninhaber.

Wir haben uns in diesem Beitrag mal insgesamt mit der markenrechtlichen Problematik im Umgang mit Vornamen beschäftigt.

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: FAMILY STOCK / shutterstock.com

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