Abmahnradar: BSFG-Abmahnungen

Abmahnradar: BSFG-Abmahnungen
4 min
Beitrag vom: 08.08.2025

Jetzt gab es die ersten BSFG-Abmahnungen, inhaltlich waren diese allerdings fragwürdig. Außerdem: Die fehlenden Warnhinweise bei Biozidprodukten sowie die Marken Miele und Murtfeldt.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Verstoß gegen BSFG

Abmahner: Christopher Liermann
Kosten: 1.032,44 EUR

Das dürfte leider mehrere Händler betreffen: Es geht um zahlreiche Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das erst seit Ende Juni gilt. Der Haken: Der Absender ist gar kein Mitbewerber, sondern betreibt eine Webdesign- und SEO-Agentur – ohne Wettbewerbsverhältnis keine Abmahnbefugnis. Außerdem fehlen jegliche konkreten Angaben zum angeblichen Verstoß.

Statt einer Unterlassungserklärung wird nur Geld gefordert – ein klares Indiz dafür, dass es hier nicht um Rechtsdurchsetzung, sondern ums schnelle Kassieren geht. Unser Rat: Nicht einschüchtern lassen, unberechtigte Forderungen schriftlich zurückweisen.

Weitere Informationen hierzu samt Musterschreiben für Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden Sie in diesem Beitrag.

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Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 238,00 EUR

Abmahnungen wegen fehlender Biozid-Hinweise sind nichts Neues – aktuell betroffen waren Reinigungs- und Desinfektionsmittel, bei denen folgender Warnhinweis fehlte:

„Biozid-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.“

Wichtig: Der Hinweis muss gut lesbar und deutlich von der eigentlichen Werbung abgesetzt sein. Dabei kann der Begriff „Biozidprodukte“ auch durch eine klare Bezeichnung der beworbenen Produktart ersetzt werden.

Der Warnhinweis ist nicht nur im eigenen Onlineshop erforderlich, sondern auch bei Angeboten auf Plattformen wie Amazon.de oder eBay.de.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu diesem Abmahnthema.

Urheberrecht I - unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH
Kosten: 2.047,16 EUR

Solche Forderungsschreiben flattern fast wöchentlich ins Haus. Juristisch sind es keine klassischen Abmahnungen, denn es geht nur um Schadensersatz – ohne Unterlassungserklärung oder -anspruch. Im aktuellen Fall hat dpa Picture-Alliance GmbH die Sache bereits anwaltlich verfolgen lassen.

Tipp für Betroffene:

Das Zahlungsangebot genau prüfen – nicht immer ist das der beste Weg. Manchmal ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung oder sogar ein Gerichtsverfahren sinnvoller.

Urheberrecht II - unberechtigte Nutzung Tonaufnahmen

Abmahner: B1 Recordings GmbH
Kosten: 2.395,59 EUR zzgl. Schadensersatz

Und nochmal eine TikTok-Abmahnung: Hier ging es wiederum um einen Song, der auf den Plattformen TikTok und Instagram unberechtigterweise genutzt gewerblich für Werbung wurde. Natürlich kann nicht nur Text- und Bildmaterial, sondern auch Songmaterial urheberrechtlich geschützt sein. Wie üblich besteht bei diesen urheberrechtlichen Abmahnungen in der Regel ein Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Bildnutzung (Abgabe einer Unterlassungserklärung), Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz.

Wer wissen will wie Songs zulässigerweise für social-Media genutzt werden kann findet hier Infos dazu.

Marke I - "Miele"

Abmahner: Miele & Cie.
Kosten: 3.354,49 EUR

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Erneut liegt uns eine Abmahnung zu diesem Thema vor: Der Abgemahnte hatte ein Produkt des Rechteinhabers angeboten, dem vorgeworfen wurde, ein Parallelimport zu sein. Hintergrund ist, dass die Rechteinhaber mit einem selektiven Vertriebssystem am Markt agieren und der Abgemahnte kein autorisierter Händler war. Diese Fälle sind nicht ganz unbekannt - siehe dazu diesen Beitrag . Zudem wurde die streitgegenständliche Ware auch noch unter einem anderen Markennamen angeboten - Vorwurf dann: Irreführende Angaben über die Beschaffenheit der Ware.
Zudem wurde hier wegen des ausgefallen hohen Preises Wucher und mithin also auch ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen.

Marke II - Murtfeldt

Abmahner: Murtfeldt GmbH & Co. KG
Kosten:2.738,79 EUR

Hier wird vorgeworfen, die Domain „murtfelt.de“ in bewusster Anlehnung an die Marke „Murtfeldt“ registriert und als Weiterleitungsadresse zur eigenen Website genutzt zu haben, um Kunden der Markeninhaberin abzufangen. Aufgrund der nahezu identischen Schreibweise, der klanglichen Übereinstimmung und der identischen Waren wird dies als kennzeichenrechtliche Nutzung mit Verwechslungsgefahr gewertet - so zumindest der Vorwurf.

Hier gerne ein Beitrag zum Thema Domain vs. Marke.

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: garagestock / shutterstock.com

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