Abmahnradar: Bild- und Songnutzung

Diese Woche gab es viele Urheberrechtsabmahnungen: unerlaubte Bildnutzung, kopierte Software, Songs in Social-Media-Clips – alles dabei. Außerdem: die Marken „EquiHumin“ und „Zelletten“.
Inhaltsverzeichnis
Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
Und nun die Abmahnungen der Woche:
Irreführende Werbung - Ultraschallzahnbürste
Abmahner: vgu - Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 270,00 EUR
In diesem Fall ging es um die Werbung für eine elektrische Zahnbürste mit dem Slogan: „Ultraschallzahnbürste“.
Der Haken: Laut Vorwurf handelt es sich gar nicht um eine echte Ultraschallreinigung, sondern lediglich um eine herkömmliche mechanische Putztechnik.
Das Problem: Wird ein Produkt mit Eigenschaften beworben, die es objektiv nicht besitzt, kann das schnell als irreführende Werbung gelten – und damit abmahnfähig sein.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Beitrag .
Urheberrecht I - unberechtigte Bildnutzung
Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH
Kosten: 2.047,16 EUR
Solche Forderungsschreiben flattern fast wöchentlich ins Haus. Juristisch sind es keine klassischen Abmahnungen, denn es geht nur um Schadensersatz – ohne Unterlassungserklärung oder -anspruch. Im aktuellen Fall hat dpa Picture-Alliance GmbH die Sache bereits anwaltlich verfolgen lassen.
Tipp für Betroffene:
Das Zahlungsangebot genau prüfen – nicht immer ist das der beste Weg. Manchmal ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung oder sogar ein Gerichtsverfahren sinnvoller.
Urheberrecht II - unberechtigte Bildnutzung
Abmahner: Michael Geiss
Kosten: n.n.
Bilderklau: Solche Abmahnungen fordern meist die Unterlassung (per Unterlassungserklärung), Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten. Je nach Anzahl und Nutzungsdauer der Bilder kann das teuer werden. Im aktuellen Fall kündigt der Abmahner die genaue Kostenaufstellung in einem weiteren Schreiben an.
Wichtig: Fehlt die Urhebernennung, kann sich der Schadensersatz verdoppeln.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Wir stellen unseren Mandanten hier ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text zur Verfügung.
Sie finden hier einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.
Dann lieber Stockfotos? Hier finden Sie alle Infos zu den gängigsten Bilddatenbanken.
Urheberrecht III - unberechtigte Softwarenutzung
Abmahner: Gesundheitsportal GmbH
Kosten: 2.892,71 EUR
Hier ging es um eine Software - Vorwurf: Die streitgegenständliche Software genießt als individualisiertes Computerprogramm urheberrechtlichen Schutz. Der Quellcode wurde nachweislich in weiten Teilen – teils wörtlich, teils leicht verändert – unberechtigt übernommen und für eine Konkurrenzsoftware verwendet. Eine unabhängige Eigenentwicklung sei ausgeschlossen, weshalb wie übliche bei Urheberrechtsverletzungen umfassende Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Urheberrecht IV - unberechtigte Nutzung Tonaufnahmen
Abmahner: Christian Steininger
Kosten: 1.010,60 EUR zzgl. Schadensersatz
Hier ging es um einen Song, der auf den Plattformen TikTok und Instagram unberechtigterweise genutzt gewerblich für Werbung wurde. Natürlich kann nicht nur Text- und Bildmaterial, sondern auch Songmaterial urheberrechtlich geschützt sein. Wie üblich besteht bei diesen urheberrechtlichen Abmahnungen in der Regel ein Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Bildnutzung (Abgabe einer Unterlassungserklärung), Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz.
Wer wissen will wie Songs zulässigerweise für social-Media genutzt werden kann findet hier Infos dazu.
Marke I - EquiHumin
Abmahner: Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte e.G
Kosten:2.738,79 EUR
In diesem Fall ging es um die Marke "EquiHumin", die identisch für Tierfutter verwendet wurde – ein Produkt, für das die Marke markenrechtlich geschützt ist. Der Vorwurf: Identitätsschutzverletzung, also die Verwendung eines identischen Zeichens für identische Waren.
Wichtig zu wissen, da sehr häufig abgemahnt:
Neben dem Identitätsschutz gibt es im Markenrecht auch den Verwechslungsschutz. Hier geht es nicht um identische, sondern um ähnliche Zeichen, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht.Ob eine solche Verwechslungsgefahr vorliegt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Klangliche, bildliche und begriffsbezogene Ähnlichkeit
- Warenähnlichkeit: Je ähnlicher die Produkte, desto eher liegt eine Verwechslungsgefahr vor.
Marke II - Zelletten
Abmahner: Lohmann & Rauscher International GmbH & Co. KG
Kosten:2.738,79 EUR
Und noch mal der Vorwurf der Verletzung des Identitätsschutzes: Hierbei ging es um die Marke "Zelletten", die identisch für sog. Tupfer verwendet wurde – ein Produkt, für das die Marke markenrechtlich geschützt ist.
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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