Was passt besser: Deutsche Marke oder Unionsmarke?

Was passt besser: Deutsche Marke oder Unionsmarke?
7 min
Beitrag vom: 16.05.2025

Wer die Qual hat....viele Markenanmelder können sich zwischen einer deutschen Marke und eine Unionsmarke nicht entscheiden. Wir zeigen hier die Vor- und Nachteile auf.

Vorzüge und Nachteile einer deutschen Marke im Vergleich zur Unionsmarke

Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in weiteren europäischen Ländern oder sogar in der gesamten EU anbieten möchten, stehen häufig vor der Entscheidung: Soll zunächst eine deutsche Marke registriert werden oder ist es sinnvoller, direkt eine Unionsmarke zu wählen? Diese Entscheidung hängt maßgeblich vom geplanten Marktgebiet ab. Dennoch sollte man bei der Markenstrategie auch die jeweiligen Stärken und Schwächen der deutschen Marke und der Unionsmarke berücksichtigen.

Stärken der Unionsmarke: Einheitlicher Schutz in 27 EU-Mitgliedsstaaten

Durch eine einzige Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erhält man eine Unionsmarke, die automatisch Markenschutz in allen derzeit 27 EU-Staaten bietet. Das erspart den Aufwand und die Kosten mehrerer einzelner Markenanmeldungen in den einzelnen EU-Ländern.

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Nachteile der Unionsmarke: Höhere Kosten

Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung einer Unionsmarke sind zwar höher als die für eine deutsche Marke. Dafür deckt die Unionsmarke aber nicht nur Deutschland ab, sondern sichert Markenschutz gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen mit einer breiten Marktstrategie in mehreren EU-Ländern stellt die Unionsmarke langfristig daher oft die kosteneffizientere Lösung dar.

Ein weiterer Vorteil: Erweitert sich die EU in Zukunft um weitere Staaten, gilt der Schutz der bestehenden Unionsmarken automatisch auch in diesen neuen Mitgliedsländern – ohne zusätzliche Gebühren oder Formalitäten.

Gebührenvergleich: Deutsche Marke vs. Unionsmarke

Ein wesentlicher Punkt bei der Entscheidung ist auch der Kostenaspekt. Bei der Anmeldung einer deutschen Marke fallen derzeit amtliche Gebühren in Höhe von 290 EUR für bis zu drei Klassen an (online-Anmeldung - offline Anmeldung 300 EUR). Jede weitere Klasse kostet zusätzlich 100 EUR. Diese Gebühren decken den Schutz ausschließlich in Deutschland ab.

Im Vergleich dazu belaufen sich die Grundgebühren für die Anmeldung einer Unionsmarke auf 850 EUR für eine Klasse. Für die zweite Klasse werden zusätzlich 50 EUR fällig, jede weitere Klasse kostet 150 EUR extra. Auch wenn die Unionsmarke deutlich teurer ist, sollte man den Kosten-Nutzen-Faktor berücksichtigen: Sie bietet Markenschutz in 27 Ländern gleichzeitig, während für einen vergleichbaren Schutz mit nationalen Marken Anmeldungen und Gebühren in jedem einzelnen Land anfallen würden.

Verlängerungsgebühren im Vergleich

Alles hat ein Ende - auch die der Markenschutz. Aber Marken können unbegrenzt verlängert werden. Ein weiterer wichtiger Kostenpunkt sind also auch die Verlängerungsgebühren, da Marken in alle zehn Jahre verlängert werden müssen. Bei der deutschen Marke betragen die Verlängerungsgebühren derzeit 750 EUR für bis zu drei Klassen. Für jede weitere Klasse sind zusätzlich 260 EUR zu zahlen.

Die Verlängerungskosten einer Unionsmarke liegen bei 850 EUR für eine Klasse. Für die zweite Klasse werden 50 EUR zusätzlich berechnet, ab der dritten Klasse sind es je 150 EUR extra. Damit sind die Verlängerungsgebühren für eine Unionsmarke im Verhältnis zu ihrem weitreichenden Schutzgebiet relativ moderat, insbesondere wenn man den Aufwand und die Kosten mehrerer einzelner Verlängerungen in verschiedenen Ländern dagegenstellt.

Risiken der Unionsmarke: Größeres Angriffspotenzial

Ein Nachteil des umfassenden Schutzbereichs besteht darin, dass das Risiko deutlich steigt, dass Dritte Einspruch gegen die Marke einlegen oder rechtliche Schritte einleiten. Dies liegt daran, dass die Unionsmarke in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig Schutz bietet – und damit auch in jedem dieser Länder potenziell bestehende ältere Rechte verletzen könnte. Im Unterschied dazu ist eine deutsche Marke nur auf Deutschland beschränkt. Das bedeutet: Während bei einer deutschen Marke nur Rechteinhaber innerhalb Deutschlands Einspruch erheben können, können bei einer Unionsmarke Rechteinhaber aus jedem einzelnen EU-Land (z. B. Frankreich, Spanien, Italien usw.) gegen die Marke vorgehen. Dadurch erhöht sich die Anzahl der möglichen Konfliktparteien und somit auch das Risiko erheblich, dass die Marke angegriffen oder gar gelöscht wird.

Relative Schutzhindernisse (ältere Rechte) aus 27 Staaten

Da die Unionsmarke in allen EU-Staaten Schutz entfaltet, können Rechteinhaber aus sämtlichen 27 Mitgliedsländern Einspruch gegen eine Anmeldung einlegen. Solche Einwände können sich auf ältere Markenrechte (z. B. nationale Marken, Unternehmenskennzeichen) beziehen. Betroffen sein können nationale Marken, Marken des Benelux-Markenamtes sowie international registrierte Marken (IR-Marken). Auch der Schutz bekannter Marken sowie Rechte aus nicht eingetragenen Kennzeichen (wie Unternehmenskennzeichen oder Domains), die nach jeweiligem Landesrecht eine Markennutzung untersagen können, können als Widerspruchsgrund dienen. Ebenso kann ein Widerspruch auf geschützten geografischen Angaben beruhen.

Selbst eine umfassende und kostspielige Markenrecherche vor Anmeldung bietet keine vollständige Sicherheit. Bereits ein einziges nicht eingetragenes Kennzeichenrecht innerhalb der EU kann zur Ablehnung der gesamten Unionsmarke führen.

Absolute Schutzhindernisse (Freihaltebedürfnis) aus 27 Staaten

Das Risiko betrifft auch die Frage der Eintragungsfähigkeit: Ist die Marke auch nur in einem der EU-Staaten beschreibend oder aus anderen Gründen nicht unterscheidungskräftig, scheitert die Eintragung für die gesamte Unionsmarke. Ein absolutes Eintragungshindernis in nur einem Mitgliedstaat führt somit zur Zurückweisung der gesamten Anmeldung.

Alternativlösung: Umwandlung in nationale Marken oder IR-Marken

Wird die Anmeldung einer Unionsmarke aufgrund eines Widerspruchs abgelehnt, besteht die Möglichkeit, diese in nationale Marken umzuwandeln – allerdings nur für jene Länder, in denen kein älteres Recht entgegensteht. Diese Umwandlung ist mit beträchtlichen Kosten verbunden, da für jedes Land nationale Anmeldegebühren anfallen und ggf. lokale Vertreter eingeschaltet werden müssen.

Eine interessante Alternative zur Unionsmarke stellt die internationale Registrierung (IR-Marke) dar. Dieses System ermöglicht es, den Markenschutz gezielt auf bestimmte Länder auszuweiten – auch außerhalb der EU. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen nur in ausgewählten Staaten Schutz benötigt, zum Beispiel in Deutschland, der Schweiz und Österreich. In diesem Fall bietet die Unionsmarke keinen Vorteil, da die Schweiz nicht zur EU gehört und dort kein Schutz durch eine Unionsmarke besteht.

Mit der IR-Marke kann man gezielt Schutz in genau den Ländern beantragen, die für das eigene Geschäft relevant sind. Das spart Kosten im Vergleich zur Unionsmarke, wenn der Schutz nicht für alle 27 EU-Staaten benötigt wird, sondern nur für wenige ausgewählte Märkte. Zudem läuft alles zentral über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), was die Verwaltung erleichtert. Daher ist die IR-Marke eine flexible und oft kosteneffiziente Lösung für Unternehmen, die international tätig sind, aber nicht die gesamte EU abdecken möchten.

Fazit: Sorgfältige Abwägung notwendig

Eine deutsche Marke bietet kostengünstigen und risikoarmen Schutz, jedoch nur innerhalb Deutschlands. Die Unionsmarke hingegen ist teurer und anfälliger für Angriffe, gewährt aber weitreichenden Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. Für Unternehmen, die ausschließlich im deutschsprachigen Raum tätig sind (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz), empfiehlt sich oft die Kombination aus deutscher Marke und internationaler Registrierung, da die Unionsmarke in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.

Unsere Tipps für Markenanmelder, um eine gute Entscheidung zu fällen:

1. Marktgebiet:

  • Nur Deutschland: Deutsche Marke sinnvoll.
  • Mehrere EU-Staaten: Unionsmarke meist wirtschaftlicher.
  • Schweiz im Fokus: Unionsmarke nicht geeignet, IR-Marke nötig.

2. Kosten:

  • Deutsche Marke: Niedrigere Anmelde- und Verlängerungsgebühren.
  • Unionsmarke: Höhere Initial- und Verlängerungskosten, aber umfassender Schutz.

3. Risiko:

  • Deutsche Marke: Geringeres Risiko von Widersprüchen.
  • Unionsmarke: Höheres Risiko durch potenzielle Konflikte in 27 EU-Staaten.

4. Eintragungsdauer:

  • Deutsche Marke: Schnellere Eintragung, da Widerspruchsverfahren nach Registrierung.
  • Unionsmarke: Längere Dauer, da Widerspruchsverfahren vor Eintragung stattfindet.

Auch Lust auf eine Marke?

Wenn nicht jetzt, wann dann....Ja - wir melden je nach Belieben deutsche Marken und Unionsmarken an! Und wer sogar kostenfrei eine de-Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis.

Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr zur inkludierten Markenanmeldung finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Cagkan Sayin / shutterstock.com

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