Ehem. NP : Irreführende Preisgegenüberstellung bei gebrauchten Kfz
Wer bei Gebrauchtwagen mit „ehem. NP“ wirbt, muss klar sagen, welcher Preis gemeint ist. Fehlt diese Klarheit, kann die Preisgegenüberstellung schnell als irreführend unzulässig sein.
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