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Werbung im Internet

Top-Themen

OLG Köln: Unternehmer haftet für unerwünschte E-Mail-Werbung durch selbständige Werbepartner

Das OLG Köln entschied am 08.10.2010 (Az.: 6 U 69/10), dass ein Unternehmen auch dann für unerwünschte Werbung per E-Mail (sog. Spam) hafte, wenn diese durch einen selbständigen, aber eingegliederten Werbepartner versandt worden sind. Erlangt das Un-ternehmen darüber hinaus sogar Kenntnis vom wettbewerbswidrigen Handeln des Wer-bepartners, verletze es im Wiederholungsfall auch zumutbare Überprüfungs- und Instrukti-onspflichten.

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Preisklarheit und Preiswahrheit beim Ratenkauf: Auch Endpreise sind deutlich darzustellen!

Wer Ratenzahlungen anbietet, hat neben der Höhe einer Monatsrate und der Vertragslaufzeit auch einen Endpreis anzugeben, um dem interessierten Kunden die Rechenaufgabe zu ersparen – er hat diese Pflichtangaben aber auch richtig zu bezeichnen und in einer lesbaren Form darzustellen, um dem Verbraucher auch den Griff zur Lupe zu ersparen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt sehr schön, wie es nicht geht (vgl. aktuell OLG Brandenburg, Urt. v. 11.12.2012, Az. 6 U 27/10).

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OLG Hamm und das „Produkt des Jahres“: Wer mit Titeln wirbt, muss auch Quellen nennen!

Die Herausstellung eines Artikels als „Produkt des Jahres“ ist nicht statthaft, wenn keine näheren Angaben über die Wahl als solche und auch keine Fundstelle für weitere Informationen angegeben werden. Die Anpreisung ohne weitere Informationen stellt nach Ansicht des OLG Hamm eine Irreführung des Verbrauchers dar, da diesem wesentliche Informationen vorenthalten werden – der interessierte Kunde kann sich kein Bild über Wahlmodus und Vergleichsgruppe machen (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 30.08.2012, Az. I-4 U 59/12).

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Gut, besser, Durchschnitt? Bei Werbung mit Testergebnis-Noten muss auch der konkrete Rang genannt werden

Wer bei der Werbung für ein Produkt mit Noten der Stiftung Warentest oder anderer Institute wirbt, muss zusätzlich auch den Rang angeben, den das Produkt im Test erreicht hat: Hierdurch soll der Verbraucher erkennen können, ob die angegebene Note Spitzenwerten oder lediglich der Durchschnittsleistung entspricht. Dies gilt selbst dann, wenn die erzielte Note besser ist als der Notendurchschnitt der gesamten Testreihe (vgl. aktuell OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.10.2012, Az. 6 U 186/11; vorinstanzlich LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.01.2011, Az. 6 W 177/10).

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§ 4 Nr. 6 UWG im Lichte des Gemeinschaftsrechts: Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig

Die Verknüpfung von Warenerwerb und Gewinnspielteilnahme ist eine äußerst rentable Marketingstrategie. Durch die Aussicht auf einen Gewinn sollen die Verbraucher dazu verleitet werden, die Ware des Händlers zu kaufen. Allerdings ist diese Geschäftspraktik aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht ganz ungefährlich. Gesetzgeber und Rechtsprechung versuchen den von der Gewinnchance geblendeten Verbraucher vor einer unüberlegten Kaufentscheidung zu bewahren.

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Ist das Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“ wettbewerbsrechtlich zulässig?

Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die angebotenen Teile zwar keine Originalteile des Herstellers sind, aber in Aufbau und Qualität diesen entsprechen. Doch ist so eine Beschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig?

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Werben wie gedruckt im Zubehörhandel: Bezeichnung von Tonerkartuschen ohne Nachbauten-Hinweis irreführend

Vorsicht beim Anbieten von Nachbauten von Tonerkartuschen (sog. Klone): Wie jüngst das LG Hagen (Beschluss vom 25.10.2012, Az.: 22 O 113/12) entschieden hat, muss bei der Bewerbung solcher Klone zwingend darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei nicht um wiederaufbereitete Originalkartuschen handelt, sondern um neu hergestellte (ggf. patentverletzende) Nachbauten von Tonerkartuschen – alles andere wäre irreführend und also wettbewerbswidrig.

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Vorsicht bei Verkauf und Werbung mit GOTS-Siegel

Der Verkauf von Textilien kann eine politische Angelegenheit sein. Wenn T-Shirts von Kinderhänden in Südostasien oder in chemisch aufwendigen und umweltschädlichen Verfahren hergestellt werden, so ist dies ein Kaufhindernis für viele Verbraucher. Händler möchten deshalb gerne damit werben, dass die von ihnen verkaufte Kleidung umwelt- und sozialverträglich hergestellt und gehandelt wird. Doch nur wenn dies stimmt, ist dies auch zulässig. Am Beispiel des GOTS-Siegels zeigt die IT-Recht Kanzlei, welchen Problemen Unternehmen besser aus dem Weg gehen sollten.

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BGH zur Irreführung: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Stellung zur Irreführung des Verbrauchers nach dem UWG bezogen: Eine solche liege nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung geweckt wird. Nach Ansicht des BGH muss sich also ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung falsche Vorstellungen über den Inhalt einer Werbeaussage machen, um diese als rechtswidrig gelten zu lassen; geringere Anteile wie etwa „ein nicht ganz unmaßgeblicher Anteil“ begründen noch keine wettbewerblich relevante Irreführung (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10).

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OLG München: Newsletterbestätigung im „Double-opt-in“-Verfahren zwingend unzulässige Werbung (Spam)?

Das OLG München (Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12) hat entschieden, dass die erste E-Mail, welche im Rahmen des „Double-opt-in“-Verfahrens zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung auffordert, als unzulässige Werbe-E-Mail (Spam) anzusehen sei, wenn der Empfänger keine Einwilligung in den Empfang dieser E-Mail gegeben hat. Das Werbekonzept einer ganzen Branche droht auf der Kippe zu stehen. Lesen Sie unseren Beitrag für mehr Informationen.

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Bio-Werbung: Was ist bei der Werbung mit dem Begriff „Bio“ zu beachten?

Immer öfter findet man in der Produktwerbung von Online-Händlern den Begriff „Bio“ vor. Dabei erfreut sich dieser Begriff nicht nur im Bereich von Lebensmitteln sondern auch im Bereich von Gebrauchsgegenständen wachsender Beliebtheit. Gibt er den angesprochenen Verkehrskreisen doch das Gefühl, mit dem Kauf des so beworbenen Produkts nicht nur das eigene Konsumbedürfnis zu befriedigen sondern damit auch gleich noch einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten.

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Unternehmen müssen auch negative Kundenbewertungen veröffentlichen

Das Lob des Kunden schmeichelt dem Unternehmer und ist zugleich die beste Werbung. Allerdings ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen negative Kundenbewertungen zurückhält und nur die positiven Bewertungen auf der Website veröffentlicht. Dadurch werden die Adressaten irregeführt. Dies entschied Anfang des Jahres das LG Duisburg (Urteil vom 21.3.2012, Az. 25 O 54/11). Die IT-Recht Kanzlei erläutert den Fall und seine rechtliche Problematik.

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Schleichwerbung?: durch Hinweis auf eigene Produkte auf unternehmenseigenen Websites / Social-Media Seiten

Wenn die Onlineausgabe eines Nachrichtenmagazins in ihrem redaktionellen Teil über ein Produkt eines Unternehmens berichtet, so geht der Leser von einer unabhängigen und objektiv-neutralen Berichterstattung aus. Erhält das Presseorgan allerdings Geld von dem Unternehmen, so liegt in der Regel sog. Schleichwerbung und damit ein Verstoß gegen § 5a Nr. 6 UWG vor. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Unternehmen auf eigenen Unternehmenswebsites und/oder eigenen Social Media-Seiten (Facebook, Instagram etc.) Berichte über das Unternehmen oder etwa Produktwerbung schaltet. Darin ist kein Rechtsverstoß zu sehen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die dahinter stehende rechtliche Problematik.

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FAQ: Satte Rabatte – Wie werbe ich richtig mit Preisnachlässen?

Werbung mit Preisnachlässen ist eine sehr effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken. Aus der hohen Attraktivität dieser Rabatte für den Kunden folgt allerdings eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr seitens den Werber, die oft strenge Voraussetzungen an die Inanspruchnahme des Preisvorteils stellen, ohne diese dem Kunden immer ausreichend kenntlich zu machen. Die folgenden FAQ sollen einen Überblick über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Werbung mit Preisnachlässen bieten.

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Das Recht der Werbung: mit Bildern, Videos und Grafiken im Internet

Ohne Multimedialität ist Werbung im Internet undenkbar. Hierzu gehören vor allem Bilder, Videos und Grafiken. Wer diese Elemente für die Werbung nutzt, muss dafür auch die Nutzungsrechte haben. Die unberechtigte Nutzung kann teure Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Abmahnungen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Daher sollte stets geprüft werden, ob Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang bestehen.

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LG München: Zur Zulässigkeit der Werbung "10 Prozent auf alles"

Zwei Tage lang "10 % auf alles!" – Mit dieser Ankündigung in einem Werbeprospekt hatte ein Gartencenter in eine seiner Filialen in Landshut gelockt. Laut einem „Sternchenhinweis“ waren allerdings „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Rabatt-Aktion ausgenommen. Das Landgericht München I untersagte diese Werbung nunmehr auf Antrag eines Verbraucherschutzvereins per einstweiliger Verfügung als wettbewerbswidrig.

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