„PU Leder“ – Abmahnung wegen irreführender Bezeichnung
In zahlreichen Werbeanzeigen (vermehrt im Bereich des Bekleidungs- und Taschenhandels) finden sich Begriffe, die das Wort „Leder“ beinhalten. Solche von der Werbeindustrie entwickelten Wortschöpfungen wie „PU-Leder“ oder „Textilleder“ suggerieren beim angesprochenen Verkehrskreis, dass es sich um eine bestimmte Echtlederart handelt, wobei die verwendeten Materialen tatsächlich kein Leder enthalten. Die Verwendung solcher Bezeichnungen kann zu einer Irreführung der Verbraucher führen und es droht die Gefahr einer Abmahnung. Erfahren Sie im folgenden Beitrag mehr zu diesem Thema und weshalb uns derzeit viele Abmahnungen von betroffenen Online-Händlern erreichen.