Verkauf von Textilien

Darf ich bei der Textilkennzeichnung mit „Bio-Baumwolle“ werben?

Darf ich bei der Textilkennzeichnung mit „Bio-Baumwolle“ werben?

Viele Händler sind verunsichert, was die Bewerbung von biologisch erzeugten Stoffen angeht. Ganz vorne dabei ist hier die Werbung mit dem Ausdruck „Bio-Baumwolle“, etwa im Zusammenhang mit der Angabe der Textilfasern. Tatsächlich droht dabei ein Konflikt mit den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung.

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Textilkennzeichnung: Freiwillige Kennzeichnung mit Tücken

Textilkennzeichnung: Freiwillige Kennzeichnung mit Tücken

Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung (TKVO) sind ein Abmahnklassiker. In eine Abmahngefahr begibt sich jedoch nicht nur der Händler, der kennzeichnungspflichtige Textilien online nicht oder nicht korrekt kennzeichnet. Auch derjenige, der eigentlich gar nicht kennzeichnungspflichtige Textilien online (freiwillig) kennzeichnet, dabei aber die Vorgaben der TKVO nicht beachtet, begibt sich in Gefahr.

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Leitfaden zur Textilkennzeichnungsverordnung: Abmahnsicher Textilien verkaufen

Leitfaden zur Textilkennzeichnungsverordnung: Abmahnsicher Textilien verkaufen

Dieser Leitfaden behandelt die rechtlichen Anforderungen beim Verkauf von Textilerzeugnissen auf dem EU-Markt: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen, welche Textilfaserbezeichnungen zulässig sind, wie die Kennzeichnung erfolgt und was häufig beanstandet wird. Außerdem informieren wir über die aktuelle Rechtsprechung zur Textilkennzeichnung.

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Frage des Tages: Kennzeichnungspflicht für textiles Verpackungsmaterial?

Frage des Tages: Kennzeichnungspflicht für textiles Verpackungsmaterial?

Um das eigene Nachhaltigkeits- und Umweltengagement zu demonstrieren, setzen Händler vermehrt auf wiederverwendbare Verpackungsmaterialien und rücken von herkömmlichen Kartonagen ab. Gerade im Do-it-yourself-Bereich sind textile Umverpackungen wie Jutebeutel und Stoffsäckchen beliebt. Im Lichte der allgemeinen Textilkennzeichnungspflicht stellt sich vielen Händlern nun die Frage, ob auch textile Verpackungsmaterialen Textiletiketten nach dem gesetzlichen Leitbild tragen müssen. Antwort gibt dieser Beitrag.

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„PU Leder“ – Abmahnung wegen irreführender Bezeichnung

„PU Leder“ – Abmahnung wegen irreführender Bezeichnung

In zahlreichen Werbeanzeigen (vermehrt im Bereich des Bekleidungs- und Taschenhandels) finden sich Begriffe, die das Wort „Leder“ beinhalten. Solche von der Werbeindustrie entwickelten Wortschöpfungen wie „PU-Leder“ oder „Textilleder“ suggerieren beim angesprochenen Verkehrskreis, dass es sich um eine bestimmte Echtlederart handelt, wobei die verwendeten Materialen tatsächlich kein Leder enthalten. Die Verwendung solcher Bezeichnungen kann zu einer Irreführung der Verbraucher führen und es droht die Gefahr einer Abmahnung. Erfahren Sie im folgenden Beitrag mehr zu diesem Thema und weshalb uns derzeit viele Abmahnungen von betroffenen Online-Händlern erreichen.

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Upcycling von Textilien: Ausnahme von der Textilkennzeichnungspflicht?

Upcycling von Textilien: Ausnahme von der Textilkennzeichnungspflicht?

Gerade umweltbewusste Verbraucher lenken ihre Kaufkraft vermehrt auf „Upcycling-Textilien“. Für Händler stellt sich in Anbetracht der grundsätzlich verpflichtenden Textilkennzeichnung die Frage, ob „upgecycelte“ Erzeugnisse in Bezug auf ihre Faserzusammensetzung gekennzeichnet werden müssen oder hier eine Ausnahme von dieser Pflicht eingreift?

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LG Münster: Abweichungen bei Kennzeichnung gebrauchter Textilien erlaubt

LG Münster: Abweichungen bei Kennzeichnung gebrauchter Textilien erlaubt

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TKVO) verpflichtet zur Verwendung spezifischer Faserbezeichnungen bei der Textilkennzeichnung. Dass diese Vorgabe aber beim Verkauf von gebrauchten Textilien nicht einzuhalten und nicht zugelassene Faserbezeichnungen dort nicht abmahnbar seien, entschied das LG Münster.

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OLG Frankfurt: „Acryl“ statt „Polyacryl“ bei Textilkennzeichnung zulässig

OLG Frankfurt: „Acryl“ statt „Polyacryl“ bei Textilkennzeichnung zulässig

Wer online Textilien verkauft, muss im Angebot die enthaltenen Fasern kennzeichnen. Die Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung sind sehr formalistisch und schreiben genaue Bezeichnungen für die einzelnen Faserarten vor. Die Kurzform „Acryl“ für die Polyacrylfaser dürfte schon zu hunderten Abmahnungen geführt haben. Zu Unrecht, wie nun das OLG Frankfurt entschied.

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OLG Stuttgart: Keine englische Textilkennzeichnung in deutschsprachigen Online-Angeboten

OLG Stuttgart: Keine englische Textilkennzeichnung in deutschsprachigen Online-Angeboten

Wer Textilprodukte online verkauft, muss nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2001 zwingend die Faserzusammensetzung ausweisen. Hierbei dürfen nur solche Faserbezeichnungen verwendet werden, die in Anhang I der Verordnung ausdrücklich zugelassen sind. Vor allem für Händler mit grenzüberschreitenden Liefergebieten ist die korrekte Sprache der Textilkennzeichnung seit jeder ein Problem. Einerseits möchten sie so viele internationale Verbraucher wie möglich gleich effizient informieren, andererseits weisen die Textilkennzeichnungsvorschriften klare Sprachvorgaben aus. Dass eine rein englische Textilkennzeichnung in deutschsprachigen Angeboten unzulässig ist, entschied das OLG Stuttgart mit einem jüngst bekannt gewordenen Urteil vom 18.10.2018 (Az. 2 U 55/18).

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Lederimitaten: zulässige und unzulässige Vermarktungsbezeichnungen

Lederimitaten: zulässige und unzulässige Vermarktungsbezeichnungen

Aufgrund der hohen Kosten echten Leders greift die Textilindustrie oft auf textile Lederimitate zurück, die dem Endprodukt das Aussehen von hochwertigem Echtleder verleihen. Die korrekte Bezeichnung von Produkten aus synthetischem Leder unterliegt jedoch hohen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen.

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Pflicht zur mehrsprachigen Online-Kennzeichnung von Textilien im Fernabsatz?

Pflicht zur mehrsprachigen Online-Kennzeichnung von Textilien im Fernabsatz?

Textilerzeugnisse sind nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung hinsichtlich ihrer Faserzusammensetzung besonders zu kennzeichnen. So müssen stets die Faserbestandteile angegeben werden, wobei nur die Verwendung der im Verordnungsanhang aufgeführten Faserbezeichnungen zulässig ist. Diese Kennzeichnungspflicht gilt auch online. Im Angesicht der grundsätzlich europaweiten Abrufbarkeit von Webseiten ist hier allerdings fraglich, in welcher Sprache bzw. in welchen Sprachen die Kennzeichnung abgefasst sein muss. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Werbung mit Oeko-Tex-Zertifzierung: Rechtliche Anforderungen

Werbung mit Oeko-Tex-Zertifzierung: Rechtliche Anforderungen

Oeko-Tex setzt weltweit bekannte Zertifizierungsstandards für Textilien, denen im Online-Bereich hohe Werbekraft zukommt. Für die rechtskonforme Werbung mit "Oeko-Tex" sind allerdings nicht nur wettbewerbsrechtliche Anforderungen, sondern auch die Lizenzbedingungen von Oeko-Tex selbst einzuhalten. Wir zeigen, welche Voraussetzungen gelten.

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OLG Stuttgart zu Mehrkomponenten-Textilien: Online-Kennzeichnungspflicht für jede Komponente verpflichtend

OLG Stuttgart zu Mehrkomponenten-Textilien: Online-Kennzeichnungspflicht für jede Komponente verpflichtend

Nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2011 ist gemäß Art. 16 Abs. 1 (am Ende) im Online-Handel die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen verbindlich kenntlich zu machen – und zwar nach dem Gewichtsanteil aller enthaltenden Fasern in absteigender Reihenfolge. Kürzlich hat das OLG Stuttgart entschieden, dass diese Online-Kennzeichnungspflicht bei Textilerzeugnissen, die aus mehreren Komponenten bestehen, für jede einzelne Komponente gilt.

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„Merinowolle“: keine zulässige Faserbezeichnung bei der Textilkennzeichnung

„Merinowolle“: keine zulässige Faserbezeichnung bei der Textilkennzeichnung

Derzeit werden Händler abgemahnt, die zur Bezeichnung von Textilfasern den Ausdruck "Merinowolle" gebrauchen. Dies ist auch in der Tat abmahnbar. So hat das OLG Hamm mit Urteil vom 02.08.2018 (Az.: 4 U 18/18) entschieden, dass die Bezeichnung von Textilfasern mit dem Ausdruck „Merinowolle“ nicht den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung genügt und einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt.

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Textilkennzeichnung: "Acryl" oft abgemahnt

Textilkennzeichnung: "Acryl" oft abgemahnt

Derzeit werden viele Online-Händler abgemahnt, die Textilien über das Internet verkaufen und hinsichtlich der Informationen über die Zusammensetzung der Textilfasern den Begriff "Acryl" verwenden.

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Textilkennzeichnung und Grundpreise: Was ist zu beachten, wenn man Textilstoffe als Meterware verkauft?

Textilkennzeichnung und Grundpreise: Was ist zu beachten, wenn man Textilstoffe als Meterware verkauft?

Wenn es um Textilstoffe und Meterware geht, dann muss es um die Textilkennzeichnung und Grundpreise gehen. Soviel zu obenstehender Frage. Die beiden Vorschriften halten einige Anforderungen bereit, die wir uns einmal näher anschauen....

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BGH zur Textilkennzeichnung in englischer Sprache: „Cotton“ ist erlaubt, „Acrylic“ hingegen nicht

BGH zur Textilkennzeichnung in englischer Sprache: „Cotton“ ist erlaubt, „Acrylic“ hingegen nicht

Die EU-Vorgaben hinsichtlich der Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen sind zwingend zu beachten, andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Der BGH hatte sich nunmehr mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob englischsprachige Textilkennzeichnungen („Cotton“ und „Acrylic“) zulässig sind. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Beitrag.

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EuGH: Bei Textilien aus einer Textilfaser sind die Angaben „rein“, „ganz“ oder „100%“ für die Kennzeichnung nicht notwendig

EuGH: Bei Textilien aus einer Textilfaser sind die Angaben „rein“, „ganz“ oder „100%“ für die Kennzeichnung nicht notwendig

Der EuGH hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zu beurteilen gehabt, ob im Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien aus einer einzigen Faser die Angaben „rein“, „ganz“ oder „100%“ bei der Textilkennzeichnung vorzunehmen ist. Der EuGH sieht in diesem Fall keine Notwendigkeit die Angaben „rein“, „ganz“ oder „100%“ zu tätigen. Diese Angabe im Rahmen der Textilkennzeichnung sei lediglich optional.

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Wäsche und Waschen – Qualitätsverlust als Sachmangel?

Wäsche und Waschen – Qualitätsverlust als Sachmangel?

Es ist ärgerlich: Händler können nichts dafür, aber Verbraucher sind unzufrieden, wenn pflegekritische Textilien nach den ersten (unsachgemäß durchgeführten) Waschgängen die Eigenschaften verlieren, die sie davor hatten. Verbraucher versuchen nachvollziehbarerweise, das Problem auf die Händler abzuwälzen, die ihrer Sicht nach die betroffenen Textilien zurücknehmen sollen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in diesem Beitrag, auf wessen Seite das Recht steht.

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Nickel-Höchstwerte gelten auch für „reizende“ Handtaschen

Nickel-Höchstwerte gelten auch für „reizende“ Handtaschen

Fast jeder zehnte Mensch reagiert allergisch auf Nickel. Aus diesem Grund besteht für nickelhaltige „Bedarfsgegenstände“ ein (durch die EU initiiertes) Verkaufsverbot. Doch nicht nur Modeschmuck wie Halsketten, Armbänder und Ohrringe werden von diesem erfasst. Auch Handtaschen können insbesondere in Knöpfen und Ösen den für zahlreiche Menschen extrem unangenehmen Stoff enthalten und fallen somit unter die Verkaufsbeschränkung. Was konkret hinter dem Verkaufsverbot für (nickelhaltige) Handtaschen steckt, erfahren Sie im Folgenden.

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