OLG Hamm: Ausverkaufte Ware darf nicht als lieferbar beworben werden
Das OLG Hamm stellt klar: Wer im Online-Shop lieferbare Ware bewirbt, obwohl sie ausverkauft ist, handelt wettbewerbswidrig. Maßgeblich ist die tatsächliche Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Angebots.
4 min