LG Düsseldorf: E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme auf einer kommerziellen Webseite verpflichtend
Eine einfache und schnelle Kontaktaufnahme mit Betreibern von Internetseiten ist heutzutage wichtiger als je zuvor. Hierfür benötigte Kontaktinformationen müssen deshalb auf geschäftlich betriebenen Internetseiten in dem jeweiligen Impressum bereitgestellt werden. In welchem Umfang und welcher Form dies zu geschehen hat, war in der Vergangenheit häufig Streitpunkt vor Gerichten. Das LG Düsseldorf beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, in dem eine Verbraucherzentrale gegen eine Airline vorging, welche auf ihrer Internetseite zwar ein Kontaktformular zur Kontaktaufnahme anbot, jedoch keine E-Mail-Adresse. Lesen Sie hierzu mehr im heutigen Beitrag!