Das „Who is Who“ der Steuernummern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer

Das „Who is Who“ der Steuernummern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer
Stand: 16.08.2023 6 min 6

Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist Pflicht im Rahmen der Anbieterkennzeichnung (Impressum). Obwohl diese Pflicht ganz eindeutig gesetzlich festgeschrieben ist, gibt es nach den Erfahrungen der IT-Recht Kanzlei kaum eine andere Impressumangabe, die so häufig falsch getätigt bzw. vergessen wird. Da hier eine konkrete Abmahngefahr besteht, klären wir gerne auf.

Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?

Die gesetzliche Grundlage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) findet sich für die Bundesrepublik Deutschland in § 27a Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG):

"§ 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Sätzen 1 bis 3 ist schriftlich zu stellen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben.“

Funktionell dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zur eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmern im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie fungiert als eine Art „Fahrgestellnummer“ im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr für Umsatzsteuerzwecke innerhalb der Europäischen Union.

Pflicht zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im Impressum

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Telemediengesetzes (TMG) müssen Diensteanbieter im Rahmen der Anbieterkennzeichnung der von ihnen geschäftlich betriebenen Telemedien auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben, sofern ihnen eine solche zugeteilt worden ist.

Wird diese Verpflichtung verletzt, stellt dies ganz klar einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar. Umso ärgerlicher ist es damit, sich wegen eines solchen Versäumnisses eine teure Abmahnung einzufangen. Die Erfüllung der Pflicht § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG ist im Grunde trivial, dennoch sorgen einige Punkte immer wieder für Verwirrung und Fehler.

Zuteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt nur auf Antrag

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird nur auf entsprechenden Antrag des Unternehmers kostenlos vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.

Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt.

Mit anderen Worten: Wer als Unternehmer keinen solchen Antrag gestellt hat, der besitzt auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Nach unserer Erfahrung ist das in der Praxis neben den ähnliche klingenden Bezeichnungen der „Steuernummer“ mit der Hauptgrund für die immer wieder auftretenden Irritationen bei der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Darüber hinaus besteht auch keine Pflicht, einen solchen Antrag zu stellen, wenn kein grenzüberschreitender Handel betrieben wird. Wer als Händler seine Waren nur in Deutschland einkauft und wieder verkauft, hat meist schon gar keinen Anlass, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) überhaupt zu beantragen.

Banner Unlimited Paket

Achtung: Seit dem 01.07.2021 verlangen die meisten Verkaufsplattformen eine USt-IdNr.

Die Betreiber von Online-Marktplätzen schreiben ihren dort tätigen Händlern seit Juli 2021 in aller Regel vor, eine USt-IdNr. im Verkäuferprofil zu hinterlegen. Hintergrund ist, dass die Betreiber andernfalls für mögliche Umsatzsteuerschulden des jeweiligen Verkäufers in Haftung genommen werden können.

Wer als dort tätiger Händler keine gültige USt-IdNr. hinterlegt, fliegt in alle Regel vom Marktplatz, bis er dies nachholt.

Mehr Infos finden Sie hier.

Was wird im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) konkret abgemahnt?

Abgemahnt werden in der Regel die folgenden beiden Konstellationen:

1. Es wurde dem Händler eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt, er macht im Rahmen seines Impressums jedoch gar keine Angaben dazu.

2. Es wurde dem Händler eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt, er gibt jedoch in seinem Impressum nicht diese an, sondern nennt eine andere „Nummer“ (verwechselt wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) meist mit der Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer)

Zwar weiß der Abmahner in aller Regel gar nicht, ob dem Gegner eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt worden ist. In der Praxis bestehen die Defizite meist nur bei bestimmten Impressen: Gibt ein Händler z.B. in seinem Onlineshop die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an, vergisst dies jedoch im Rahmen seines geschäftlichen Facebook-Auftritts, hat der Abmahner leichtes Spiel, steht die Zuteilung dann doch fest.

Wie erkenne ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?

In Deutschland hat eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) das Format der einleitenden Buchstabenfolge „DE“ gefolgt von neun Ziffern, also z.B: DE123456789

Steuernummer und Steueridentifikationsnummer enthalten dagegen in aller Regel keine Buchstaben und weisen zudem mehr Stellen (10-13 Ziffern je nach Bundesland) auf. Oftmals enthalten diese auch Schrägstriche (z.B. 081/151/2345).

Weitere Angaben zum Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) EU-weit erhalten Sie hier.

Unter diesem Link kann zudem eine Plausibilitätsprüfung für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durchgeführt werden.

Ich habe gar keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) – was dann?

Wenn Ihnen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt worden ist, dann müssen Sie auch keine solche im Impressum angeben. Was man nicht hat, kann man auch nicht angeben, siehe dazu bereits oben.

Nach unseren Erfahrungen ist dieser Umstand vielen Unternehmern gar nicht bekannt, so dass dann meist krampfhaft nach Auswegen gesucht wird und deswegen Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer im Impressum genannt werden. Keine gute Idee.

Steuernummer im Impressum?

Die Steuernummer wird gerne mit der der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwechselt. Dies erklärt, warum man die Steuernummer immer wieder in Impressen findet, mal alleine, mal zusammen mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), mal gar als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ausgegeben.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Steuernummer im Impressum anzugeben. Wird diese statt einer zugeteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dort angegeben, besteht akute Abmahngefahr.

Die Angabe der Steuernummer sollte aber auch neben der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bzw. dann unterbleiben, wenn keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt worden ist. Die Steuernummer kann durchaus schnell dazu führen, dass Unberechtigte sensible Informationen bei Finanzämtern zu fremden Unternehmern erfragen können. Wer keine Recherchen zu seiner Bonität wünscht, sollte daher keinesfalls seine Steuernummer veröffentlichen.

Steueridentifikationsnummer im Impressum?

Jetzt wird es kompliziert. Von der Bezeichnung her kommt die Steueridentifikationsnummer der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) noch näher als die Steuernummer, hat mit dieser aber dennoch gar nichts zu tun.

Die klassische Steuernummer wir künftig von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Steuernummern parallel. Die Steueridentifikationsnummer wurde 2008 eingeführt.

Auch die Steueridentifikationsnummer ist im Impressum nicht anzugeben und sollte aus den bei der Steuernummer genannten Gründen auch nicht angegeben werden.

Exkurs: Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO

Wiederum eine „Identifikationsnummer“, dennoch etwas ganz anderes als die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Wer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzt, hat auch diese im Impressum anzugeben, was wiederum § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG regelt.

Fazit

Augen auf bei der „Steuernummer“!

Im Impressum muss die (erteilte) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zwingend genannt werden. Fehlt diese Angabe, kann das jederzeit abgemahnt werden. Dies aber natürlich nur, wenn dem Händler überhaupt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt worden ist.

Häufig werden hier falsche „Nummern“ als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ausgegeben – auch das wäre abmahnbar, wenn dem Händler eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt wurde.

Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sind im Impressum dagegen nicht verpflichtend und sollten aus Gründen des Datenschutzes auch nicht öffentlich gemacht werden.

Sie sollten im Zweifel alle Impressum darauf überprüfen, ob dort die Ihnen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auch (korrekt) angegeben ist. Dies wird etwa gerne bei Impressen im Rahmen von Social-Media-Auftritten vergessen.

Sofern Sie sich für unsere abmahnsicheren Rechtstexte bereits ab 5,90 Euro (zzgl. MwSt.) monatlich entscheiden, stellen wir Ihnen auch gerne ein rechtssicheres Impressum zur Verfügung, so dass Sie effektiv Abmahnungen vermeiden können.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

6 Kommentare

A
Arthur 16.08.2023
Umsatzsteuer ID wegen Etsy ?
Ich habe verstanden, dass man die Umsatzsteuer ID nur dann angeben muss, wenn man auch eine erhalten hat. Soweit ja ganz logisch. Muss man denn eine Umsatzsteuer ID beantragen, wenn man auf Etsy auch von Deutschland ins Ausland verkauft und beim Finanzamt als Kleinunternehmer angemeldet ist ?
Es gibt die Aussage, dass man immer eine Umsatzsteuer ID benötigt, wenn man Waren ins Ausland verschickt, selbst dann, wenn man als Kleinunternehmer gar keine Umsatzsteuer abführt. Ist das richtig, oder gehört das in das Reich der Legenden ?
N
Nadine 16.08.2023
Steuernummer auf der Rechnung an den Kunden?
Wenn es nicht ratsam ist, die Steuernummer im Impressum anzugeben, muss diese dann überhaupt auf der Kundenrechnung aufgeführt werden?
S
Simon Marx 16.08.2023
Zulässige Formulierung?
Wäre es in Ordnung, beim ersten Beginn der Selbständigkeit als Onlinehändler folgende Formulierung anzugeben:

USt-ID: noch nicht zugeteilt

... Und diese dann zu ergänzen, sobald man sie hat?
P
Peter 16.08.2023
§ 30 AO
Wenn man keine Ahnung hat...Ob die Steuernummer nun im Impressum steht oder nicht, aber das Steuergeheimnis nach § 30 AO ist eines der Grundpfeiler des Steuerrechts in Deutschland. Wer das Steuergeheimnis bricht (Amtsträger), wird dienst- sowie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Ihr Text ist in dieser Hinsicht leider kompletter Unsinn.
H
Helmut 16.08.2023
Finanzamt gibt Fremden Auskünfte?
Zitat: "Die Steuernummer kann durchaus schnell dazu führen, dass Unberechtigte sensible Informationen bei Finanzämtern zu fremden Unternehmern erfragen können. Wer keine Recherchen zu seiner Bonität wünscht, sollte daher keinesfalls seine Steuernummer veröffentlichen."




- - - Seit wann gibt denn das Finanzamt an Fremde Informationen heraus - und aus welchem Grund wäre das möglich?
L
Lea 16.08.2023
Nach Geschäftsaufgabe
Was passiert nach einer Geschäftsaufgabe mit der Ust-IdNr? Muss ich als Privater Blogbetreiber eine so zugeteilte Nummer im Ipressum Angeben, obwohl ich das Geschäft aufgegeben habe?

Beiträge zum Thema

Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024
(10.10.2024, 08:30 Uhr)
Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024
Frage des Tages: Müssen alle Websites ein Impressum haben, auch private Websites?
(28.06.2024, 12:16 Uhr)
Frage des Tages: Müssen alle Websites ein Impressum haben, auch private Websites?
Frage des Tages: Muss ich im Impressum Angaben zu meinem Beruf machen?
(14.05.2024, 11:34 Uhr)
Frage des Tages: Muss ich im Impressum Angaben zu meinem Beruf machen?
Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
(29.11.2023, 16:14 Uhr)
Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial auf eigenen Präsenzen
(11.10.2023, 16:38 Uhr)
Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial auf eigenen Präsenzen
Exotische Rechtsform? Kein Problem für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!
(14.08.2023, 07:19 Uhr)
Exotische Rechtsform? Kein Problem für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei