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Kanzleimitteilungen

Top-Themen

Zum 01.08.2022: Neue Pflichtinformationen in Arbeitsverhältnissen!

Zum 01.08.2022 werden Arbeitgebern im Zuge der Umsetzung von EU-Recht diverse neue Informationspflichten über die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverhältnissen auferlegt. So sind Arbeitnehmer zukünftig detailliert und in Schriftform etwa über den Arbeitsort, die Probezeit, vereinbarte Ruhepausen sowie die betriebliche Altersvorsorge, aber auch über das einzuhaltende Kündigungsverfahren zu informieren.

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Arbeitgeber haftet für unvollständige Datenauskunft - Abhilfe durch Formularsammlung Arbeitsrecht

Nach der DSGVO sind Arbeitgeber ihren Angestellten auf Antrag zur umfänglichen Datenauskunft verpflichtet. Wie jüngst das ArbG Düsseldorf entschied, machen sich Arbeitgeber bei unvollständigen Datenauskünften schadensersatzpflichtig. Wir zeigen auf, wie Arbeitgebern dank unserer Formularsammlung zum Arbeitsrecht mühelos die ordnungsgemäße Datenauskunft gelingt.

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Tipp Wechselbonus: Doppelt profitieren statt doppelt zahlen

Online-Händlern, die mit ihrem AGB-Service bei einem Drittanbieter unter Vertrag sind, bieten wir ja bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit zum AGB-Service der IT-Recht Kanzlei ohne Mehrkosten zu wechseln. Neu im Leistungsumfang für Wechsler ist nun die sofortige komplett kostenfreie Nutzung des Kundenbewertungssystems ShopVote, inklusive aller Premium-Funktionen.

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