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Neu in der Formularsammlung Arbeitsrecht: Minijobber-Musterarbeitsvertrag für die Arbeit auf Abruf

29.09.2020, 11:26 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neu in der Formularsammlung Arbeitsrecht: Minijobber-Musterarbeitsvertrag für die Arbeit auf Abruf

Gerade bei der Anstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten („Minijobbern“) können Arbeitgeber ein Interesse daran haben, keine fixen Arbeitszeiten zu vereinbaren, sondern die Arbeitsleistung je nach Bedarf abzurufen. Der Minijobber soll in diesem Fall nur dann arbeiten und dafür entlohnt werden, wenn seine Leistung konkret benötigt wird. Damit diese Arbeit auf Abruf wirksam gefordert und durchgesetzt werden kann, ist eine wasserdichte arbeitsvertragliche Grundlage zwingend. Ab sofort stellt die IT-Recht Kanzlei einen rechtskonformen Minijobber-Musterarbeitsvertrag für die Arbeit auf Abruf in der Formularsammlung zum Arbeitsrecht bereit.

Im neuen Schutzpaket Arbeitsrecht stellt die IT-Recht Kanzlei neben vielen weiteren Musterschreiben und -formularen für Arbeitgeber nun auch einen rechtskonformen Minijobber-Musterarbeitsvertrag für die Arbeit auf Abruf bereit.

  • Mandanten können das Paket direkt aus dem Mandantenportal hier buchen.
  • Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.

I. Rechtliches zur Arbeit auf Abruf bei Minijobbern

Es ist unter Einhaltung gewisser rechtlicher Voraussetzungen zulässig, den Minijobber nur bei konkretem Bedarf an seiner Arbeitsleistung Arbeitszeit anzubieten. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).

So sollte zunächst auch bei flexibler Beschäftigung eine regelmäßige Wochenarbeitszeit festgelegt werden. Innerhalb dieser Wochenzeiten ist die konkrete bedarfsorientierte Gestaltung dann flexibel. Wird keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, tritt an die Stelle per Gesetz eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 20 Stunden (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG).

Problematisch bei Minijobbern ist diese gesetzliche Mindestarbeitszeit, weil sie mit dem derzeitigen Mindestlohn von 9,35 Euro die Grenze zur geringfügigen Beschäftigung (450€ im Monat bzw. 450,00€ bzw. 5.400€ im Jahr) übersteigen und mithin das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig machen würden.

Damit die Arbeit auf Abruf wirksam ausgestaltet werden kann, ist gemäß § 12 Abs. 3 TzBfG der Arbeitseinsatz mit einer Vorlauffrist von mindestens 4 Tagen anzukündigen.

Schließlich darf, sollte die wöchentlich festgelegte Mindestarbeitszeit überschritten werden, pro Woche nur 25% an Mehrarbeit abgerufen werden (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TzBfG).

Der neue Minijobber-Musterarbeitsvertrag für die Arbeit auf Abruf, der ab sofort in der Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht enthalten ist, berücksichtigt alle gesetzlichen Anforderungen und beinhaltet insbesondere Klauseln zur

  • flexiblen Arbeitszeitgestaltung
  • wöchentlichen Mindestarbeitszeit
  • gesetzlichen Ankündigungsfrist
  • Einforderung von Zusatzarbeitszeit
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II. Die Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht

Für nur 7,90€ netto im Monat stellt die IT-Recht Kanzlei Arbeitgebern praktische, rechtskonforme Musterschreiben und Musterformulare zur Verfügung, die in wenigen Schritten personalisiert und zur Erfüllung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Erfordernisse verwendet werden können. Gepaart werden diese Muster mit hilfreichen rechtlichen Ausführungen zum jeweiligen Themenbereich.

Die Formularsammlung zum Arbeitsrecht ermöglicht Arbeitgebern die schnelle, unkomplizierte und zuverlässige Handhabung von arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen – ganz ohne die Notwendigkeit teurer individueller Rechtsberatung vom Anwalt.

Derzeit sind in der Sammlung die folgenden Muster und Formulare enthalten:

Arbeitsvertragsrecht

  • Abmahnungen für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midi-Jobs)
  • Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber")
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf)
  • Arbeitsvertrag für Werkstudenten
  • Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Abschluss mit Arbeitnehmern
  • Muster-Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis
  • Muster-Hinweisschreiben über Urlaub mit Bitte um rechtzeitige Beantragung
  • Muster-Nachweisschreiben zur Erfüllung der Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen ab dem 01.08.2022
  • Zusatzvereinbarung für die anteilige Arbeitsverrichtung aus dem Home Office (Hybridmodell Homeoffice und Präsenzarbeit)
  • Zusatzvereinbarung für die Arbeit aus dem Home Office
  • Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten
  • Datenauskunft gegenüber Arbeitnehmern
  • Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis
  • Erklärung des Arbeitnehmers zur Verpflichtung auf den Datenschutz (Datengeheimnis)
  • Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen
  • Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Mandanten können das Paket direkt aus dem Mandantenportal hier buchen.

Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.


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