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Ab sofort: IT-Recht Kanzlei bietet Schutzpaket für Arbeitsrecht an

25.05.2020, 08:35 Uhr | Lesezeit: 5 min
Ab sofort: IT-Recht Kanzlei bietet Schutzpaket für Arbeitsrecht an

Arbeitsrechtliche Fragen spielen bei Unternehmern immer wieder eine wesentliche Rolle. Nicht zuletzt bei der Einstellung neuer Mitarbeiter oder bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen sind Unternehmer, die zugleich auch Arbeitgeber sind, auf rechtliche Unterstützung angewiesen. Dies haben wir zum Anlass genommen, ein neues spezielles Schutzpaket rund um das Arbeitsrecht anzubieten.

Dieses neue Schutzpaket soll es Mandanten insbesondere durch die Bereitstellung zahlreicher Muster und Formulare ermöglichen, die wichtigsten rechtlichen Formalien und Pflichten des Arbeitsrechts unkompliziert umzusetzen. Das Beste: das neue Paket wird - auch im Einklang mit den Anregungen unserer Mandanten - dauerhaft erweitert und ausgebaut werden. Lesen Sie im Folgenden mehr zu Inhalt und Umfang des neuen Schutzpakets Arbeitsrecht der IT-Recht Kanzlei.

Was beinhaltet das neue Schutzpaket Arbeitsrecht der IT-Recht Kanzlei?

Die IT-Recht Kanzlei stellt Mandanten im Rahmen des Schutzpakets Arbeitsrecht praktische, rechtskonforme Musterschreiben und Musterformulare bereit, die in wenigen Schritten personalisiert und von Arbeitgebern zur Erfüllung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Erfordernisse verwendet werden können. Gepaart werden diese Muster mit hilfreichen rechtlichen Ausführungen zum jeweiligen Themenbereich.

Freilich werden hierbei Rückfragen zu den Mustern und den Rechtsausführungen von der IT-Recht Kanzlei gerne beantwortet.

Das Schutzpaket deckt rechtlich die Bereiche des Arbeitsvertrags- und des Arbeitnehmerdatenschutzrechts ab und beinhaltet derzeit das Folgende:

Banner Premium Paket

a) Arbeitsvertragsrecht

  • Muster-Arbeitsvertrag für Beschäftigte mit Gestaltungshinweisen
  • Muster-Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
  • Muster-Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber") mit Gestaltungshinweisen
  • Muster-Kündigungsschreiben für verhaltens-, betriebs- und personenbedingte Kündigungen
  • Muster-Abmahnung für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen des Arbeitnehmers in 4 Konstellationen
  • Muster-Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) für Arbeitnehmer zum Schutz von Betriebsgeheimnissen
  • Muster-Zusatzvereinbarung für die Verrichtung der Arbeit aus dem Home-Office
  • Muster- Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit

b) Arbeitnehmerdatenschutz

  • Muster-Datenschutzerklärung für die Aufnahme und Durchführung des Arbeitsverhältnisses
  • Muster-Auskunftsschreiben für die Erfüllung von arbeitnehmerischen Datenauskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO
  • Muster-Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel*
  • Muster-Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen für die Veröffentlichung von Arbeitnehmer-Fotos im Internet

Wofür brauche ich jedes einzelne Muster?

Arbeitsvertragsrecht

Die Muster im Arbeitsvertragsrecht dienen der wirksamen Begründung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern.

So bildet der Arbeitsvertrag die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis und regelt die Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der befristete Arbeitsvertrag ist hierbei für Arbeitsverhältnisse gedacht, deren Ende kalendermäßig vom Arbeitgeber vorbestimmt werden soll. Der Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ist speziell für Angestellte auf "450-Euro-Basis" gedacht und berücksichtigt die damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.

Dahingegen dient die Kündigung der wirksamen Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und hebt dieses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erfordernisse wegen eines bestimmten Grundes auf. Gründe können ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, Gründe in der Person des Arbeitnehmers wie Krankheit oder Qualifikationsverlust oder auch betriebliche Erfordernisse des Arbeitgebers wie Umsatzeinbußen, Geschäftsschließungen etc. sein.

Arbeitsrechtliche Abmahnungen sind offizielle Verhaltensrügen an den Arbeitnehmer, die ihm ein bestimmtes Fehlverhalten zur Last legen, ihn zu dessen Unterlassen auffordern und rechtliche Konsequenzen androhen. Eine Abmahnung ist Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.

Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann erforderlich werden, wenn der Arbeitnehmer mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder schutzwürdigem Know-How des Arbeitgebers in Kontakt kommt und daher unter Geldstrafenandrohung verpflichtet werden soll, dieses Wissen für sich zu behalten und nicht weiterzugeben.

Eine Home-Office-Vereinbarung muss als Zusatz zum Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft oder temporär ins Home Office entsendet werden soll und der ursprüngliche Vertrag dies nicht vorsieht. Hier sind Pflichten des Arbeitnehmers rund um die Verrichtung seiner Arbeit neu zu definieren und umzugestalten.

Die Zustimmungsvereinbarung für Kurzarbeit ist schließlich erforderlich, wenn der Arbeitgeber in seinem Unternehmen betriebsbedingt die Kurzarbeit und mithin Arbeitszeitverringerungen und Lohnkürzungen einführen will. Dies kann der Arbeitgeber nicht einseitig anordnen, sondern benötigt die Zustimmung jedes betroffenen Arbeitnehmers.

Arbeitnehmerdatenschutz

Die Muster aus dem Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes dienen der datenschutzkonformen Durchführung des Arbeitsverhältnisses und helfen Arbeitgebern, ihre speziellen datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Diese haben den Hintergrund, dass Arbeitnehmerdaten besonders geschützt werden.

Die Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis ist die datenschutzrechtlich erforderliche Belehrung des Arbeitnehmers über die Art und den Umfang der Verarbeitung seiner Daten während der Anstellung. Sie ist dem Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

Dahingegen dient die Datenauskunft dem Arbeitgeber zur Erfüllung von Datenauskunftsansprüchen des Arbeitnehmers. Diesem steht nach der DSGVO das Recht zu, umfassende Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten beim Arbeitgeber zu beantragen.

Infolge der Weisung zur Untersagung der Privatnutzung von Arbeitsmitteln kann der Arbeitgeber Arbeitnehmern verbieten, betriebliches Gerät wie Smartphones, Laptops etc. privat zu nutzen. Dies dient nicht nur der Sicherheit ggf. sensibler Unternehmensdaten, sondern auch der Vermeidung von Haftungsrisiken für rechtlich problematische Nutzungen (illegale Downloads, Aufrufen von Phishing-Seiten etc.)

Schließlich kann sich Arbeitgeber mit der Einwilligung des Arbeitnehmers in Fotoveröffentlichungen rechtlich absichern, wenn er seine Arbeitnehmer zur Präsentation des Unternehmens im Internet vorstellen will. Ohne ausdrückliche und bestimmte Einwilligung der Betroffenen ist dies nicht zulässig und kann sogar empfindliche Schadensersatzansprüche auslösen.

Werden die Inhalte des Schutzpaketes erweitert und aktualisiert?

Selbstverständlich. Die IT-Recht Kanzlei wird den Umfang des Paketes kontinuierlich ausbauen und es um neue hilfreiche Mustern und Formulare erweitern. Selbstverständlich werden alle Muster und Formulare stetig auf ihre Aktualität und Rechtssicherheit hin überwacht und bei Bedarf automatisch aktualisiert.

Über Anregungen der Mandantschaft zu neuen Mustern und zur Erweiterung bestehender Vorlagen freuen wir uns!

Wie können Mandanten das Schutzpaket Arbeitsrecht buchen?

Das Schutzpaket Arbeitsrecht kann fürs Erste nur von Update-Service-Mandanten direkt im Mandantenportal bezogen werden.

Mandanten können das Schutzpaket als Erweiterung zum bestehenden Vertrag für mtl. 7,90€ hinzubuchen.

Der Vertrag läuft nach Buchung auf unbestimmte Zeit, hat eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten und ist danach monatlich kündbar.


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