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Impressum

Top-Themen

Angabe der Postfachnummer im Impressum reicht nicht

Wird eine Website geschäftsmäßig betrieben, gelten besondere Impressumspflichten. Nach Auffassung des LG Traunstein genügt die Angabe eines Postfachs nicht – erforderlich ist eine vollständige, ladungsfähige Anschrift des Anbieters.

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Ganz schön schräg? LG Dortmund zur Unzulässigkeit eines vertikalen Impressums

Dass Unternehmer im Geschäftsverkehr mit Kunden ein Impressum ausweisen und darin Pflichtangaben u.a. zur Unternehmensidentität enthalten sein müssen, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Dass allerdings trotz Beachtung der inhaltlichen Anforderungen gestalterische Experimente riskant sein können, bekam kürzlich ein Hörakustik-Unternehmen zu spüren. Es hatte das Impressum in einem Prospekt schräg abgedruckt und wurde prompt abgemahnt. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, wie das LG Dortmund mit Urteil vom 16.3.2016 (Az. 10 O 81/15) den Rechtsstreit entschied.

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LG Würzburg: Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen gelten auch für Makler

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1.5.2014 sind bei einer Immobilie in Anzeigen und Inseraten Pflichtangaben zur Energieeffizienz zwingend zu machen. Nach dem Wortlaut des § 16 a EnEV gelten die Pflichtangaben in erster Linie für Verkäufer. Doch muss auch ein Makler, der eine Immobilienanzeige für den Verkäufer schaltet, die Pflichtangaben machen? Über den Fall hat das LG Würzburg kürzlich entscheiden.

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Impressumspflicht reloaded – Wettbewerbsverstoß durch fehlerhafte Impressumsangabe

In einem kürzlich vor dem LG Arnsberg geführten Rechtsstreit hatte das Gericht u.a. zu entscheiden, welche Informationspflichten Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Telemedien (also z.B. Online-Händler) bei der Anbieterkennzeichnung – kurz in ihrem Impressum - erfüllen müssen. Die Klägerin sah in fehlenden Angaben zum Registergericht und zur Registernummer auf der Homepage der Beklagten einen Wettbewerbsverstoß. In diesem Zusammenhang war zudem streitig, ob nur absichtliche Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt werden können.

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OLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines inaktiven Onlineshops wegen unzureichendem Impressum

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 03.07.2014 – Az: 6 U 240/13 entschieden, dass gegen den Betreiber eines Onlineshops bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (hier unzureichendes Impressum) auch dann ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn der Onlineshop derzeit nicht betrieben wird. Das OLG Frankfurt hat unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH (bei Unterlassungsansprüchen handele es sich um auf die Zukunft gerichtete Ansprüche) gefolgert, dass auch gegen den Inhaber eines derzeit nicht betriebenen Onlineshops ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehen kann.

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LG Berlin: Angabe einer E-Mail Adresse dann nicht ausreichend, wenn Verbraucher auf automatisch generierte E-Mail nicht antworten kann

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 28.08.2014, Az: 52 O 153/13 gegen Google Inc. entschieden, dass die Pflicht zur Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum ( § 5 Telemediengesetz) jedenfalls dann nicht erfüllt ist, wenn bei Kontaktaufnahme über diese E-Mail-Adresse automatisch generierte Antwort-E-Mails ausführen, dass eingehende E-Mails nicht zur Kenntnis genommen werden und auf diese E-Mails nicht geantwortet werden kann.

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KG Berlin: Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

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