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Leserkommentar zum Artikel

Das virtuelle Hausrecht des Betreibers eines Webportals

Verstoßen Nutzer eines Webportals gegen Gesetze oder verletzen sie die Rechte anderer Nutzer oder Rechte des Portalbetreibers, so möchte der Portalbetreiber hierauf angemessen reagieren. Er will ggf. einzelne Beiträge löschen können oder einzelne Nutzer sogar vollständig von der weiteren Nutzung seines Portals ausschließen dürfen. Darf er das überhaupt? Steht ihm dieses Recht zu? Im achten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei der Beantwortung der Frage an, ob dem Betreiber eines Webportals ein „virtuelles Hausrecht“ zusteht.

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Hausrecht durchsetzen

Beitrag von Th. Niehaus
11.04.2015, 14:42 Uhr

Das virtuelle Hausrecht ist ja nun das Eine, aber wie nachhaltig durchsetzen? Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sich Problem-User binnen kürzester Zeit erneut anmelden werden und weiter vermeintlich anonym provozieren, auch wenn dies durch die AGB's ausgeschlossen ist. Wir betreiben 2 Foren und haben diesbezüglich unsere Probleme, natürlich wie ich finde sattelfeste Nutzungsbedingungen. Man braucht nicht zu erwähnen, dass dazu auch zählt auch, dass man sich auf anderen Plattformen austauscht um gezielt zu "flamen". Letztendlich ist auch dies ein Versäumnis des Gesetzgebers, der sich unverhältnismäßig auf Verbraucherseite stellt und dabei die Anbieter übersieht.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

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  • Herr von Michael, 28.08.2019, 14:23 Uhr

    Hallo, Wie ist das virtuelle Hausrecht zu bewerten wenn in den AGBs (in dem Fall Kleiderkreisel.de) dies aufgeführt ist aber mit kann jederzeit ausschließen. Ich wurde ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen und eine Abfrage wieso wurde nicht begründet. Sind da die AGBS nicht einseitig und... » Weiterlesen

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    Sehr geehrtes WBS Team, von der Erotikplattform Joyclub wurde mir gegenüber ein virtuelles Hausverbot ausgesprochen, weil ich nach deren Meinung gegen die Hausregeln verstoßen habe. Das sehe ich erstens allerdings nicht so. Allenfalls war meine Aktion "missverständlich", meine Intention war aber... » Weiterlesen

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    Das sog. "Hausrecht im Internet" muss abgeschafft werden! Diese schwammigen Formulierungen sind für mich ein mehr als deutlicher Hinweis darauf, dass ein "Hausrecht im Internet" nicht mehr existieren sollte. Wann beispielsweise gilt ein Nutzer als "redlich", wann als "unredlich"? Das ist sehr... » Weiterlesen

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