Serie: Bewertungsportale und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht
Bewertungsportale bieten Chancen, bergen aber auch rechtliche Risiken. In unserer Beitragsserie beleuchten wir die wichtigsten Fragen rund um Bewertungen, Haftung, Persönlichkeitsrechte und Pflichten von Portalbetreibern.
Inhaltsverzeichnis
- Gliederung der Serie
- 1. Muss man ein Bewertungsportal als Betroffener überhaupt hinnehmen?
- 2. Ist die Nutzung von Bewertungsportalen im Internet anonym möglich oder nur unter Verwendung des Klarnamens?
- 3. Die Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals für eigene/ fremde Inhalte
- 4. Habe ich als Verletzter einen Auskunftsanspruch gegenüber einem Bewertungsportal?
- 5. Besteht ein Anspruch auf Löschung der persönlichen Daten gegenüber dem Bewertungsportalbetreiber?
- 6. Die Ansprüche Betroffener bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen in Blogs und Bewertungsportalen
- 7. Pflichten von Betreibern von Blogs und Bewertungsportalen bei Hinweisen und Rügen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- 8. Besteht ein virtuelles Hausrecht für einen Bewertungsportalbetreiber bzw. Blogbetreiber?
- 9. Astroturfing - gefälschte Kundenbewertungen
- Bewertungsportale – Eine Win-Win-Win-Situation
- Alles und jeder kann bewertet werden
- Anprangernde Lügen können Ruf und Geschäft gefährden
- Das Internet ist weder anonym noch rechtsfrei
- Beitragsserie zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Bewertungsportalen im Internet
Gliederung der Serie
1. Muss man ein Bewertungsportal als Betroffener überhaupt hinnehmen?
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”.
2. Ist die Nutzung von Bewertungsportalen im Internet anonym möglich oder nur unter Verwendung des Klarnamens?
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”.
3. Die Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals für eigene/ fremde Inhalte
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”.
4. Habe ich als Verletzter einen Auskunftsanspruch gegenüber einem Bewertungsportal?
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”.
5. Besteht ein Anspruch auf Löschung der persönlichen Daten gegenüber dem Bewertungsportalbetreiber?
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”.
6. Die Ansprüche Betroffener bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen in Blogs und Bewertungsportalen
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”.
7. Pflichten von Betreibern von Blogs und Bewertungsportalen bei Hinweisen und Rügen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”.
8. Besteht ein virtuelles Hausrecht für einen Bewertungsportalbetreiber bzw. Blogbetreiber?
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”
9. Astroturfing - gefälschte Kundenbewertungen
Lesen Sie jetzt diesen “Beitrag”
Bewertungsportale – Eine Win-Win-Win-Situation
Bewertungsportale im Internet können für alle Beteiligten Vorteile bieten – für Unternehmen, Verbraucher und die Betreiber selbst.
Für Unternehmen sind positive Kundenbewertungen neben den eigenen Produktinformationen häufig von erheblicher Bedeutung und mitunter von großem wirtschaftlichem Wert. Studien zeigen, dass bereits die bloße Existenz von Bewertungen zu höherem Traffic und steigenden Umsätzen führen kann.
Viele Verbraucher verlassen sich auf die Erfahrungen anderer Nutzer, die ein Produkt bereits getestet oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Vor einer Kaufentscheidung informieren sie sich daher gezielt auf Bewertungsportalen und lesen Kundenrezensionen. Die klassische Mund-zu-Mund-Propaganda – etwa vor dem Kauf eines Autos oder dem Besuch eines Restaurants – hat sich längst ins Internet verlagert. Bewertungsplattformen bieten hierfür eine leicht zugängliche Bühne.
Alles und jeder kann bewertet werden
Ob Waren, Ärzte, Lehrer, Professoren, Werkstätten, Handwerker, Webshops, Reiseveranstalter, Hotels, Restaurants, Bars oder Sehenswürdigkeiten – nahezu alles und jeder kann heute Gegenstand einer Bewertung werden. Selbst Arbeitgeber oder sehr spezielle Dienstleistungen bleiben davon nicht ausgenommen.
Gerade bei neuen oder unbekannten Produkten suchen Nutzer häufig nach Erfahrungsberichten anderer. Das gilt insbesondere bei kostspieligen Anschaffungen, bei denen eine fundierte Entscheidung wichtig ist. Gleichzeitig kann konstruktives Feedback Unternehmen helfen, ihre Angebote kontinuierlich zu verbessern.
Doch nicht jede Bewertung sorgt für Zufriedenheit.
Anprangernde Lügen können Ruf und Geschäft gefährden
Während positive Erfahrungsberichte allen Beteiligten zugutekommen, können negative Bewertungen erhebliche Auswirkungen haben – insbesondere dann, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Wird etwa ein Hotel öffentlich als unhygienisch oder ein Arzt als inkompetent dargestellt, kann dies zu einem spürbaren Rückgang der Nachfrage führen.
Da Suchmaschinen häufig auch Bewertungen direkt in den Trefferlisten anzeigen, reichen mitunter wenige kritische Einträge aus, um das Vertrauen potenzieller Kunden zu beeinträchtigen. Besonders problematisch wird es, wenn solche Aussagen anonym oder sogar durch Wettbewerber erfolgen.
Das Internet ist weder anonym noch rechtsfrei
Auch im Internet gelten rechtliche Grenzen. Ob eine Äußerung zulässig ist und welche Abwehrmöglichkeiten bestehen, richtet sich nach dem Äußerungsrecht. Eng damit verbunden ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das vor unwahren Tatsachenbehauptungen und unzulässigen Angriffen schützt.
Daneben spielen lauterkeitsrechtliche Fragen eine Rolle, etwa wenn Unternehmen über Bewertungsportale gezielt versuchen, Wettbewerber herabzusetzen oder sich selbst durch manipulierte Bewertungen Vorteile zu verschaffen.
Beitragsserie zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Bewertungsportalen im Internet
Die Praxis wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, etwa:
- Dürfen Kunden negative Bewertungen veröffentlichen, auch wenn sie ihre Kritik nicht eindeutig belegen können?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Unternehmer, Ärzte oder andere Bewertete gegen rechtswidrige Bewertungen?
- Müssen sich Betroffene zunächst an den Verfasser wenden oder können sie auch gegen den Portalbetreiber vorgehen, der die Inhalte verbreitet?
Mit diesen und vielen weiteren Fragen rund um Bewertungsportale im Internet haben wir uns in dieser umfassenden Beitragsserie ausführlich beschäftigt.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare