Leserkommentar zum Artikel

Das virtuelle Hausrecht des Betreibers eines Webportals

Verstoßen Nutzer eines Webportals gegen Gesetze oder verletzen sie die Rechte anderer Nutzer oder Rechte des Portalbetreibers, so möchte der Portalbetreiber hierauf angemessen reagieren. Er will ggf. einzelne Beiträge löschen können oder einzelne Nutzer sogar vollständig von der weiteren Nutzung seines Portals ausschließen dürfen. Darf er das überhaupt? Steht ihm dieses Recht zu? Im achten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei der Beantwortung der Frage an, ob dem Betreiber eines Webportals ein „virtuelles Hausrecht“ zusteht.

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Beitrag von julian
02.10.2020, 20:22 Uhr

können sie mir hier weiterhelfen: Ich wurde von einem Minecraft server gebannt. ich jointe mit nem alt account wieder drauf und nun bekam ich eine Nachricht von nem admin dass er mich anzeigt.

der serverstandort ist in deutschland, ich komme aber aus österreich. wenn dieser admin mich anzeigt werde ich dann bestraft ja/nein?

ich bin also nein oder?

Danke Notch perrson

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

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