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Eintragungsfähigkeit von Marken

Was darf’s denn sein: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?

Wer die Wahl hat, hat die Qual – das gilt auch für Markenanmeldungen und für die Wahl des richtigen Markenzeichens. Die Wortmarke besteht aus reinen Buchstaben oder Ziffern ohne grafische Elemente, während die Wort-/Bildmarke eine Kombination aus beidem ist.

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O´Zapft is: Finger weg von geschützten „Wiesn-Marken“

Nach zwei Jahren Corona-Zwangspause ist es in München wieder soweit - „die Wiesn“ hat begonnen. Welche Begriffe rund um die „Wiesn“ markenrechtlich geschützt sind und inwiefern Sie mit ihnen werben dürfen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Wortneuschöpfung - kein Weg zur erfolgreichen Markeneintragung

Der Markenbeschwerde-Senat im Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 30.09.2013 (Az. 24 W (pat) 1/12) wieder bestätigt, dass eine beantragte Marke dann nicht eintragungsfähig ist, wenn sie lediglich einen beschreibenden Hinweis auf das Produkt- oder die Dienstleistungsklassen darstellt, für die sie eingetragen werden soll. Das notwendige Mindestmaß an Unterscheidungskraft gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist eine unabdingbare Eintragungsvoraussetzung. Selbst wenn die Marke wie hier nach Ansicht der Anmelderin eine Wortneuschöpfung im deutschen Sprachraum darstellt, führt dies laut dem BPatG nicht zwangsläufig zu einer hinreichenden Unterscheidungskraft. Erst wenn sich das Zeichen nicht länger in einer beschreibenden Angabe erschöpft, sondern einen Herkunftshinweis für den Verkehrskreis darstellt, ist die unerlässliche Unterscheidungskraft gegeben.

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