Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 01.01.2009, 15:48 Uhr
Druckvorschau
Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verpackungsverordnung".

Seit dem heutigen Tage (01.01.09)  haben Online-Händler die neue Verpackungsverordnung zu beachten. Schon die letzten Monate haben gezeigt, dass kein anderes Thema Online-Händler mehr beschäftigt als die Frage, ob der Anschluss an einen Entsorgungsdienstleister zwingend ist und welche Kosten dies verursacht. Die IT-Recht Kanzlei hat in Kooperation mit Reasybid die wichtigsten und interessantesten Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet.

Tipp vorab: Sie sind auf der Suche nach einfachen Lösungen und Hilfestellungen zum Thema Verpackungsverordnung? Auf der (unabhängigen)  Seite www.reasybid.de werden Sie fündig. Hier können die Verpflichteten nach der Verpackungsverordnung Ihre Mengen an Verpackungsmaterialien an die Dualen Systeme kostenlos ausschreiben und erhalten von dort Angebote unterbreitet. Nach Abschluss der Ausschreibung werden die Angebote in einer Mappe zusammengefasst und diese dem Unternehmen mit einer Bewertung der Angebote zur Verfügung gestellt; ebenfalls kostenlos. Zusätzlich erhalten die Unternehmen eine systemunabhängige und neutrale Beratung zu allen individuellen Fragen rund um die Verpackungsverordnung und Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung. Bei Bedarf wird auch ein Sachverständiger für die Vollständigkeitserklärung vermittelt.

1. Nach welchem Gesetz muss ich Verpackungen durch Entsorger entsorgen lassen?

Das ist die sog. Verpackungsverordnung, die in ihrer neuen Fassung am 1.1.2009 in Kraft treten wird. Grundsätzlich werden Sie nicht gezwungen, sich einem Entsorger anzuschließen, allerdings dürfen Sie keine Verpackungen (inkl. Füllmaterial etc.) mehr verwenden, die nicht bei einem solchen flächendeckenden Rücknahmesystem registriert sind. Wenn Sie dies in Ihrem Unternehmen sicherstellen können, so müssen Sie sich keinem Entsorger anschließen.

Die Pflicht zur Registrierung trifft nur diejenigen Vertreiber und Händler, die Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen.

Eine Verkaufsverpackung ist eine Verpackung, die beim Endverbraucher anfällt.

2. Sind denn auch private Ebay-Verkäufer von dieser Verpackungsverordnung betroffen?

Die Verpackungsverordnung betrifft grundsätzlich nur gewerbliche Hersteller und Vertreiber.

In § 3 IX der Verpackungsverordnung wird definiert, wer Vertreiber in diesem Sinne ist:

„Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist auch der Versandhandel.“

Allgemein stellt sich bei Ebay & Co. das bekannte Problem, wann ein Verkäufer gewerblich ist und wann nicht. Die Gerichte haben hier vollkommen unterschiedlich geurteilt. Es herrscht insofern eine große Rechtsunsicherheit. Somit lässt sich sagen: Private sind von der Verpackungsverordnung nicht betroffen. Ob allerdings jemand, der sich für einen Privaten hält, rechtlich als gewerblich angesehen wird, das entscheiden letztlich im Streitfalle die Gerichte.

Update: Anfang Juli 2008 entschied der Abfallrechtsausschuss der LAGA, dass Versandverpackungen PRIVATER Internetverkäufer keine Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung sind und somit auch nicht lizenzierungspflichtig bei einem Dualen System.

3. Muss ich auch als ganz kleiner Online-Händler die Vorgaben der Verpackungsverordnung einhalten oder werden kleine und große Händler von der Verpackungsverordnung wenigstens unterschiedlich behandelt?

Leider müssen Sie auch als kleiner gewerblicher Online-Händler oder Ebay-Verkäufer die Vorschriften der Verpackungsverordnung beachten. Eine unterschiedliche Behandlung von kleinen und großen Vertreibern ist in der Verpackungsverordnung grundsätzlich nicht vorgesehen. Vielmehr muss jeder Hersteller und Vertreiber, der Verkaufsverpackungen zum ersten Mal in den Verkehr bringt, die Vorschriften beachten.

Unterschiede gibt es nur hinsichtlich der sog. Vollständigkeitserklärung. Zwingend muss sie nur von solchen Herstellern und Vertreibern abgegeben werden, die eine bestimmte Freimenge an Verpackungsmaterial überschritten haben. Hersteller und Vertreiber, die darunter bleiben, können allerdings von der Behörde im Einzelfall dazu aufgefordert werden, eine solche Vollständigkeitserklärung abzugeben. Dies scheint jedoch recht unwahrscheinlich zu sein.

Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Max-Lion Keller

Inhaltsverzeichnis

Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Leser-Kommentare

45 Kommentare

Verpackungsordnung für gebrauchte Kartons

13.10.2011, 08:14 Uhr

Kommentar von Lily zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

ich verschicke eine ganz kleine Menge(ca. 50) gebrauchter Kartons im Jahr. Muß ich mich da an der Verpackungsordnung beteiligen. LG Lily

Kleine Händler zusammenschliessen?

01.12.2009, 18:00 Uhr

Kommentar von Daniel zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Gibt es die Möglichkeit, dass sich kleine Onlinehändler zusammenschliessen. Ich habe z.B. nur ca. 50 Kartons im Jahr zu verschicken. Könnte ich mich mit einem anderen Onlinehändler der ebenfalls nur... » Weiterlesen

Ohne Titel

12.11.2009, 22:11 Uhr

Kommentar von Viel Lärm um Nichts ! zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Dies ist eine Verpackungsverordnung von Politikern erstellt und von Juristen kommentiert. Was kann dabei nur rauskommen ? - Viel Lärm um nichts Ich lasse es darauf ankommen und nutze das... » Weiterlesen

Wozu das ganze?

10.06.2009, 16:48 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Wozu soll diese ganze Verpackungsverordnung eigentlich gut sein? Was ist Sinn und Zweck des ganzen? Müllvermeidung kann ich nicht erkennen. mg Det

Ohne Titel

13.03.2009, 17:00 Uhr

Kommentar von Rainer zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Kann mir jemand sagen, wie ich Versandverpackungen behandeln soll oder muß, die ich aus einem Nicht-EG-Land bekomme, und hier weiter verschicke. Ich kenn doch gar nicht das Gewicht der... » Weiterlesen

Und wenn die Verpackung keine Verpackung ist?

27.02.2009, 19:25 Uhr

Kommentar von Annamäusi zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung

Wie sieht es denn aus, wenn ich z.B. bei ebay verkaufe und meine Verpackung mit in mein Angebot setze: Verkaufe hübsches Set: Blumenvase, alte Zeitung und Pappkarton Dann müsste die Zeitung,... » Weiterlesen

» Alle 45 Kommentare ansehen
Kommentar schreiben

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de