LG Würzburg: Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen gelten auch für Makler
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1.5.2014 sind bei einer Immobilie in Anzeigen und Inseraten Pflichtangaben zur Energieeffizienz zwingend zu machen. Nach dem Wortlaut des § 16 a EnEV gelten die Pflichtangaben in erster Linie für Verkäufer. Doch muss auch ein Makler, der eine Immobilienanzeige für den Verkäufer schaltet, die Pflichtangaben machen? Über den Fall hat das LG Würzburg kürzlich entscheiden.
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