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Die IT-Recht Kanzlei wird in letzter Zeit immer häufiger mit Fällen konfrontiert, in denen Händler wegen unverlangt zugesandter Werbe-Emails abgemahnt werden. Die Adressaten solcher Emails scheinen sich oftmals nicht mehr damit zu begnügen, den unerwünschten elektronischen Werbemüll einfach in den virtuellen Papierkorb zu verbannen. Stattdessen greifen sowohl Privatleute als auch Unternehmer immer öfter zur rechtlichen Keule der Abmahnung, um den Absendern solcher Email-Newsletter beizukommen.
Beitrag von Bessi
25.06.2010, 13:34 Uhr
Ich möchte dazu sagen, dass es für ein unternehmen normal sein sollte nicht einfach "blind und wild" irgendwen anzuschreiben.
wir haben von 2003 bis 2009 newsletter versendet, von anfang per double opt in. bis anfang 2009 haben wir diesbezüglich auch nie irgendwelche beschwerden erhalten. ab februar 2009 gingen dann anwaltsschreiben bei uns ein die ihre mandanten vertretten zwecks angeblich unerwünschter werbeemail (spam).
beim ersten schreiben waren wir noch sehr locker da wir uns keiner schuld bewusst waren (wie gesagt seit 2003 nutzen wir das double opt in verfahren). wir teilten dem anwalt für seinen mandanten die anmelde bestätigung mit (anmeldezeit und ip adresse) und versicherten ihnen das wir zu keinem zeitpunkt daten weitergegeben haben. der anwalt sah das nicht als beweiskräftig an, sagte die ip sei zu alt und es könne ja jeder behaupten das der user sich per double opt in eingetragen habe. wir haben auch vor gericht verloren.
gesamt waren es ca. 10 anwälte mit mandaten die uns verklagten.
wir mussten wegen den kosten unser unternehmen dieses jahr schliessen.
nun meine frage: wie beweise ich dass der user sich per double opt in eingetragen hat? wenn das protokoll meines systems nicht als beweis gilt? auch mein hinweis das der richter gerne unser system testen kann und damit feststellen wird das nur das double opt in verfahren funktioniert und wir keine mails ohne die bestätigung versenden hat nichts geholfen.
vielleicht haben sie ja eine idee wie wir uns vor "urlaubsfinanzieren" sichern können bzw. die sicherung beweisen können.
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