Aufgepasst: Werbliche Inhalte machen Abwicklungsemails rechtlich angreifbar
Im Zuge einer Onlinebestellung erfolgen zahlreiche Abwicklungsemails an den Kunden, etwa hinsichtlich Eingangsbestätigung, Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Trackinginformationen oder Rechnung. Händler müssen aufpassen, dass derartige Transaktions- bzw. Systememails nicht durch darin enthaltene werbliche Elemente „verseucht“ werden und letztlich als (unzulässige) Werbeemails dann zahlreiche Folgeprobleme auslösen können.