Kennzeichnungspflichten: Bei Lebensmitteln im Online-Bereich

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 29.10.2008, 16:08 Uhr
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5. Fazit

Händler, die im E-Commerce mit Lebensmitteln handeln, sollten ihren Kunden grundsätzlich alle nach LMKV und ZZulV relevanten Angaben online zugänglich machen. Neben der Vermeidung unliebsamer Abmahnungen und höherer Transparenz für den Kunden bietet dies dem Online-Händler gutes Rüstzeug für die absehbaren Anforderungen des zukünftigen Lebensmittel- und Wettbewerbsrechts.

Gerade weil der hier wuchernde Paragraphendschungel sich momentan in beständigem Wandel befindet, ist es darüber hinaus unumgänglich, sich gezielt mit den einschlägigen Verordnungen und den geplanten Änderungen zu beschäftigen. Online-Händlern ist es dringend anzuraten, sich bereits jetzt über die zukünftige Rechtslage, insbesondere die umzusetzenden EU-Richtlinien und die anstehende Novellierung des UWG, beraten zu lassen.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres wissenschaftlichen Mitarbeiters, Herrn Chris Engel, erstellt.

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