Lebensmittelkennzeichnung

Abmahnung: Fehlende Nährwertdeklaration von Lebensmitteln

Eine uns vorliegende Abmahnung moniert, dass keine Nährwertdeklaration im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensmittel mitgeteilt worden ist. Wir klären auf, wie Sie diesen Fehler vermeiden können.

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Abmahnung: Fehlende Pflichtinformationen über Lebensmittel im Online-Handel

Online-Händler von Lebensmittel haben eine Reihe an Vorschriften zu beachten, auch die Lebensmittelinformations-Verordnung. Eine uns vorliegende Abmahnung rügt den Verkauf von Lebensmitteln ohne Angabe der vorgeschriebenen Pflichtinformationen. Was genau abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher Lebensmittel im Online-Handel vertreiben, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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Nährwertangaben bei Lebensmitteln: Bitte immer in Tabellenform!

Der rechtssichere Verkauf von Lebensmitteln im Internet ist eine hohe Kunst. Dennoch gibt es immer wieder typische Fallstricke, die in das Visier von Abmahnern geraten. So zuletzt die Angabe der Nährwertangaben im Fließtext statt in Tabellenform.

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Irreführende Verpackungsangaben: "Geflügel Salami" mit Schweinespeck unzulässig

Produktverpackungen sollen Kunden ansprechen, dürfen aber nicht irreführen. Sollte dies doch geschehen, verstoßen Unternehmer möglicherweise gegen das Verbot irreführender Werbung, das bei Lebensmitteln nicht aus dem UWG, sondern aus der EU-Lebensmittelinformationsverordnung folgt - so etwa, wenn ein als "Geflügel Salami" bezeichnetes Produkt daneben auch Schweinespeck enthält.

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Achtung beim Verkauf von Backsprays, wenn diese unzulässige Zusatzstoffe enthalten!

Sowohl national als auch EU-weit existieren zahlreiche Vorschriften und Regelungen bezüglich der Verwendung von Zusatzstoffen. Anlässlich einer aktuellen, uns vorliegenden Abmahnung gegen den Betreiber eines eBay-Onlineshops zeigen wir in diesem Beitrag auf, was beim Verkauf von Waren mit Zusatzstoffen zu beachten gilt.

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Was bedeutet die Chargennummern-Pflicht für Händler?

Der Vertrieb von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten ist reglementiert. Dazu gehören neben Medikamenten und anderen medizinischen Produkten auch Lebensmittel. Zur besseren Kontrolle dürfen solche Produkte nur mit einer Chargennummer, auch Los-Kennzeichnung genannt, vertrieben werden. Was bedeutet dies für Online-Händler hiervon betroffener Produktgruppen genau und welche Pflichten sind damit verbunden?

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Aktuelle Abmahnung zur Los-Kennzeichnungs-Verordnung bei Lebensmitteln: Was müssen Online-Händler beachten?

Nach der Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV) dürfen Lebensmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Angabe gekennzeichnet sind, aus der das zugehörige Los zu ersehen ist. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen, welche eine solche Kennzeichnung entbehrlich machen. Uns liegt die Abmahnung eines Mandanten aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflichten der LKV vor. Anhand dieser Abmahnung stellen wir für Sie dar, wann eine Los-Kennzeichnungs nach der LKV verpflichtend ist - und wann nicht.

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Der Nutri-Score: Die Lebensmittelampel kommt nach Deutschland

Gut Ding will Weile haben: Aber jetzt endlich kommt der Nutri-Score auch nach Deutschland. Am 06.11.2020 trat die gesetzliche Grundlage dafür in Kraft. Damit ist nun auch hierzulande die rechtssichere Verwendung der Lebensmittelampel möglich. Wir schauen uns an, wie der Nutri-Score funktioniert und was Hersteller und Händler jetzt darüber wissen sollten...

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BGH: Rechtsfragen zur Müsli-Nährwertkennzeichnung werden EuGH vorgelegt

Für die Nährwertkennzeichnung existiert ein schwer durchdringbares Vorschriftendickicht, das nun nach Vorlage durch den BGH der EuGH lichten soll. Strittig ist die Frage nach der anzugebenden Referenzmenge für Müsli. Ein Müslihersteller hatte Nährwertangaben nicht in Bezug auf 100g reines Müsli, sondern für eine Müsli-Milch-Zubereitung getätigt.

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Online-Kennzeichnungspflicht der Herkunft primärer Lebensmittel-Zutaten

Wird für ein Lebensmittel das Ursprungsland angegeben und weicht die Herkunft der primären Zutat hiervon ab, ist künftig für diese primäre Zutat die abweichende Herkunft ebenfalls anzugeben. Mehr zum Inhalt, zur Umsetzung und zu den Auswirkungen der neuen Pflicht auf die Online-Kennzeichnung von Lebensmitteln lesen Sie unseren aktuellen FAQ.

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KG Berlin zur Nährwertdeklaration: Anzeige von Informationen über Vitamine vor übrigen Nährwertangaben ist wettbewerbswidrig

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt europaweit einheitlich die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Dabei trifft der Rechtsakt präzise Vorgaben zu Art, Form und Inhalt der Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen. Unter anderem gilt hiernach seit Ende 2016 die Pflicht zur Ausweisung einer inhaltlich korrekten Nährwertdeklaration, für die spezifische Gestaltungsregeln zu beachten sind. Deren Missachtung stellt grundsätzlich einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar. Das Kammergericht Berlin hat nun in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss v. 22. Oktober 2019 - Az. 5 U 2/19) die Darstellung der Nährwertdeklaration auf nimm2-Verpackungen des Herstellers Storck für ungenügend und daher wettbewerbswidrig erklärt.

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Bestimmte Getränke mit Koffeingehalt über 150 mg/l erfordern Warnhinweis

Das KG Berlin stellte mit Urteil vom 21.06.2017 (Az. 5 U 185/16) klar, dass Getränke (mit Ausnahme derjenigen, die auf Kaffee, Tee bzw. Kaffee- oder Teeextrakt basieren und bei denen der Begriff „Kaffee“ oder „Tee“ in der Bezeichnung vorkommt) einer besonderen Hinweispflicht hinsichtlich des Koffeingehalts unterliegen, sofern die Getränke über 150 mg/l Koffein enthalten und zum Genuss in unverarbeitetem Zustand bestimmt sind.

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Lieferportale in der Pflicht: Abmahnungen wegen fehlender Lebensmittelinformationen nach der LMIV

Seit Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) haben Lebens-mittelunternehmer neben umfangreichen Vorgaben zur Verpackungskennzeichnung von Lebensmitteln auch spezifische Pflichtinformationen im Fernabsatz zu beachten. Online-Shops, welche dies versäumen oder die Erfordernisse nur ungenügend umsetzen, sehen sich vermehrt Abmahnungen ausgesetzt. Jüngst sind nun Lieferportale und Einkaufsdienstleister aufgrund fehlender Lebensmittelinformationen zur Zielscheibe von Unterlassungsaufforderungen geworden.

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BGH zu: Früchtetee "HIMBEER-VANILLE ABENTEUER mit natürlichen Aromen" ohne Himbeer- oder Vanille-Bestandteile

Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die Aufmachung eines Lebensmittels durch bildliche Darstellungen das Vorhandensein einer Zutat suggerieren darf, obwohl tatsächlich eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch eine andere Zutat ersetzt wurde, solange der verwendete Austauschstoff im Zutatenverzeichnis genannt wird.

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OLG Köln zur Angabe des Prozentanteils eines Inhaltsstoffes bei "Quasi-Mono-Produkten"

Das OLG Köln hatte darüber zu befinden (Urteil vom 23.08.2013, Az.: 6 U 41/13), ob eine Kennzeichnungspflicht auf der Produktverpackung in Bezug auf den prozentualen Mengenanteil einer Zutat im Falle des Vorliegens eines „Quasi-Mono-Produkts“ besteht. Hierbei ging das Gericht jedenfalls dann von einer zwingenden Angabe des prozentualen Mengenanteils einer Zutat und damit einer zwingenden Kennzeichnungspflicht auf der Produktverpackung aus, wenn die Zutat auf der Produktverpackung besonders hervorgehoben werde. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Köln.

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Io non parlo italiano- Beim Parallelimport von Lebensmitteln kommt es auf die richtige lebensmittelrechtliche Etikettierung an

Der BGH hat in einem Gerichtsverfahren (Urteil vom 22.11.2012, Az.: I ZR 72/11) der in Italien ansässigen Gesellschaft „Barilla“ gegen einen deutschen Paralellimporteur Feststellungen getroffen, die Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht von importieren Lebensmitteln betreffen, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt waren. Die Zuwiderhandlung gegen lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften stellt nach dem BGH einen Wettbewerbsverstoß dar. Die Angabe "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Anforderungen an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums.

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Bundesregierung will erweiterte Kennzeichnung von Getränkeverpackungen

In Zukunft soll bei Getränkeverpackungen für den Verbraucher klarer gekennzeichnet werden, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt. Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung (17/12303) in den Bundestag eingebracht, nach dem bei der Abgabe von Getränkeverpackungen mit Pfand darauf hingewiesen werden soll, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt.

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Gemeinsamer Antrag zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Über die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums im Unterschied zum Verbrauchsdatum soll verstärkt informiert werden. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag (17/10987) von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, unter anderem Möglichkeiten zu prüfen, die Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums für lang haltbare Produkte wie zum Beispiel Nudeln einzuschränken. Des Weiteren wird gefordert, bis 2020 die Entsorgung von Lebensmitteln zu halbieren und einen Dialogprozess mit Landwirten, Herstellern, Handel, Verbrauchern, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Tafeln sowie anderen Organisationen aus dem Umwelt- und Sozialbereich einzuleiten.

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Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ende 2014 Pflicht!

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten. Sie wird in den nächsten Jahren Online-Händlern, die über das Internet Lebensmittel verkaufen, viel Arbeit bereiten. Grund: Ab dem 13.12.2014 wird eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht gelten, die in weiten Teilen der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Geschäften verkauft werden, entspricht.

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Stilblüte oder Etikettenschwindel? Abbildungen auf Getränke-Etiketten gelten mitunter als Inhaltsangabe

Dass nicht mit Inhaltsstoffen geworben werden sollte, die überhaupt nicht in einem Lebensmittel enthalten sind, ist nichts Neues. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass die Abbildung von z.B. Früchten auf einer Getränkeflasche wie eine Inhaltsangabe wirkt – mit dem Effekt, dass tatsächlich Bestandteile der abgebildeten Frucht im Getränk enthalten sein müssen. So befand auch das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Fall, in dem es um die Abbildung einer Orangenblüte auf einem „near water“-Getränk ging (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.3.2012, Az. 6 U 12/11).

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