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Lebensmittelkennzeichnung - Lebensmittel, Tierbedarf

Abmahnung zur Los-Kennzeichnungs-Verordnung bei Lebensmitteln

Nach der Los-Kennzeichnungs-Verordnung dürfen Lebensmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Angabe gekennzeichnet sind, aus der das zugehörige Los zu ersehen ist. Doch es gibt Ausnahmen, welche eine solche Kennzeichnung entbehrlich machen.

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LG Frankfurt a. M.: Händler müssen über Stückzahl von verpackten Lebensmitteln informieren

Mit Urteil vom 11.10.2017, Az. 2-06 O 245/17, hat das LG Frankfurt a. M. entschieden, dass Hersteller von Lebensmitteln, die mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eisportionen in einer Verpackung anbieten, neben der Nettofüllmenge auch die Stückzahl offenlegen müssen. Diese Verpflichtung trifft auch Online-Händler, die entsprechende Lebensmittel zum Verkauf anbieten.

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Bestimmte Getränke mit Koffeingehalt über 150 mg/l erfordern Warnhinweis

Das KG Berlin stellte mit Urteil vom 21.06.2017 (Az. 5 U 185/16) klar, dass Getränke (mit Ausnahme derjenigen, die auf Kaffee, Tee bzw. Kaffee- oder Teeextrakt basieren und bei denen der Begriff „Kaffee“ oder „Tee“ in der Bezeichnung vorkommt) einer besonderen Hinweispflicht hinsichtlich des Koffeingehalts unterliegen, sofern die Getränke über 150 mg/l Koffein enthalten und zum Genuss in unverarbeitetem Zustand bestimmt sind.

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