Sie möchten Warenkorbabbrecher-Mails verschicken? Muster beachten!

Um den Versand von Warenkorb-Erinnerungen rechtlich abzusichern, ist eine eindeutige Einwilligung mit präziser Information zur Datenverwendung notwendig. Wir bieten unseren Mandanten dafür ein passendes Muster an.
Muster: Einholung einer Einwilligung in die Übersendung einer Warenkorb-Erinnerung
Damit Einwilligungen in den Versand von Warenkorb-Erinnerungen wirksam eingeholt werden und den Mailversand rechtfertigen können, muss im Zuge der Einholung vollständig über die beabsichtigte Datenverwendung belehrt werden.
Um die Anmeldefunktion nicht mit einer langatmigen Einwilligungserklärung zu überladen, ist für Details allerdings ein Verweis auf die Datenschutzerklärung zulässig und zu empfehlen.
Eine rechtskonforme Einwilligungserklärung könnte wie folgt lauten:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit

Gestaltungshinweise
- Der Einwilligungstext sollte direkt neben der vom Nutzer zu aktivierenden Checkbox bzw. dem für die Erinnerungs-Anmeldung zu klickenden Button erscheinen, damit der Nutzer auch sieht, wozu er seine Einwilligung erteilt.
- Die Check-Box darf auf keinen Fall bereits voreingestellt sein. Es geht ja gerade darum, die "freiwillige" Einwilligung einzuholen.
- Nachdem der Interessent sich für die Warenkorb-Erinnerung angemeldet hat, muss diesem anschließend eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung der Warenkorb-Erinnerung an die angegebene E-Mail-Kontaktadresse gesendet werden. Nur wenn der Interessent den Bestätigungslink aktiviert hat, dürfen Sie die Warenkorb-Erinnerung versenden.
- Jede versendete E-Mail nach einem erfolgten Widerspruch ist abmahnbar.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






1 Kommentar
Wenn jemand einen Warenkorb oder Checkout abgebrochen hat, meldet er sich doch nicht vorher für eine Erinnerung an!
Checkouts/Warenkörbe werden abgebrochen, weil der Kunde es sich anders überlegt hat oder ihm die Versandkosten zu hoch sind. Deshalb versendet man ja Erinnerungen, meist mit Rabatt, damit der Kunde einen Anreiz hat, den Kauf doch noch abzuschließen.
Das alles sind dermassen blödsinnige Gesetze und Regelungen, sowas gibt es nur in der EU!
Und trotzdem versendet fast jeder solche Mails, das ist das Lustige daran. Diese ganze Abmahn-Mafia gehört einfach mal abgeschafft, denn: wo kein Kläger, da kein Richter. Markenrecht/Copyright, kein Ding-das muss man ahnden, denn hier geht es um ganz andere Dinge. Aber dieser "Datenschutz"-Irrsinn ist einfach nur abartig. Sowas gibt es auch nur hier, dieses Denunzieren und damit noch Kohle machen! Als wenn es keine anderen Dinge gäbe, mit denen man seine Brötchen verdienen kann.
Um Datenschutz geht es doch sowieso nicht, ging es nie. Solange das Google-StreetView-Auto meinen Hauseingang und meine Fahrräder vor der Türe ins WORLD WIDE WEB stellt, ohne mich um Erlaubnis zu fragen (wo ist denn da die "Datenschutzerklärung"?!) und meine Käufer WhatsApp, Payback und andere Datenkraken täglich -wenn nicht stündlich- freiwillig nutzen, braucht mir keiner mit solchem Irrsinn zu kommen, ist das alles einfach nur völlig skurril.
Ach ja, und Kaltaquise findet auch nach wie vor massenweise statt, habe das Postfach täglich voll von DEUTSCHEN FIRMEN, die mir ungefragt ihre "Dienstleistungen" andrehen möchten. Da habe ich auch nicht vorher zugestimmt. Juckt den Gesetzgeber auch nicht. Aber Shopinhaber, die darf man drangsalieren--Agenda läuft!
Wahnsinn.