KG Berlin: Erhöhter Streitwert für Übersendung unerwünschter Werbe-E-Mails nach Abmahnung
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die fortgesetzte Versendung unerlaubter Werbe-E-Mails trotz vorheriger Abmahnung den gerichtlichen Streitwert erhöht. Der Kläger, ein Anwalt, hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das trotz Abmahnung weiterhin unerwünschte Werbenachrichten versendete. Das KG Berlin legt einen Grundsatzwert von 3.000,- EUR für die erste E-Mail und 1.000,- EUR für jede weitere fest. Im Sonderfall, wenn trotz vorheriger Abmahnung weiterhin Spam versendet wird, bleibt der Streitwert bei 3.000,- EUR. Lesen Sie hier mehr zur Entscheidung des KG Berlin.