AG Augsburg: Social-Media-Links in der Signatur einer Abwesenheitsnotiz stellen keine unzulässige Werbung dar
Oftmals nutzen Unternehmen in ihren E-Mail-Signaturen Verlinkungen, um auf die eigenen Social-Media-Kanäle bei Facebook, Instagram & Co. hinzuweisen. Kritische Stimmen halten diese Nennung von Social-Media-Links für unzulässige elektronische Werbung. In einem vom AG Augsburg entschiedenen Fall waren in einer automatisierten E-Mail-Abwesenheitsnotiz Links auf Social-Media-Kanäle vorhanden. Wie das Gericht diese Social-Media-Links rechtlich qualifizierte, lesen Sie in unserem heutigen Beitrag.