Mehrwertdiensteangebote
Pflicht zur Korrektur von Preisangaben: Neue Tarife für 0180x-Rufnummern
Zum 01.12.2021 ist in Deutschland eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten, auf deren Grundlage die Bundesnetzagentur die Unterscheidung zwischen Festnetz- und Mobilfunktarifen für Mehrwertrufnummern vollständig aufgegeben und im selben Zug neue Preise verkündet hat. Welche Tarife ab sofort gelten und wie verpflichtende Verbindungspeisangaben nun geändert werden müssen, zeigt dieser Beitrag.
3 min"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen.
2 minVorsicht bei Mehrwertdienstangeboten
Macht ein Netzbetreiber die Vergütung für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter als eigene Forderungen geltend, muss er sich Täuschungshandlungen des Mehrwertdienstanbieters entgegenhalten lassen.
2 minKein Entgelt für nicht nachvollziehbare Premium SMS-Dienstleistungen!
Es ist ein häufiges Problem: Mobilfunkunternehmen machen im Namen und im Auftrag von (meist dubiosen) Dienstleistern gegenüber ihren Kunden Gebühren für teure Premium SMS-Dienste geltend und der Kunde behauptet, er habe derlei Leistungen zu keinem Zeit angefordert, ja geschweige denn in Anspruch genommen. Wer trägt hier nun für einen entsprechenden Vertragsschluss die Beweislast?
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