Geoblockingverbot: Künftig Zahlung per Nachnahme immer EU-weit?

Geoblockingverbot: Künftig Zahlung per Nachnahme immer EU-weit?
01.07.2019 | Lesezeit: 2 min

Die ab dem 03.12.2018 geltende Geoblocking-Verordnung verbietet künftig Diskriminierungen bei der Bezahlung der gekauften Waren. Derzeit fragen uns viele Händler, ob eine (für deutsche Kunden angebotene) Zahlung per Nachnahme dann europaweit ermöglicht werden muss.

I. Nachnahme in der Regel nicht europaweit realisierbar

Wenn dem so wäre, würde dies viele Händler vor Probleme stellen, da Frachtführer wie DHL die Zahlung per Nachnahme nicht europaweit anbieten, sondern nur in ausgewählten Ländern ermöglichen.

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II. Nur unbare Zahlungen vom Geoblocking-Verbot umfasst

Eine Zahlung per Nachnahme wäre zunächst nur dann von dem Diskriminierungsverbot der Geoblocking-Verordnung erfasst, sofern der Kunde dabei per Kredit-/ Debitkarte, Lastschrift oder per Überweisung zahlt.

Dies ist bei der Zahlung per Nachnahme untypisch, da der Frachtführer hier den Nachnahmebetrag in der Regel bar vereinnahmt, aber nicht ausgeschlossen. So ist es denkbar, dass der Kunde z.B. bei einer Abholung im Postamt auch per (EC-)Karte bezahlen kann.

III. Entwarnung

Dennoch besteht keine Verpflichtung, die Zahlung per Nachnahme ab dem 03.12.2018 europaweit anzubieten.

Bei der „Zahlung“ per Nachnahme handelt es sich nicht um eine Zahlungsart im Sinne der Geoblocking-Verordnung, sondern vielmehr um eine bestimmte Art der Lieferung, die mit einem zusätzlichen Inkassoservice, eben der Einziehung des Nachnahmebetrags und dessen Weiterleitung durch den Frachtführer an den Verkäufer verbunden ist.

Das „Eintreiben“ der Zahlung ist sozusagen nur Nebenleistung zum Hauptleistung Transport und Zustellung der Ware.

Die Geoblocking-Verordnung gestattet es Händlern jedoch auch nach dem 03.12.2018, bei den Bedingungen der Lieferung der Waren in einzelne EU-Länder zu differenzieren. So ist es ja auch ohne weiteres möglich, für die Lieferung nach Deutschland geringere Versandkosten zu berechnen im Vergleich zu einer Lieferung in das EU-Ausland.

IV. Fazit

Damit können Onlinehändler auch nach dem 03.12.2018 die Möglichkeit per Nachnahme zu bezahlen auf Lieferungen nach Deutschland oder bestimmte EU-Länder begrenzen. Wichtig ist jedoch, dass die Zahlung per Nachnahme begrenzt auf Deutschland dann z.B. auch einem Italiener ermöglicht wird, wenn dieser eine deutsche Lieferadresse angibt.

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