![Amazon-Rechtstexte richtig einbinden: Aktualisierung unserer Handlungsanleitung!](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/6772/image.png)
Amazon hat ohne Vorwarnung die Zeichenanzahl für sog. benutzerdefinierte Hilfeseiten beschränkt. Der Grund hierfür ist bislang nicht mitgeteilt worden. Wir haben unsere Handlungsanleitung zur Einbindung von Amazon-Rechtstexten überarbeitet, damit Amazon-Händler weiterhin die Möglichkeit haben, die notwendigen Rechtstexte ordnungsgemäß einzubinden.
Wenn Sie zur Absicherung Ihrer gewerblichen Amazon-Präsenz eines unserer Schutzpakete verwenden, stellen wir Ihnen unsere Handlungsanleitung für die rechtskonforme Einbindung in der aktuellsten Fassung hier zur Verfügung!
Da Amazon aus bislang noch nicht geklärten Gründen die Zeichenanzahl für die benutzerdefinierten Hilfeseiten gekürzt hat, mussten wir unsere Handlungsanleitung für die Einbindung der Amazon-Rechtstexte ändern.
Grund: Die Erstellung von benutzerdefinierten Hilfeseiten ist notwendig, um als Händler die eigenen Amazon-AGB einzupflegen.
Betroffen von der Änderung zur Zeichenanzahlbeschränkung auf der Plattform Amazon sind nach unserem Kenntnisstand nur
- neue Amazon-Händler, die die Texte erstmalig einpflegen und
- bestehende Amazon-Händler, die Ihre Rechtstexte ändern möchten.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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