Bei Datenschutzverletzungen drohen Händlern nun auch Verbandsklagen
Lange Zeit war unklar, ob Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur von den betroffenen Personen selbst, oder auch von Verbänden im Wege von Verbandsklagen geltend gemacht werden dürfen. Nun hat der EuGH in einer Entscheidung den Weg frei gemacht: Verbandsklagen sind grundsätzlich möglich. Auch auf Händler kann sich dies auswirken.