Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
Seit dem 01. Januar 2023 gibt es für ausländische Unternehmen, die ihre Produkte und Verpackungen in Österreich auf den Markt bringen, neue Pflichten bez. der Verpackungslizenzierung und dem Vertrieb von bestimmten Einwegkunststoffartikeln. Neu ist, dass ein "Bevollmächtiger" zu bestellen ist, der für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften verantwortlich ist. Unser Partner, die Reclay Systems, stellt sich als Bevollmächtiger für Online-Händler zur Verfügung.