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Verpackungen für Österreich lizenzieren

14.12.2021, 13:38 Uhr | Lesezeit: 4 min
Verpackungen für Österreich lizenzieren

Online-Händler, die ein verpacktes Produkt an Endverbraucher in Österreich liefern, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Verpackungen einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem zu übergeben. Dies wird stichprobenartig durch die VKS (Verpackungskoordinierungsstelle) überprüft.

Welche Pflichten haben Versandhändler und Onlineshops?

Jede an einen Endverbraucher in Österreich gelieferte Verpackung muss gemäß geltender Verpackungsverordnung (VerpackVO) bei einem sogenannten Sammel- und Verwertungssystem (SVS) beteiligt werden. Das SVS übernimmt anschließend die Rücknahme- und Verwertungspflichten gemäß VerpackVO und organisiert dementsprechend landesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen.

Versandhändler und Onlineshops müssen, wie alle übrigen Primärverpflichteten auch, zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen sowie zwischen verschiedenen Materialfraktionen (u.a. Papier, Kunststoff, Aluminium, Eisenmetall oder Holz) unterscheiden.

Diese Einstufung der Verpackungen erfolgt in zwei Stufen:

Stufe 1:

Um als Haushaltsverpackung voreingestuft zu werden, muss die jeweilige Verpackung das Größenkriterium erfüllen (dies gilt für alle Packstoffe außer Papier/Pappe/Karton):

  • Volumen: kleiner oder gleich 5 Liter (gilt für raumbildende Verpackungen)
  • Fläche: kleiner oder gleich 1,5 m² (gilt für flächige Verpackungen)
  • Masse: kleiner oder gleich 150 g EPS (zB Styropor) pro Verkaufseinheit (VE)

Für Papier/Pappe/Karton gilt die Definition der Verkaufsverpackung als Einstufung zu Haushalt.
Serviceverpackungen (zB Knotenbeutel, Pizzakartons, u.ä.) gelten immer als Haushaltsverpackung.

Als gewerbliche Verpackung gilt in der Voreinstufung:

  • Jede Verpackung, die nicht unter eine der vorgenannten Definitionen fällt.
  • Transportverpackungen im Falle von Papier/Pappe/Karton
  • Trayfolien (konzipiert, mehrere kleinstübliche Verkaufseinheiten bis zur Abgabestelle zu bringen)
  • Paletten, Umreifungsbänder und Klebebänder: egal aus welchem Material

Stufe 2:

Im zweiten Schritt müssen die gemäß Verpackungsabgrenzungsverordnung gesetzlich vorgeschriebenen Quoten angewendet werden:

  • Insgesamt gibt es 47 Produktgruppen mit teilweise mehreren Untergruppierungen.
  • Je nachdem, welche Produkte in Verkehr gesetzt werden, müssen unterschiedliche Anteile der voreingestuften Haushalts- und Gewerbeverpackungen anhand der Quoten in die jeweils andere Kategorie umgeschichtet werden.

Die korrekte Einstufung der Verpackungen ist maßgeblich für die letztlich zu entrichtenden Lizenzierungskosten.

Zudem muss zwischen verschiedenen Materialfraktionen (u.a. Papier, Kunststoff, Aluminium, Eisenmetall oder Holz) differenziert werden.

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Bevorstehende gesetzliche Änderungen

Im Rahmen der in Kürze in Kraft tretenden Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, in Umsetzung u.a. des EU-Abfallwirtschaftspakets sowie der Einwegkunststoff-Richtlinie der EU, wird es zudem zu einigen Neuerungen kommen.

So wird es, voraussichtlich ab 01.01.2023, für alle außerösterreichischen Online-Versandhändler, die Waren in Österreich an private Letztverbraucher abgeben, erforderlich sein, einen Bevollmächtigten zu bestellen. Eine direkte Teilnahme bei einem Sammel- und Verwertungssystem ist nicht mehr vorgesehen. Der Bevollmächtigte, der eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in Österreich sein muss, übernimmt vollumfänglich die Pflichten des ihn bevollmächtigenden Herstellers/Händlers.

Darüber hinaus wird ab 01.01.2023 eine Inanspruchnahme der Leistungen eines elektronischen Marktplatzes bzw. eines Fulfilment-Dienstleisters an die Voraussetzung geknüpft sein, dass eine Teilnahme an einem System zur Erfüllung der Erweiterten Herstellerverantwortung (in der Regel im Rahmen der Lizenzierung bei einem Sammel- und Verwertungssystem) nachgewiesen werden kann. Die entsprechenden Bescheinigungen müssen vorgezeigt werden können, andernfalls hat ein Ausschluss durch den Dienstleister zu erfolgen.

Jetzt aktiv werden – unser Tipp: einfache Online-Lizenzierung mit Activate by Reclay

Unser Kooperationspartner RECLAY ist ein genehmigtes SVS und bietet Ihnen als Versandhändler und Betreiber eines Onlineshops mit "Activate by Reclay“ eine einfache und schnelle Möglichkeit, geringe Verpackungsmengen über ein intuitives Onlineportal anzugeben. Sie kommen so in nur wenigen Schritten Ihren Verpflichtungen aus der österreichischen VerpackVO nach. Und Sie entscheiden darüber hinaus selbst, ob Sie Ihre gesamte Jahresmenge an Verpackungen einmalig oder aufgeteilt, mehrmals im Jahr bezahlen.

Klicken Sie einfach hier und:

1. Geben Sie Ihre Verpackungsmengen je Materialfraktion an. Das Portal berechnet anschließend den Preis für die Rücknahme und Verwertung automatisch.
2. Beenden Sie den Bestellvorgang als Gast oder registrieren Sie sich als Neukunde. Sollten Sie bereits registrierter Kunde sein, übernimmt das System alle notwendigen Daten nach Anmeldung automatisch.
3. Unmittelbar nach dem Bezahlvorgang erhalten Sie Ihre Mengenbescheinigung und Ihre Rechnung.

ACHTUNG: Verpackungsmengen für 2021 können über Activate by Reclay noch bis zum 20. Januar 2022 gemeldet werden!

Warum empfiehlt die IT-Recht Kanzlei die Reclay Group?

  • One-Stop-Shop Prinzip – praktische Online-Lösung am Österreichischen Markt
  • Günstigste Preise: Darüber hinaus gibt es keinen Mindestbestellwert. Dies garantiert faire Preise auch für kleine Mengen.
  • Lizenzierung „to go“: Einfache Bedienung, kein lästiger Papierkram. Nach Abschluss erhalten Sie sofort Ihre Mengenbestätigung.
  • Keine versteckten Verpflichtungen: Sie lizenzieren nur die Verpackungsmenge, die Sie tatsächlich in Verkehr bringen – wann und wie oft Sie möchten.
  • 100 % Rechtssicherheit: Der Reclay Group vertrauen seit mehr als zehn Jahren über 30.000 Kunden aus Handel, Industrie und Gewerbe bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Verkaufs- und Transportverpackungen. Alle Mengen werden zu 100 % beim Sammel- und Verwertungssystem der Unternehmensgruppe lizenziert.

Sie haben Fragen?

Bei Rückfragen zur ordnungsgemäßen Verpackungslizenzierung nach VerpackVO nehmen Sie gerne direkt mit unserem Kooperationspartner Kontakt auf:

activate Team Österreich
Telefon +43 1 994 99 69-68
E-Mail activate@reclay.at
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

C
Christian Boese 27.12.2021, 17:27 Uhr
Doppelte Gebühren?
Wir versenden im Jahr vielleicht 5-20 Sendungen nach Österreich. Ein Umschlag wiegt ca. 0,048 kg. Müssen wir dann diese Mengen aus den Gebühren für Deutschland heraus rechnen? Weil wir unsere Verpackungen in Deutschland über Reclay abwickeln und schon bezahlt haben für 2022. Dann würden wir ja doppelt Gebühren bezahlen für die Verpackungen. Müssen so wenige (nicht mal 1kg im gesamten) überhaupt gemeldet werden?

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