Ab dem 15.12.2022: Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen, Solar-Panelen und Feuerlöschern in Frankreich
Nachdem für Haushaltsverpackungen die neuen Triman-Regeln bereits letztes Jahr veröffentlicht wurden und seit dem 1. Januar 2022 gelten, treten zum 15.12.2022 neue Kennzeichnungsvorgaben für Elektrogeräte, Batterien/Akkus, Lampen, Solar-Panele und kleine Feuerlöscher in Frankreich in Kraft. Nicht nur Hersteller, sondern auch Online-Händler, die Produkte nach Frankreich versenden, können von den Kennzeichnungspflichten betroffen sein. Nachfolgend klären wir über die neuen Regelungen auf. Mandanten finden zudem einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance-Service von ecosistant.