Frankreich E-Commerce (AGB)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für französische Plattformen und Shops
Händler in Frankreich müssen bereits seit Oktober 2022 besondere Informationspflichten im Zusammenhang mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten von Verbrauchern erfüllen. Für die korrekte Umsetzung der Informationspflichten hatten unsere Mandanten im Rahmen des Update-Services rechtzeitig die passenden Rechtstexte erhalten. Nach anderthalb Jahren haben wir nun unsere Praxiserfahrung zum Anlass genommen, unsere AGB für den französischen Markt an die neuesten Entwicklungen weiter anzupassen.
Händler in Frankreich müssen bereits seit Oktober 2022 besondere Informationspflichten im Zusammenhang mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten von Verbrauchern erfüllen. Für die korrekte Umsetzung der Informationspflichten hatten unsere Mandanten im Rahmen des Update-Services rechtzeitig die passenden Rechtstexte erhalten. Nach anderthalb Jahren haben wir nun unsere Praxiserfahrung zum Anlass genommen, unsere AGB für den französischen Markt an die neuesten Entwicklungen weiter anzupassen.
Oberstes französisches Gericht: Verbraucherschutzvorschriften können unter Umständen auch für juristische Personen gelten
Nach einer Entscheidung des obersten französischen Gerichts (Cour de Cassation) vom 13.04.2023 (Cour de Cassation, Cass. 1e civ. 13-4-2023 n° 21-23.312 F-D) können bestimmte Regelungen zum Fernabsatzrecht unter Umständen auch für juristische Personen gelten und damit zu einem gesetzlichen Widerrufsrecht für ein Unternehmen führen.
Nach einer Entscheidung des obersten französischen Gerichts (Cour de Cassation) vom 13.04.2023 (Cour de Cassation, Cass. 1e civ. 13-4-2023 n° 21-23.312 F-D) können bestimmte Regelungen zum Fernabsatzrecht unter Umständen auch für juristische Personen gelten und damit zu einem gesetzlichen Widerrufsrecht für ein Unternehmen führen.
Ab dem 15.12.2022: Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen, Solar-Panelen und Feuerlöschern in Frankreich
Nachdem für Haushaltsverpackungen die neuen Triman-Regeln bereits letztes Jahr veröffentlicht wurden und seit dem 1. Januar 2022 gelten, treten zum 15.12.2022 neue Kennzeichnungsvorgaben für Elektrogeräte, Batterien/Akkus, Lampen, Solar-Panele und kleine Feuerlöscher in Frankreich in Kraft. Nicht nur Hersteller, sondern auch Online-Händler, die Produkte nach Frankreich versenden, können von den Kennzeichnungspflichten betroffen sein. Nachfolgend klären wir über die neuen Regelungen auf. Mandanten finden zudem einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance-Service von ecosistant.
Nachdem für Haushaltsverpackungen die neuen Triman-Regeln bereits letztes Jahr veröffentlicht wurden und seit dem 1. Januar 2022 gelten, treten zum 15.12.2022 neue Kennzeichnungsvorgaben für Elektrogeräte, Batterien/Akkus, Lampen, Solar-Panele und kleine Feuerlöscher in Frankreich in Kraft. Nicht nur Hersteller, sondern auch Online-Händler, die Produkte nach Frankreich versenden, können von den Kennzeichnungspflichten betroffen sein. Nachfolgend klären wir über die neuen Regelungen auf. Mandanten finden zudem einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance-Service von ecosistant.
Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!
Der französische Gesetzgeber hat am 29.06.2022 Änderungen der Informationspflichten für Händler hinsichtlich der Gewährleistungsrechte von Verbrauchern beschlossen, die zum Oktober 2022 in Kraft treten. Dies bedingt eine Aktualisierung der AGB von Online-Händlern für den französischen Markt.
Der französische Gesetzgeber hat am 29.06.2022 Änderungen der Informationspflichten für Händler hinsichtlich der Gewährleistungsrechte von Verbrauchern beschlossen, die zum Oktober 2022 in Kraft treten. Dies bedingt eine Aktualisierung der AGB von Online-Händlern für den französischen Markt.
Änderungen zum Triman Logo für Kleidung, Textilien und Schuhe in Frankreich ab 2022
Ab 2022 gelten in Frankreich neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Kleidung, Textilien und Schuhen mit dem Triman Symbol und einem Trennhinweis. Zusammen mit unserem Kooperationspartner ecosistant geben wir nachfolgend einen Überblick über die neue Triman Kennzeichnung. Für unsere Mandanten bieten wir am Ende dieses Artikels zudem einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance Service von ecosistant.
Ab 2022 gelten in Frankreich neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Kleidung, Textilien und Schuhen mit dem Triman Symbol und einem Trennhinweis. Zusammen mit unserem Kooperationspartner ecosistant geben wir nachfolgend einen Überblick über die neue Triman Kennzeichnung. Für unsere Mandanten bieten wir am Ende dieses Artikels zudem einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance Service von ecosistant.
Online-Handel Frankreich: Neue EPR-Informationspflichten mit Auswirkungen auf Rechtstexte zum 01.01.2022
Zum 01.01.2022 treten in Frankreich Verschärfungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur umweltgerechten Rückführung von Bedarfsprodukten in Kraft. Verpflichtete werden neuartige Registrierungsnummern führen und in AGB und im Impressum angeben müssen. Auch der Geltungsbereich der EPR wird auf neue Produktkategorien ausgeweitet. Da auch deutsche Online-Händler, die nach Frankreich versenden, betroffen sein können, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesen FAQ auf, was es ab dem 01.01.2022 zu beachten gibt.
Zum 01.01.2022 treten in Frankreich Verschärfungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur umweltgerechten Rückführung von Bedarfsprodukten in Kraft. Verpflichtete werden neuartige Registrierungsnummern führen und in AGB und im Impressum angeben müssen. Auch der Geltungsbereich der EPR wird auf neue Produktkategorien ausgeweitet. Da auch deutsche Online-Händler, die nach Frankreich versenden, betroffen sein können, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesen FAQ auf, was es ab dem 01.01.2022 zu beachten gibt.
Reclay informiert am 30.11.2021 über neue Kennzeichnungspflichten in Frankreich
Hersteller und Vertreiber von Verpackungen auf dem französischen Markt sehen sich in Folge der Veröffentlichung eines Dekrets aus dem Juli 2021 nun mit Neuerungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflichten ihrer Verpackungen konfrontiert. Basierend auf dieser Veröffentlichung haben die französischen Rücknahmesysteme für Haushaltsverpackungen LEKO und CITEO ein gemeinsames Konzept für eine standardisierte Kennzeichnung von Verpackungen mit Trennhinweisen erarbeitet. Dieses Konzept wurde am 09. September 2021 behördlich genehmigt, sodass sich Hersteller und Vertreiber nach den Vorgaben der standardisierten Kennzeichnung richten müssen.
Hersteller und Vertreiber von Verpackungen auf dem französischen Markt sehen sich in Folge der Veröffentlichung eines Dekrets aus dem Juli 2021 nun mit Neuerungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflichten ihrer Verpackungen konfrontiert. Basierend auf dieser Veröffentlichung haben die französischen Rücknahmesysteme für Haushaltsverpackungen LEKO und CITEO ein gemeinsames Konzept für eine standardisierte Kennzeichnung von Verpackungen mit Trennhinweisen erarbeitet. Dieses Konzept wurde am 09. September 2021 behördlich genehmigt, sodass sich Hersteller und Vertreiber nach den Vorgaben der standardisierten Kennzeichnung richten müssen.
Neue Informationspflichten für Online-Händler, die Waren nach/in Frankreich vertreiben
Das französische Verbrauchergesetz und das sogenannte Anti-Verschwendungsgesetz (Loi Anti-Gaspillage), die die Einführung einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft in Frankreich sicherstellen sollen, schaffen eine Fülle von neuen Informationsverpflichtungen, die in erster Linie die Hersteller betreffen. Aber auch Online-Händler müssen neue Informationspflichten beachten. Dies trifft Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren in Frankreich vertreiben wollen und ihre Website auf französische Verbraucher ausgerichtet haben.
Das französische Verbrauchergesetz und das sogenannte Anti-Verschwendungsgesetz (Loi Anti-Gaspillage), die die Einführung einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft in Frankreich sicherstellen sollen, schaffen eine Fülle von neuen Informationsverpflichtungen, die in erster Linie die Hersteller betreffen. Aber auch Online-Händler müssen neue Informationspflichten beachten. Dies trifft Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren in Frankreich vertreiben wollen und ihre Website auf französische Verbraucher ausgerichtet haben.
Verpackungslizenzierung in Frankreich – verpflichtend auch für Online-Händler
Vor Kurzem haben wir darüber berichtet, dass Online-Händler, die ihre Produkte an Endverbraucher nach Frankreich liefern, zur Verpackungslizenzierung verpflichtet sind - auch wenn sie keinen eigenen Standort in Frankreich haben.
Vor Kurzem haben wir darüber berichtet, dass Online-Händler, die ihre Produkte an Endverbraucher nach Frankreich liefern, zur Verpackungslizenzierung verpflichtet sind - auch wenn sie keinen eigenen Standort in Frankreich haben.
Registrierungspflicht des Online-Händlers bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) ist entfallen
Ein Online-Händler, der seinen Online-Handel in Frankreich über eine Niederlassung in Frankreich abwickelt, muss sich nicht mehr bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) registrieren und eine entsprechende Genehmigung einholen. Diese Registrierungspflicht ist mit der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entfallen.
Ein Online-Händler, der seinen Online-Handel in Frankreich über eine Niederlassung in Frankreich abwickelt, muss sich nicht mehr bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) registrieren und eine entsprechende Genehmigung einholen. Diese Registrierungspflicht ist mit der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entfallen.
Verpackungslizenzierung in Frankreich – verpflichtend auch für Online-Händler!
In Frankreich sind Inverkehrsetzer von Haushaltsverpackungen dazu verpflichtet, einem staatlich-genehmigten Rücknahmesystem beizutreten, mittels dessen der Inverkehrsetzer seiner gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung nachkommt.
In Frankreich sind Inverkehrsetzer von Haushaltsverpackungen dazu verpflichtet, einem staatlich-genehmigten Rücknahmesystem beizutreten, mittels dessen der Inverkehrsetzer seiner gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung nachkommt.
Internationale Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei: AGB auf Französisch
Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, die über Onlinesops und Handelsplattformen Waren nach Frankreich vertreiben, passende französische Rechtstexte an. Diese Rechtstexte bilden das französische Recht tatsächlich ab und stellen keine bloße Übersetzung deutscher Texte dar. Praktisch dabei: Wir stellen Ihnen die deutsche Übersetzung der Rechtstexte zusätzlich zur Verfügung.
Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, die über Onlinesops und Handelsplattformen Waren nach Frankreich vertreiben, passende französische Rechtstexte an. Diese Rechtstexte bilden das französische Recht tatsächlich ab und stellen keine bloße Übersetzung deutscher Texte dar. Praktisch dabei: Wir stellen Ihnen die deutsche Übersetzung der Rechtstexte zusätzlich zur Verfügung.
Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware nach französischem Recht?
Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass die Möglichkeit, die Verjährungsfrist für Sachmängel bei Gebrauchtware von 2 Jahren auf 1 Jahr zu verkürzen, unzulässig ist. Hiervon ist das deutsche BGB betroffen, dass dem Unternehmer diese Möglichkeit einräumt. Die IT-Recht Kanzlei hatte hierzu berichtet. Wie sieht die Rechtslage in Frankreich aus? Gibt es nach französischem Recht überhaupt die Möglichkeit, die Verjährungsfrist bei Gebrauchtware auf 1 Jahr zu verkürzen? Diese Frage ist für den Online-Händler wichtig, der sich bei Vertrieb von Waren gezielt an Verbraucher in Frankreich wendet und damit französischem Recht unterliegt.
Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass die Möglichkeit, die Verjährungsfrist für Sachmängel bei Gebrauchtware von 2 Jahren auf 1 Jahr zu verkürzen, unzulässig ist. Hiervon ist das deutsche BGB betroffen, dass dem Unternehmer diese Möglichkeit einräumt. Die IT-Recht Kanzlei hatte hierzu berichtet. Wie sieht die Rechtslage in Frankreich aus? Gibt es nach französischem Recht überhaupt die Möglichkeit, die Verjährungsfrist bei Gebrauchtware auf 1 Jahr zu verkürzen? Diese Frage ist für den Online-Händler wichtig, der sich bei Vertrieb von Waren gezielt an Verbraucher in Frankreich wendet und damit französischem Recht unterliegt.
Französische Plattform „C le Marché“ (Cdiscount): Aktualisierte AGB stehen bereit
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für die französische Plattform „C le Marché“ aktualisiert. Diese Plattform ist für Online-Händler wichtig, die Waren für Verbraucher in Frankreich vertreiben wollen, da die Plattform „C le Marché“, betrieben durch die französische Gesellschaft Cdiscount, als Vertriebskanal in Frankreich zunehmend bedeutender wird.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für die französische Plattform „C le Marché“ aktualisiert. Diese Plattform ist für Online-Händler wichtig, die Waren für Verbraucher in Frankreich vertreiben wollen, da die Plattform „C le Marché“, betrieben durch die französische Gesellschaft Cdiscount, als Vertriebskanal in Frankreich zunehmend bedeutender wird.
Entwurf eines französischen Anpassungsgesetzes zur Datenschutz-Grundverordnung
Die künftige Datenschutz-Grundverordnung ist ohne nationales Anpassungsgesetzes in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten kaum anwendbar. Es muss daher geklärt werden, ob und wie von der Möglichkeit von nationalen Sonderregelungen Gebrauch gemacht werden soll. Die französische Regierung hat am 13.12.2017 im Parlament einen Gesetzesentwurf zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung eingebracht. Das Gesetz soll vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft getreten sein.
Die künftige Datenschutz-Grundverordnung ist ohne nationales Anpassungsgesetzes in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten kaum anwendbar. Es muss daher geklärt werden, ob und wie von der Möglichkeit von nationalen Sonderregelungen Gebrauch gemacht werden soll. Die französische Regierung hat am 13.12.2017 im Parlament einen Gesetzesentwurf zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung eingebracht. Das Gesetz soll vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft getreten sein.
Zuständige Streitschlichtungsstelle für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland, der Waren in Frankreich vertreibt
Die IT-Recht Kanzlei hat in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag zur Frage der Geltung der französischen Vorschriften zur Streitbeilegung Stellung genommen. Dabei ging es auch um die Informationspflicht des Online-Händlers mit Sitz in Deutschland, über welche Streitschlichtungsstelle er seine französischen Kunden informieren muss, wenn der Händler französischem Recht unterworfen ist. Das europäische Verbraucherzentrum Frankreich (Centre Européen des Consommateurs France) hat auf Anfrage der IT- Recht Kanzlei jetzt geantwortet und dabei auch zur Auslegung des französischen Streitbeilegungsrechts bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Stellung genommen.
Die IT-Recht Kanzlei hat in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag zur Frage der Geltung der französischen Vorschriften zur Streitbeilegung Stellung genommen. Dabei ging es auch um die Informationspflicht des Online-Händlers mit Sitz in Deutschland, über welche Streitschlichtungsstelle er seine französischen Kunden informieren muss, wenn der Händler französischem Recht unterworfen ist. Das europäische Verbraucherzentrum Frankreich (Centre Européen des Consommateurs France) hat auf Anfrage der IT- Recht Kanzlei jetzt geantwortet und dabei auch zur Auslegung des französischen Streitbeilegungsrechts bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Stellung genommen.
Französische alternative Streitbeilegung – Geltung für den Online-Händler mit Sitz in Deutschland bei Vertrieb von Waren nach Frankreich
Die neuen europäischen Regeln zur alternativen Streitbeilegung bürden dem Online-Händler neue Pflichten auf. Die entsprechende Richtlinie ist mittlerweile durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Regeln der französischen Streitbeilegung weichen allerdings in einem wichtigen Punkt von den entsprechenden deutschen Bestimmungen ab. Nach deutschem Recht ist die Teilnahme an Streitverfahren grundsätzlich freiwillig. Der Online-Händler muss den Verbraucher nur dann auf alternative Streitbeilegungsverfahren hinweisen, wenn er zur Teilnahme an solchen Verfahren verpflichtet ist oder hierzu bereit ist. Die französischen Bestimmungen verpflichten den Online-Händler in jedem Fall zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.
Die neuen europäischen Regeln zur alternativen Streitbeilegung bürden dem Online-Händler neue Pflichten auf. Die entsprechende Richtlinie ist mittlerweile durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Regeln der französischen Streitbeilegung weichen allerdings in einem wichtigen Punkt von den entsprechenden deutschen Bestimmungen ab. Nach deutschem Recht ist die Teilnahme an Streitverfahren grundsätzlich freiwillig. Der Online-Händler muss den Verbraucher nur dann auf alternative Streitbeilegungsverfahren hinweisen, wenn er zur Teilnahme an solchen Verfahren verpflichtet ist oder hierzu bereit ist. Die französischen Bestimmungen verpflichten den Online-Händler in jedem Fall zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren.
E-Commerce Frankreich: Französische Vorschriften zum Datenschutzrecht
Hinsichtlich der Vorschriften zum französischen Datenschutzrecht stellt sich die wichtige Vorfrage, ob alle Onlinehändler, die Waren in Frankreich vertreiben, dem französischen Datenschutzrecht unterworfen sind. Der deutsche Onlinehändler, für den französisches Datenschutzrecht gilt, muss sich auf wesentlich strengere Regeln als in Deutschland einstellen. Das beginnt mit der verpflichtenden Registrierung bei der französischen Datenschutzkommission und gilt insbesondere für die Vorschriften für den Newsletter und für den Einsatz von Cookies. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Hinsichtlich der Vorschriften zum französischen Datenschutzrecht stellt sich die wichtige Vorfrage, ob alle Onlinehändler, die Waren in Frankreich vertreiben, dem französischen Datenschutzrecht unterworfen sind. Der deutsche Onlinehändler, für den französisches Datenschutzrecht gilt, muss sich auf wesentlich strengere Regeln als in Deutschland einstellen. Das beginnt mit der verpflichtenden Registrierung bei der französischen Datenschutzkommission und gilt insbesondere für die Vorschriften für den Newsletter und für den Einsatz von Cookies. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Entsorgungspflichten deutscher Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) nach Frankreich
In Deutschland ansässige Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte (im Folgenden „EEG“) in Frankreich vertreiben wollen, haben die Entsorgungsvorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektroaltgeräte zu beachten. Auch in Deutschland ansässige Online-Händler, die EEG in Frankreich vertreiben, sind von dieser Richtlinie betroffen. Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Entsorgungsvorgaben für den Online-Vertrieb von EEG nach Frankreich bestehen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag, der Ihnen im Antwort & Frage Format alles Wissenswerte zu diesem Thema vermittelt. Der Beitrag endet mit einer Empfehlung der IT-Recht Kanzlei, wie sich in Deutschland ansässige Online-Händler bei Vertrieb von EEG in Frankreich in der Praxis verhalten sollten.
In Deutschland ansässige Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte (im Folgenden „EEG“) in Frankreich vertreiben wollen, haben die Entsorgungsvorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektroaltgeräte zu beachten. Auch in Deutschland ansässige Online-Händler, die EEG in Frankreich vertreiben, sind von dieser Richtlinie betroffen. Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Entsorgungsvorgaben für den Online-Vertrieb von EEG nach Frankreich bestehen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag, der Ihnen im Antwort & Frage Format alles Wissenswerte zu diesem Thema vermittelt. Der Beitrag endet mit einer Empfehlung der IT-Recht Kanzlei, wie sich in Deutschland ansässige Online-Händler bei Vertrieb von EEG in Frankreich in der Praxis verhalten sollten.
Einschränkung der Preisgestaltung durch französisches Wettbewerbsrecht
In Deutschland ist der Händler grundsätzlich in seiner Preisgestaltung frei, es sei denn seine Preisgestaltung verstößt gegen allgemeines Wettbewerbsrecht z.B. wegen Irreführung des Kunden. Frankreich hat hier traditionell eine andere, eher staatlich gelenkte Wirtschaftsphilosophie, nähert sich aber der Zielvorstellung einer liberalen Wirtschaftsordnung, die die Preisgestaltung dem freien Wettbewerb überlässt, immer mehr an. Es gibt allerdings weiterhin Sondervorschriften zur Preisgestaltung, die in Deutschland in dieser Form nicht vorstellbar sind.
In Deutschland ist der Händler grundsätzlich in seiner Preisgestaltung frei, es sei denn seine Preisgestaltung verstößt gegen allgemeines Wettbewerbsrecht z.B. wegen Irreführung des Kunden. Frankreich hat hier traditionell eine andere, eher staatlich gelenkte Wirtschaftsphilosophie, nähert sich aber der Zielvorstellung einer liberalen Wirtschaftsordnung, die die Preisgestaltung dem freien Wettbewerb überlässt, immer mehr an. Es gibt allerdings weiterhin Sondervorschriften zur Preisgestaltung, die in Deutschland in dieser Form nicht vorstellbar sind.
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