Einfach einzigartig: Zur Unterscheidungskraft bei der Eintragung von Marken!
Gar nicht mal so leicht den passenden Markennamen zu finden. Und dann weist das Markenamt die Anmeldung mangels Eintragungsfähigkeit einfach zurück – wie etwa in dem aktuellen Fall des BPatG (Beschluss vom 10.05.2021, 25 W (pat) 35/20) mit der Buchstabenkombination „eLAB“. Um nicht ebenfalls eine solche Zurückweisung zu riskieren, sollten deshalb vor der Markenanmeldung einige Dinge beachtet werden…