EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
Preiswahrheit und Preisklarheit sind die Maximen des Preisangabenrechts. Im Detail ergeben sich aber eine Vielzahl von strittigen Punkten. Einer betrifft die Angabe des Pfandbetrags im Zusammenhang mit dem Gesamtpreis des Produktes. Nun hat sich in einem aktuellen Fall der Generalanwalt des EuGH hierzu geäußert. Die endgültige Entscheidung des EuGH wird sich auf die Händler von Pfandprodukten auswirken. Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand und die Folgen für betroffene Händler.