Datenschutzerklärung nach DSGVO
Zurückweisung von DSGVO-Schadensersatzbegehren: effektive Muster
Wir stellen unseren Mandanten mehrere Muster bereit, mit denen DSGVO-Schadensersatzbegehren von Verbrauchern rechtskonform abgewiesen werden können.
Wir stellen unseren Mandanten mehrere Muster bereit, mit denen DSGVO-Schadensersatzbegehren von Verbrauchern rechtskonform abgewiesen werden können.
Frage des Tages: Müssen bei Kontaktformularen die Einwilligungen der Anfragenden eingeholt werden?
Bei Kontaktformularen auf Websites werden nicht selten DSGVO-Einwilligungen der Anfragenden in die Verarbeitung ihrer Daten eingeholt. Bei manchen Kontaktformularen fehlt dies wiederum. Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bestehen nun wirklich bei Kontaktformularen? Mit diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel.
Bei Kontaktformularen auf Websites werden nicht selten DSGVO-Einwilligungen der Anfragenden in die Verarbeitung ihrer Daten eingeholt. Bei manchen Kontaktformularen fehlt dies wiederum. Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bestehen nun wirklich bei Kontaktformularen? Mit diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel.
OLG München: Datenschutzerklärungen sind urheberrechtlich schutzfähig
Das Vorhalten von Rechtstexten, wie etwa einer korrekten Datenschutzerklärung, ist Pflicht für geschäftliche Internetauftritte. Mancher Webseiten- oder Shopbetreiber macht es sich ganz besonderes einfach, und kopiert schlicht fremde Rechtstexte. Andere nutzen kostenfreie Muster ohne Quellenhinweis. Warum dies nicht die beste Idee ist, zeigt eine Entscheidung des OLG München.
Das Vorhalten von Rechtstexten, wie etwa einer korrekten Datenschutzerklärung, ist Pflicht für geschäftliche Internetauftritte. Mancher Webseiten- oder Shopbetreiber macht es sich ganz besonderes einfach, und kopiert schlicht fremde Rechtstexte. Andere nutzen kostenfreie Muster ohne Quellenhinweis. Warum dies nicht die beste Idee ist, zeigt eine Entscheidung des OLG München.
Aktualisierung der Datenschutzerklärung für Otto.de
Der Marktplatz auf Otto.de bietet Online-Händlern die Möglichkeit eigene Artikel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzubieten. Da der Händler aber ein eigenes Verkäuferprofil unterhalten und Käuferdaten selbst verarbeiten kann, sind ein eigenes Impressum und eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für Otto.de unverzichtbar. Aufgrund einer Änderung der Datenschutzrichtlinien von Otto.de haben wir unsere Datenschutzerklärung angepasst. Lesen Sie mehr zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung in unserem Beitrag!
Der Marktplatz auf Otto.de bietet Online-Händlern die Möglichkeit eigene Artikel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzubieten. Da der Händler aber ein eigenes Verkäuferprofil unterhalten und Käuferdaten selbst verarbeiten kann, sind ein eigenes Impressum und eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für Otto.de unverzichtbar. Aufgrund einer Änderung der Datenschutzrichtlinien von Otto.de haben wir unsere Datenschutzerklärung angepasst. Lesen Sie mehr zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung in unserem Beitrag!
Erneut vorm EuGH: Abmahn- und Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei DSGVO-Verstößen
Aufgrund einer früheren Entscheidung des EuGH steht bereits fest, dass Verbraucherschutzverbände bei DSGVO-Verstößen grundsätzlich abmahnen und klagen dürfen. Nun steht eine weitere Entscheidung des EuGH an, die sich damit befasst, ob dies konkret auch für die Pflicht zur Information über die Datenverarbeitung (in der Datenschutzerklärung) gilt. Für Händler bedeutet dies, in jedem Fall stets eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung bereitzuhalten. Wir erläutern die Thematik und unterstützen Händler bei der Umsetzung ihrer DSGVO-Pflichten.
Aufgrund einer früheren Entscheidung des EuGH steht bereits fest, dass Verbraucherschutzverbände bei DSGVO-Verstößen grundsätzlich abmahnen und klagen dürfen. Nun steht eine weitere Entscheidung des EuGH an, die sich damit befasst, ob dies konkret auch für die Pflicht zur Information über die Datenverarbeitung (in der Datenschutzerklärung) gilt. Für Händler bedeutet dies, in jedem Fall stets eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung bereitzuhalten. Wir erläutern die Thematik und unterstützen Händler bei der Umsetzung ihrer DSGVO-Pflichten.
Europäischer Datenschutzausschuss: Zustimmung zur Datenschutzerklärung stellt Verstoß gegen Grundsatz von „Treu und Glauben“ dar
Wie der Oberste Gerichtshof in Österreich bereits entschied, ist die Einholung einer Einwilligung in die Geltung der Datenschutzerklärung aufgrund der dadurch möglichen (strengen) AGB-Kontrollen nicht empfehlenswert. Darüber hinaus sollten Online-Händler zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" in Zukunft von der Einholung einer Einwilligung in die bzw. „Kenntnisnahme“ der Datenschutzerklärung absehen. Was der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) in diesem Zusammenhang entschieden hat, beleuchten wir näher in diesem Beitrag.
Wie der Oberste Gerichtshof in Österreich bereits entschied, ist die Einholung einer Einwilligung in die Geltung der Datenschutzerklärung aufgrund der dadurch möglichen (strengen) AGB-Kontrollen nicht empfehlenswert. Darüber hinaus sollten Online-Händler zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" in Zukunft von der Einholung einer Einwilligung in die bzw. „Kenntnisnahme“ der Datenschutzerklärung absehen. Was der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) in diesem Zusammenhang entschieden hat, beleuchten wir näher in diesem Beitrag.
Übermittlung von Kundendaten an Auskunfteien teilweise datenschutzwidrig
Kommen Kunden Forderungen nicht nach, können Online-Händler dies bei der Schufa oder bei anderen Wirtschaftsauskunfteien melden. Allerdings verbietet das Datenschutzrecht die Weitergabe der personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen, um die betroffenen Personen vor schwerwiegenden Auswirkungen eines ungerechtfertigten Negativ-Eintrags bei Schufa & Co auf den wirtschaftlichen Alltag der Betroffenen zu schützen. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten sind, zeigen wir anhand einer aktuellen Entscheidung in diesem Beitrag.
Kommen Kunden Forderungen nicht nach, können Online-Händler dies bei der Schufa oder bei anderen Wirtschaftsauskunfteien melden. Allerdings verbietet das Datenschutzrecht die Weitergabe der personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen, um die betroffenen Personen vor schwerwiegenden Auswirkungen eines ungerechtfertigten Negativ-Eintrags bei Schufa & Co auf den wirtschaftlichen Alltag der Betroffenen zu schützen. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten sind, zeigen wir anhand einer aktuellen Entscheidung in diesem Beitrag.
Immer mehr Gerichte urteilen: Pflicht zum Schadensersatz bei Datenschutzverstößen
Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht, insbesondere die DSGVO, drohen nicht nur unangenehme Maßnahmen von Behörden, einschließlich hohen Bußgeldern, sondern auch schmerzhafte Schadensersatzzahlungen. Immer mehr Gerichte entscheiden zu Gunsten von Personen, die von einem Datenschutzverstoß betroffen sind. Wir erläutern die aktuellen Entwicklungen und geben wichtige Hinweise, wie Händler hohe Schadensersatzsummen vermeiden können.
Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht, insbesondere die DSGVO, drohen nicht nur unangenehme Maßnahmen von Behörden, einschließlich hohen Bußgeldern, sondern auch schmerzhafte Schadensersatzzahlungen. Immer mehr Gerichte entscheiden zu Gunsten von Personen, die von einem Datenschutzverstoß betroffen sind. Wir erläutern die aktuellen Entwicklungen und geben wichtige Hinweise, wie Händler hohe Schadensersatzsummen vermeiden können.
Neues Datenschutzrecht in Großbritannien
Großbritannien plant die Einführung eines neuen, eigenständigen Datenschutzrechts und will sich dabei von den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lösen. Durch die sog. Data Reform Bill möchte Großbritannien seine Position als wissenschaftliche und technische Supermacht stärken. In welchen Bereichen des britischen Datenschutzrechts Veränderungen zu erwarten sind und wieso Online-Händler die Entwicklungen weiter verfolgen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Großbritannien plant die Einführung eines neuen, eigenständigen Datenschutzrechts und will sich dabei von den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lösen. Durch die sog. Data Reform Bill möchte Großbritannien seine Position als wissenschaftliche und technische Supermacht stärken. In welchen Bereichen des britischen Datenschutzrechts Veränderungen zu erwarten sind und wieso Online-Händler die Entwicklungen weiter verfolgen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Frage des Tages: Müssen Händler in Datenschutzhinweisen über eine konkrete Datenschutzbehörde informieren?
In der Datenschutzerklärung und bei Beantwortung von DSGVO-Auskunftsanfragen müssen Verantwortliche i.S.d. Datenschutzrechts neben vielen anderen Angaben auch über das Recht der betroffenen Personen informieren, sich hinsichtlich der Datenverarbeitung bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Immer wieder kommt dabei die Frage auf: Muss in den Informationen die konkret zuständige Datenschutzbehörde genannt werden oder genügt ein generischer Hinweis? Wir klären auf.
In der Datenschutzerklärung und bei Beantwortung von DSGVO-Auskunftsanfragen müssen Verantwortliche i.S.d. Datenschutzrechts neben vielen anderen Angaben auch über das Recht der betroffenen Personen informieren, sich hinsichtlich der Datenverarbeitung bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Immer wieder kommt dabei die Frage auf: Muss in den Informationen die konkret zuständige Datenschutzbehörde genannt werden oder genügt ein generischer Hinweis? Wir klären auf.
Bei Datenschutzverletzungen drohen Händlern nun auch Verbandsklagen
Lange Zeit war unklar, ob Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur von den betroffenen Personen selbst, oder auch von Verbänden im Wege von Verbandsklagen geltend gemacht werden dürfen. Nun hat der EuGH in einer Entscheidung den Weg frei gemacht: Verbandsklagen sind grundsätzlich möglich. Auch auf Händler kann sich dies auswirken.
Lange Zeit war unklar, ob Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur von den betroffenen Personen selbst, oder auch von Verbänden im Wege von Verbandsklagen geltend gemacht werden dürfen. Nun hat der EuGH in einer Entscheidung den Weg frei gemacht: Verbandsklagen sind grundsätzlich möglich. Auch auf Händler kann sich dies auswirken.
OGH: Statistische Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf persönliche Vorlieben und Einstellungen sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO
Der OGH (Oberster Gerichtshof in Österreich) hatte sich in einem aktuellen Verfahren mit den Grenzen der Definition personenbezogener Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO auseinanderzusetzen. Im Kern ging es um die Frage, ob lediglich statistische Wahrscheinlichkeiten zu Vorlieben und Einstellungen von natürlichen Personen als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO anzusehen sind. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OGH in unserem Beitrag.
Der OGH (Oberster Gerichtshof in Österreich) hatte sich in einem aktuellen Verfahren mit den Grenzen der Definition personenbezogener Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO auseinanderzusetzen. Im Kern ging es um die Frage, ob lediglich statistische Wahrscheinlichkeiten zu Vorlieben und Einstellungen von natürlichen Personen als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO anzusehen sind. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OGH in unserem Beitrag.
Sicherer Umgang mit der DSGVO: Die wichtigsten Datenschutz-Tipps
Der Datenschutz verlangt Online-Händlern im Alltag viel ab. Wir beleuchten in diesem Beitrag, in welchen Bereichen Online-Händler im Tagesgeschäft die häufigsten Berührungspunkte mit der DSGVO haben und welche datenschutzrechtlichen Aspekte besonders relevant sind. Was Online-Händler in diesem Zusammenhang gesetzlich beachten müssen und wie Ihnen die IT-Recht Kanzlei bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach der DSGVO behilflich sein kann, haben wir in unseren aktuellen Datenschutz-Tipps zusammengetragen.
Der Datenschutz verlangt Online-Händlern im Alltag viel ab. Wir beleuchten in diesem Beitrag, in welchen Bereichen Online-Händler im Tagesgeschäft die häufigsten Berührungspunkte mit der DSGVO haben und welche datenschutzrechtlichen Aspekte besonders relevant sind. Was Online-Händler in diesem Zusammenhang gesetzlich beachten müssen und wie Ihnen die IT-Recht Kanzlei bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach der DSGVO behilflich sein kann, haben wir in unseren aktuellen Datenschutz-Tipps zusammengetragen.
IT-Recht Kanzlei aktualisiert Datenschutzklauseln für Google Analytics
Nach inzwischen unbestrittener Meinung der deutschen Datenschutzbehörden muss der Einsatz von Google Analytics auf Webseiten stets von der Einwilligung des jeweiligen Nutzers abhängig gemacht werden. Andere Rechtfertigungstatbestände der DSGVO sollen nicht in Betracht kommen. Die zunehmend propagierte Einwilligungslösung hat sich die IT-Recht Kanzlei ebenso wie Googles Versuch, Standardvertragsklauseln an die Stelle des Privacy Shield treten zu lassen, zum Anlass genommen, die Klauseln für Google Analytics in der Datenschutzerklärung zu aktualisieren.
Nach inzwischen unbestrittener Meinung der deutschen Datenschutzbehörden muss der Einsatz von Google Analytics auf Webseiten stets von der Einwilligung des jeweiligen Nutzers abhängig gemacht werden. Andere Rechtfertigungstatbestände der DSGVO sollen nicht in Betracht kommen. Die zunehmend propagierte Einwilligungslösung hat sich die IT-Recht Kanzlei ebenso wie Googles Versuch, Standardvertragsklauseln an die Stelle des Privacy Shield treten zu lassen, zum Anlass genommen, die Klauseln für Google Analytics in der Datenschutzerklärung zu aktualisieren.
Neuer Service der IT-Recht Kanzlei: Datenschutzklauseln für Microsoft Teams und Zoom!
Spätestens durch die Corona-Pandemie haben sich digitale Videokonferenzen endgültig am Markt durchgesetzt und sind zur Normalität geworden. Viele Online-Händler nutzen nun die beliebten Tools wie Zoom oder Microsoft Teams, um mit Dritten wie Geschäftspartnern oder Kunden zu kommunizieren. Doch auch hier lauern datenschutzrechtliche Fallstricke. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten nun Datenschutzklauseln für Microsoft Teams und Zoom zur Verfügung, damit diese Dienste im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Erfordernissen verwendet werden können.
Spätestens durch die Corona-Pandemie haben sich digitale Videokonferenzen endgültig am Markt durchgesetzt und sind zur Normalität geworden. Viele Online-Händler nutzen nun die beliebten Tools wie Zoom oder Microsoft Teams, um mit Dritten wie Geschäftspartnern oder Kunden zu kommunizieren. Doch auch hier lauern datenschutzrechtliche Fallstricke. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten nun Datenschutzklauseln für Microsoft Teams und Zoom zur Verfügung, damit diese Dienste im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Erfordernissen verwendet werden können.
Bundesgerichtshof entscheidet über Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google ("Recht auf Vergessenwerden")
Der BGH hat in zwei aktuellen Entscheidungen über das in Art. 17 DSGVO enthaltene Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") zu entscheiden gehabt. Im Verfahren VI ZR 405/18 hat der BGH nochmals darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung eines Rechts auf Vergessenwerden maßgeblich auf die vom EuGH aufgestellte umfassende Grundrechtsabwägung ankommt. Im Verfahren VI ZR 476/18 legt der BGH die Sache im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH vor, damit dieser zwei entscheidungserhebliche Fragen vorab klärt.
Der BGH hat in zwei aktuellen Entscheidungen über das in Art. 17 DSGVO enthaltene Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") zu entscheiden gehabt. Im Verfahren VI ZR 405/18 hat der BGH nochmals darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung eines Rechts auf Vergessenwerden maßgeblich auf die vom EuGH aufgestellte umfassende Grundrechtsabwägung ankommt. Im Verfahren VI ZR 476/18 legt der BGH die Sache im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH vor, damit dieser zwei entscheidungserhebliche Fragen vorab klärt.
Wegfall des US-EU-Datenschutzschildes: IT-Recht Kanzlei aktualisiert alle betroffenen Datenschutzerklärungen (deutsch und international)
Mit Urteil vom 16.07.2020 hat der EuGH das US-europäische Datenschutzschild „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Dienste, die bisher auf Basis einer Zertifizierung für das Schild Daten rechtmäßig auf Servern in den USA verarbeiteten, können dies nun nicht mehr tun. Mit Blick auf den Wegfall des Privacy Shield hat die IT-Recht Kanzlei bereits alle betroffenen Datenschutzerklärungen in allen Sprachen so aktualisiert, dass Mandanten auch weiterhin ordnungsgemäß über ihre Datenverarbeitungen belehren können.
Mit Urteil vom 16.07.2020 hat der EuGH das US-europäische Datenschutzschild „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Dienste, die bisher auf Basis einer Zertifizierung für das Schild Daten rechtmäßig auf Servern in den USA verarbeiteten, können dies nun nicht mehr tun. Mit Blick auf den Wegfall des Privacy Shield hat die IT-Recht Kanzlei bereits alle betroffenen Datenschutzerklärungen in allen Sprachen so aktualisiert, dass Mandanten auch weiterhin ordnungsgemäß über ihre Datenverarbeitungen belehren können.
BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu verfolgen
Der BGH hat darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden durch eine Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.
Der BGH hat darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden durch eine Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.
OLG Stuttgart: DSGVO-Verstöße sind abmahnbar und § 13 TMG ist neben DSGVO nicht anwendbar!
Sind Verletzungen der DSGVO wettbewerbsrechtlich abmahnbar oder nicht? Kaum eine andere Rechtsfrage ist aktuell so umstritten. Hierzu ergingen schon einige Entscheidungen, wobei sich die Zahl der Vertreter der unterschiedlichen Lager bis vor Kurzem die Waage hielt. Nun positionierte sich auch das OLG Stuttgart zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen und äußerte sich nebenbei auch noch zur Anwendbarkeit von § 13 TMG neben der DSGVO. Wie dies einzuordnen ist, lesen Sie in unserem neuen Beitrag!
Sind Verletzungen der DSGVO wettbewerbsrechtlich abmahnbar oder nicht? Kaum eine andere Rechtsfrage ist aktuell so umstritten. Hierzu ergingen schon einige Entscheidungen, wobei sich die Zahl der Vertreter der unterschiedlichen Lager bis vor Kurzem die Waage hielt. Nun positionierte sich auch das OLG Stuttgart zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen und äußerte sich nebenbei auch noch zur Anwendbarkeit von § 13 TMG neben der DSGVO. Wie dies einzuordnen ist, lesen Sie in unserem neuen Beitrag!
DSGVO-Beschwerde in Österreich: Bearbeitung einer Löschanfrage hat mit minimalen Daten zu erfolgen
Die Datenschutzbehörde Österreich hat im Rahmen einer Datenschutzbeschwerde einen recht interessanten Bescheid ausgestellt: Der Inhaber eines Kontos auf einer Onlineplattform verlangte die Löschung ebenjenes Kontos, der Betreiber wollte jedoch zur Verifizierung seiner Identität umfangreiche persönliche Daten abfragen. Zu Unrecht, wie die Datenschutzbehörde letztendlich entschied (Besch. v. 08.11.2019, Gz. DSB-D122.970/0004-DSB/2019). Die Rechtsgrundlage, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), hat auch in Deutschland Gültigkeit, daher ist dieser Verwaltungsakt inhaltlich durchaus auch für den deutschen eCommerce-Markt interessant.
Die Datenschutzbehörde Österreich hat im Rahmen einer Datenschutzbeschwerde einen recht interessanten Bescheid ausgestellt: Der Inhaber eines Kontos auf einer Onlineplattform verlangte die Löschung ebenjenes Kontos, der Betreiber wollte jedoch zur Verifizierung seiner Identität umfangreiche persönliche Daten abfragen. Zu Unrecht, wie die Datenschutzbehörde letztendlich entschied (Besch. v. 08.11.2019, Gz. DSB-D122.970/0004-DSB/2019). Die Rechtsgrundlage, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), hat auch in Deutschland Gültigkeit, daher ist dieser Verwaltungsakt inhaltlich durchaus auch für den deutschen eCommerce-Markt interessant.
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