Abmahngefahr für Händler bei Kostenpflichtigkeit bestimmter Zahlungsmittel
Für Zahlungen fallen Händlern meist Gebühren an - diese dürfen aber nicht immer an Verbraucher weitergegeben werden. Mindestens eine gängige Zahlungsmethode muss kostenlos angeboten werden. Was als „gängig“ gilt, ist gesetzlich jedoch nicht definiert.
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