WhatsApp und Recht: Wie attraktiv ist der WhatsApp-Messenger für deutsche Online-Händler?
WhatsApp ist die in Deutschland meist genutzte Messeging App. Während der Messenger-Dienst der Facebook-Tochter bislang insbesondere für private Kommunikation genutzt wurde, erkennen mittlerweile auch immer mehr Händler das Potenzial von WhatsApp für ihr Unternehmen. Und das nicht ohne Grund: Die Kommunikation über WhatsApp ist schnell und effizient. Der Kanal bietet damit gute Voraussetzungen für Direktmarketing-Maßnahmen wie das Verschicken von Kurz-Newslettern und die direkte Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Kunden. Doch was sagt das deutsche Recht zur geschäftlichen Nutzung von WhatsApp? Ist die Nutzung von WhatsApp aus rechtlicher Sicht für Händler attraktiv?
WhatsApp ist die in Deutschland meist genutzte Messeging App. Während der Messenger-Dienst der Facebook-Tochter bislang insbesondere für private Kommunikation genutzt wurde, erkennen mittlerweile auch immer mehr Händler das Potenzial von WhatsApp für ihr Unternehmen. Und das nicht ohne Grund: Die Kommunikation über WhatsApp ist schnell und effizient. Der Kanal bietet damit gute Voraussetzungen für Direktmarketing-Maßnahmen wie das Verschicken von Kurz-Newslettern und die direkte Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Kunden. Doch was sagt das deutsche Recht zur geschäftlichen Nutzung von WhatsApp? Ist die Nutzung von WhatsApp aus rechtlicher Sicht für Händler attraktiv?
Facebook Custom Audience: Vereinbar mit Datenschutzrecht?
Bereits im Jahr 2016 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stichprobenartig mehrere Unternehmen hinsichtlich ihrer Verwendung von Facebook Custom Audience überprüft. Im Mittelpunkt standen dabei Facebook Custom Audience über die Kundenliste und das Pixel-Verfahren. Auch in diesem Jahr bleiben die umstrittenen Marketing-Tools im Fokus der Datenschützer. Uns liegt nun ein Schreiben vor, in dem sich das BayLDA zur rechtlich zulässigen Nutzung beider Dienste positioniert. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie das BayLDA die Facebook-Tools datenschutzrechtlich einordnet und wie eine rechtskonforme Nutzung möglich ist.
Bereits im Jahr 2016 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stichprobenartig mehrere Unternehmen hinsichtlich ihrer Verwendung von Facebook Custom Audience überprüft. Im Mittelpunkt standen dabei Facebook Custom Audience über die Kundenliste und das Pixel-Verfahren. Auch in diesem Jahr bleiben die umstrittenen Marketing-Tools im Fokus der Datenschützer. Uns liegt nun ein Schreiben vor, in dem sich das BayLDA zur rechtlich zulässigen Nutzung beider Dienste positioniert. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie das BayLDA die Facebook-Tools datenschutzrechtlich einordnet und wie eine rechtskonforme Nutzung möglich ist.
Von Düsseldorf nach Luxemburg: OLG Düsseldorf legt Rechtsfragen zur Einbettung des Facebook-Like-Buttons an den EuGH vor
Das LG Düsseldorf hatte Anfang 2016 entschieden, dass die Einbettung des Like-Buttons von Facebook auf einer Internetseite wettbewerbswidrig ist, wenn der User nicht vor dem besuch der Website entsprechend aufgeklärt wurde und sich mit der Übertragung seiner personenbezogenen Daten einverstanden erklärt hat. In der Berufung hat jetzt das OLG Düsseldorf das Verfahren zunächst ausgesetzt und eine Reihe von Fragen an den EuGH für eine Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss v. 19.01.2017 – Az.: I-20 U 40/16). Die Vorlagefragen betreffen u.a. die Haftung der Internetseitenbetreiber sowie die Anforderungen an die Einwilligung der User.
Das LG Düsseldorf hatte Anfang 2016 entschieden, dass die Einbettung des Like-Buttons von Facebook auf einer Internetseite wettbewerbswidrig ist, wenn der User nicht vor dem besuch der Website entsprechend aufgeklärt wurde und sich mit der Übertragung seiner personenbezogenen Daten einverstanden erklärt hat. In der Berufung hat jetzt das OLG Düsseldorf das Verfahren zunächst ausgesetzt und eine Reihe von Fragen an den EuGH für eine Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss v. 19.01.2017 – Az.: I-20 U 40/16). Die Vorlagefragen betreffen u.a. die Haftung der Internetseitenbetreiber sowie die Anforderungen an die Einwilligung der User.
Verkauf von Waren über Facebook
Waren lassen sich nicht nur über einen eigenständigen Webshop samt eigenem Shopsystem oder über einen eBay-Shop oder Amazon Marketplace verkaufen, sondern auch über Facebook. Ob als alleiniger oder zusätzlicher Vertriebskanal kann Facebook gerade kleineren Händlern als Verkaufsplattform dienen. Ohne großen Aufwand können Waren mittels individueller Kommunikation mit den Kunden verkauft werden. Welche rechtlichen Besonderheiten es dabei zu beachten gilt, erläutert die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.
Waren lassen sich nicht nur über einen eigenständigen Webshop samt eigenem Shopsystem oder über einen eBay-Shop oder Amazon Marketplace verkaufen, sondern auch über Facebook. Ob als alleiniger oder zusätzlicher Vertriebskanal kann Facebook gerade kleineren Händlern als Verkaufsplattform dienen. Ohne großen Aufwand können Waren mittels individueller Kommunikation mit den Kunden verkauft werden. Welche rechtlichen Besonderheiten es dabei zu beachten gilt, erläutert die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.
Die Rechtmäßigkeit von Facebook-Fanpages erneut auf dem Prüfstand
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder die Rechtmäßigkeit von Facebook Fanpages, auch in Verbindung mit den sog. „Gefällt mir-Buttons“ diskutiert. Nach mehreren Prozessen in verschiedenen Instanzen soll nun im Februar das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung fällen.
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder die Rechtmäßigkeit von Facebook Fanpages, auch in Verbindung mit den sog. „Gefällt mir-Buttons“ diskutiert. Nach mehreren Prozessen in verschiedenen Instanzen soll nun im Februar das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung fällen.
Das Anbieten von Gewinnspielen auf Facebook nach neuen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben
In Anbetracht der weltweiten 1,4 Milliarden Nutzer ermöglicht die gewerbliche Nutzung des sozialen Netzwerkes „Facebook“ es Unternehmern nicht nur, durch Werbung eine Vielzahl von Personen auf den eigenen Betrieb und die spezifischen Produkte aufmerksam zu machen, sondern gewährt gleichzeitig, die werbenden Inhalte selektiv bestimmten Interessengruppen anzupassen und so individuelle Bedürfnisse konkret anzusprechen.
In Anbetracht der weltweiten 1,4 Milliarden Nutzer ermöglicht die gewerbliche Nutzung des sozialen Netzwerkes „Facebook“ es Unternehmern nicht nur, durch Werbung eine Vielzahl von Personen auf den eigenen Betrieb und die spezifischen Produkte aufmerksam zu machen, sondern gewährt gleichzeitig, die werbenden Inhalte selektiv bestimmten Interessengruppen anzupassen und so individuelle Bedürfnisse konkret anzusprechen.
Verstößt der „Gefällt mir“-Button von Facebook auf Webseiten gegen Datenschutzrecht?
Facebook steht mal wieder in der Kritik – und wieder ist es der Datenschutz. Verbraucherschutzverbände und Datenschutzbeauftragte stören sich an dem bekannten „Gefällt Mir“-Button (“Liken“), den Betreiber von Webseiten in ihre Webauftritte zwecks Empfehlungsmarketing einbauen können. Durch das Plugin werden allerdings Nutzerdaten bereits dann an Facebook übermittelt, wenn Nutzer lediglich eine Webseite aufsuchen, in die ein „Gefällt mir“-Button eingearbeitet ist, was datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist. Ob Facebook und entsprechende Webseitenbetreiber dadurch tatsächlich gegen Datenschutzrecht verstoßen und welche Folge das haben würde, erläutert die IT-Recht Kanzlei ausführlich in diesem Beitrag.
Facebook steht mal wieder in der Kritik – und wieder ist es der Datenschutz. Verbraucherschutzverbände und Datenschutzbeauftragte stören sich an dem bekannten „Gefällt Mir“-Button (“Liken“), den Betreiber von Webseiten in ihre Webauftritte zwecks Empfehlungsmarketing einbauen können. Durch das Plugin werden allerdings Nutzerdaten bereits dann an Facebook übermittelt, wenn Nutzer lediglich eine Webseite aufsuchen, in die ein „Gefällt mir“-Button eingearbeitet ist, was datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist. Ob Facebook und entsprechende Webseitenbetreiber dadurch tatsächlich gegen Datenschutzrecht verstoßen und welche Folge das haben würde, erläutert die IT-Recht Kanzlei ausführlich in diesem Beitrag.
AGB der IT-Recht Kanzlei für den Verkauf von Waren via Facebook: Ab sofort verfügbar
Verkaufen über Facebook funktioniert. Gepflegte Facebookpräsenzen erfreuen sich großer Beliebtheit und ziehen viele Nutzer an. Als Händler kann man bei Facebook längst nicht nur „Likes“ sammeln und Support bieten, sondern auch verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Händler mit passenden Rechtstexten bei diesem Vorhaben.
Verkaufen über Facebook funktioniert. Gepflegte Facebookpräsenzen erfreuen sich großer Beliebtheit und ziehen viele Nutzer an. Als Händler kann man bei Facebook längst nicht nur „Likes“ sammeln und Support bieten, sondern auch verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Händler mit passenden Rechtstexten bei diesem Vorhaben.
LG Stuttgart: erkaufte „Gefällt-mir“-Angaben auf unternehmerischer Facebook-Seite irreführend
Interessebekundungen der Besucher gewerblicher Social-Media-Präsenzen in Form von „Likes“ oder „Follow“-Zusagen fungieren als werbewirksames Aushängeschild für die Bekanntheit, Qualität und Vernetzung eines Unternehmens und können so bei entsprechender Anzahl erhebliche wettbewerbliche Vorteile begründen. Dass sich derartige Nutzerbezeugungen jedoch auch außerhalb der lauterkeitsrechtlichen Grenzen bewegen und irreführend sein können, hat das LG Stuttgart mit Beschluss vom 06.08.2014 (Az. 37 O 34/14) für die Facebook-Likes eines Unternehmens entschieden, die innerhalb kurzer Zeit von ausländischen Nutzern erkauft worden waren.
Interessebekundungen der Besucher gewerblicher Social-Media-Präsenzen in Form von „Likes“ oder „Follow“-Zusagen fungieren als werbewirksames Aushängeschild für die Bekanntheit, Qualität und Vernetzung eines Unternehmens und können so bei entsprechender Anzahl erhebliche wettbewerbliche Vorteile begründen. Dass sich derartige Nutzerbezeugungen jedoch auch außerhalb der lauterkeitsrechtlichen Grenzen bewegen und irreführend sein können, hat das LG Stuttgart mit Beschluss vom 06.08.2014 (Az. 37 O 34/14) für die Facebook-Likes eines Unternehmens entschieden, die innerhalb kurzer Zeit von ausländischen Nutzern erkauft worden waren.
Dislike! Wettbewerbsrechtliche Haftung für Betätigung des „gefällt mir“-Buttons bei Facebook
Wer auf Facebook-Werbeseiten den „gefällt mir“-Button betätigt und selbst ein wirtschaftliches Interesse an der Werbeseite hat, kann nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Münster für Rechtsverstöße auf dieser Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. LG Münster, Urt. v. 20.09.2011, Az. 025 O 34/11).
Wer auf Facebook-Werbeseiten den „gefällt mir“-Button betätigt und selbst ein wirtschaftliches Interesse an der Werbeseite hat, kann nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Münster für Rechtsverstöße auf dieser Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. LG Münster, Urt. v. 20.09.2011, Az. 025 O 34/11).
Werben: auf Facebook
Mit rund 20 Millionen Nutzern in Deutschland bietet Facebook ein großes Potential, um durch Werbeanzeigen eine Vielzahl von Menschen zu erreichen. Zudem ermöglicht es Facebook, die Werbeanzeigen ganz zielgerichtet an den Interessen der Nutzer (anhand von Kriterien wie Alter, Geschlecht, Ausbildung sowie Wohnort) auszurichten und somit Streuverluste zu minimieren. Beim Werben auf Facebook sind zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, über die dieser Beitrag Aufschluss geben soll.
Mit rund 20 Millionen Nutzern in Deutschland bietet Facebook ein großes Potential, um durch Werbeanzeigen eine Vielzahl von Menschen zu erreichen. Zudem ermöglicht es Facebook, die Werbeanzeigen ganz zielgerichtet an den Interessen der Nutzer (anhand von Kriterien wie Alter, Geschlecht, Ausbildung sowie Wohnort) auszurichten und somit Streuverluste zu minimieren. Beim Werben auf Facebook sind zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, über die dieser Beitrag Aufschluss geben soll.
Was Sie als Unternehmer über Facebook wissen sollten – eine Einführung
In zahlreichen Berichten hat sich die IT-Recht-Kanzlei bereits mit dem Thema Facebook auseinandergesetzt. Von der richtigen Benennung des Facebook-Accounts über die Nutzung von Social Plugins auf der eigenen Webseite bis hin zur Verwendung von Social Media Guidelines im Unternehmen – zahlreiche rechtliche Probleme zu Facebook wurden bereits erörtert. Doch bislang gefehlt hat eine allgemeine Einführung für all diejenigen, denen das Facebook-Universum noch fremd ist und die angesichts der zahlreichen negativen Schlagzeilen vor der Benutzung zurückschrecken. Daher soll dieser Beitrag ganz grundsätzliche Fragen klären: Was ist Facebook? Wie kann ich Facebook als Unternehmer nutzen? Welche Erweiterungen gibt es zu Facebook?
In zahlreichen Berichten hat sich die IT-Recht-Kanzlei bereits mit dem Thema Facebook auseinandergesetzt. Von der richtigen Benennung des Facebook-Accounts über die Nutzung von Social Plugins auf der eigenen Webseite bis hin zur Verwendung von Social Media Guidelines im Unternehmen – zahlreiche rechtliche Probleme zu Facebook wurden bereits erörtert. Doch bislang gefehlt hat eine allgemeine Einführung für all diejenigen, denen das Facebook-Universum noch fremd ist und die angesichts der zahlreichen negativen Schlagzeilen vor der Benutzung zurückschrecken. Daher soll dieser Beitrag ganz grundsätzliche Fragen klären: Was ist Facebook? Wie kann ich Facebook als Unternehmer nutzen? Welche Erweiterungen gibt es zu Facebook?
Weitere News zum Thema
- Facebook im neuen Design: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung abmahnsicher einbinden (Update)
- „Facebook“ darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
- BGH: ist mit Löschregeln von Facebook nicht einverstanden
- Anleitung: Gewinnspiele auf Facebook und Instagram rechtssicher durchführen + Muster
- Gerade in Corona-Zeiten ein Lichtblick als neue Einnahmequelle: Facebook ermöglicht Abhalten kostenpflichtiger Online-Events
Schnellsuche
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
- Schweiz E-Commerce (AGB)
- Spanien E-Commerce (AGB)
- Tschechien E-Commerce (AGB)
- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anfechtung
- Bestellabwicklung von Online-Shops
- Business-to-Business
- Coaching
- Corona-Virus
- Datenschutzgrundverordnung
- E-Commerce / Wettbewerb
- Energieverbrauchsrelevante Produkte
- EU-Verbraucherrechterichtlinie
- Gewährleistung / Mängelhaftung
- Handlungsanleitungen
- Hausverbot/ Hausrecht bei Online-Shop
- Hosting
- Impressum
- Kaufrecht
- Kleinanzeigen
- Kleinunternehmer und AGB
- Lieferung / Lieferzeiten
- Mahnung und Verzug
- Online-Vermietung Ferienwohnung
- Persönlichkeitsrecht
- Prozessuales
- Seminare / Schulungen
- Stationärer Handel
- Streitschlichtung
- Unternehmer oder Privatperson?
- Versand- und Zahlungsbedingungen
- Versandproblematiken
- Widerrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung 2014
- Zahlungsarten
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Trezvuy - Fotolia.com · Bild 7) © photoclear - Fotolia.com · Bild 8) © Faysal Farhan - Fotolia.com · Bild 9) © ganko - Fotolia.com · Bild 10) © THesIMPLIFY - Fotolia.com · Bild 11) © thingamajiggs - Fotolia.com · Bild 12) © frank peters - Fotolia.com