Wonderlink: Überzeugende Konkurrenz für Linktree
Auf diversen sozialen Netzwerken kann nur ein einziger Link auf einen externen Internetauftritt gesetzt werden, was die Reichweiten- und Marketingmöglichkeiten von Unternehmern nicht selten beschränkt. Als Lösung dieses „One-Link-Only“-Problems hat sich weltweit die Linkbaum-Lösung des australischen Anbieters „Linktree“ durchgesetzt. Jüngst hat mit „Wonderlink“ nun aber auch ein deutscher Service seinen Dienst aufgenommen, der Linktree in vielerlei Hinsicht die Stirn bieten kann. Warum Wonderlink funktionell, rechtlich und gestalterisch überzeugt, zeigt dieser Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- I. Das „One-Link-Only-Problem“ auf sozialen Netzwerken
- II. Die Linkbaum-Lösung von Wonderlink: Paroli für Linktree
- 1.) Kein Tracking, kein Abgreifen von Nutzerdaten und Betrieb auf deutschen Servern
- 2.) Dauerhaft kostenlos
- 3.) Anpassbare Designs
- 4.) Rechtskonforme Einbindungsmöglichkeiten für alle benötigten Rechtstexte
- 5.) Rechtstexte-Schnittstelle für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
- III. Fazit
I. Das „One-Link-Only-Problem“ auf sozialen Netzwerken
Diverse Social-Media-Plattformen (etwa Instagram, Pinterest, Twitter etc.) erlauben Profilinhabern nur die Platzierung eines einzigen Links in ihren Profilinformationen.
Diese Verlinkungsmöglichkeit würden Unternehmer nun sinnvollerweise gerne nutzen, um auf eine von ihnen betriebene Verkaufspräsenz zu verweisen, auf denen die in Social Media beworbenen Produkte dann auch tatsächlich bestellt werden können.
Rechtliche Anforderungen machen hier aber einen Strich durch die Rechnung: wird ein Social-Media-Profil geschäftsmäßig zum Schalten von Werbung betrieben, muss es vollständige Rechtstexte in Form einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung und eines Impressums darstellen. Diese müssen aus Platzgründen meist extern verlinkt werden, der Unternehmer opfert zugunsten der Rechtssicherheit dann aber den einzigen verfügbaren Link und büßt Reichweite und Umsatz ein.
Noch problematischer wird es, wenn ein Unternehmer diverse Absatzkanäle (etwa: eigener Webshop und Verkaufsprofil auf einer Handelsplattform wie eBay, Etsy, oder Amazon) betreibt.
Eine Verlinkung auf mehr als eine Präsenz wäre – selbst wenn man die erforderlichen Rechtstexte unbeachtet ließe – nicht möglich.
II. Die Linkbaum-Lösung von Wonderlink: Paroli für Linktree
Bislang galt Linktree, die australische Anbieter einer Multi-Link-Lösung für Social Media, als DIE Abhilfe für die Linksetzungs-Knappheit auf sozialen Medien.
Mit dem Dienst können Nutzer eine inhaltlich personalisierbare Linkseite einrichten und dort beliebige Links auf externe Internetpräsenzen hinterlegen. Die Linkseite lässt sich dann wiederum als einziger Link im Social-Media-Profil darstellen und ermöglicht es dem Profilinhaber, Interessenten über die Zwischenseite auf alle relevanten Inhalte zu leiten.
Datenschutzrechtlich ist Linktree in den vergangenen Jahren allerdings in Ungnade gefallen. Bei Aufruf der von Linktree bereitgestellten Zwischenseite werden nämlich eine Vielzahl von (teils auch personenbezogenen) Nutzerinformationen erhoben und an australische Server übertragen, um damit Nutzerprofile zu erstellen und Datenhandel zu betreiben. Für europäische Seitenbetreiber drohen bei Nutzung von Linktree daher gravierende DSGVO-Verstöße, weil Datenübermittlungen nach Australien nur unter sehr engen Grenzen und bei Implementierung diverser Sicherheitsmaßnahmen zulässig sind.
Wonderlink, die neue Linkbaum-Lösung für Social-Media, kann Linktree hier entscheidend Paroli bieten und bringt für seine Nutzer auch eine Reihe weiterer Vorteile mit sich:
1.) Kein Tracking, kein Abgreifen von Nutzerdaten und Betrieb auf deutschen Servern
Wonderlink ist eine Linkbaumlösung, die ausschließlich auf deutschen Servern gehostet wird und noch dazu ohne jegliche Informationserhebungen bei Seitenbesuchern auskommt.
Interessenten, die auf eine Linkbaumseite von Wonderlink weitergeleitet werden, bleiben vollständig anonym und werden in keinerlei Datenzugriffen und Informationsabgriffen unterwofen.
Damit operiert Wonderlink vollständig DSGVO-konform. Ohne jegliche datenschutzrechtlichen Bedenken können Unternehmer mit Wonderlink also ihren persönlichen Linkbaum kreieren und auf all ihre externen Präsenzen hinweisen.
2.) Dauerhaft kostenlos
Die Nutzung der Linkbaum-Lösung von Wonderlink ist für Unternehmer vollständig und dauerhaft kostenlos. Die Nutzung wird insbesondere nicht indirekt mit Daten von Linkbaum-Besuchern gegenvergütet.
3.) Anpassbare Designs
Wonderlink bietet Unternehmern die Möglichkeit, die persönliche Linkbaum-Seite nach den persönlichen Vorlieben in einer Vielzahl attraktiver Designs auszugestalten und so auch optisch die Geschmäcker potenzieller Kunden anzusprechen.
4.) Rechtskonforme Einbindungsmöglichkeiten für alle benötigten Rechtstexte
Ein besonders nützliches und im Interesse einer bestmöglichen Rechtssicherheit essentielles Feature beinhaltet Wonderlink zudem mit der besonderen Rubrik „Rechtlich absichern“.
Hier können Unternehmer – getrennt von anderen Links auf ihre Internetauftritte – alle benötigten Rechtstexte entweder in Textform oder per Verlinkung rechtskonform einbinden:
So lässt sich über Wonderlink auf der eigenen Linkbaumseite nicht nur ein generelles, rechtskonformes Impressum ablegen, sondern etwa auch die individuellen Datenschutzerklärungen für jedes bediente soziale Netzwerk:
Das Ergebnis: einmal erstellt, können Unternehmer mit ihrem persönlichen Wonderlink vollständig rechtskonform auf allen bedienten Social-Media-Plattformen auftreten und dort den einzigen Link-Platz effektiv und rechtssicher nutzen, um nicht nur ihre plattformbezogenen Rechtstexte einzubinden, sondern zugleich auch auf ihre Verkaufskanäle zu verlinken.
5.) Rechtstexte-Schnittstelle für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Speziell für Mandanten der IT-Recht Kanzlei bietet Wonderlink eine Hosting-Link-Schnittstelle an.
Werden Rechtstexte über einen von der IT-Recht Kanzlei bezogenen Hosting-Link eingebunden, erkennt Wonderlink diese automatisch, ruft die aktuellste Rechtstexte-Version aus dem Mandantenportal ab und stellt die Rechtstexte in einem optisch ansprechenden Pop-Up dar.
Datenschutzerklärungen der IT-Recht Kanzlei für Social Media
Auf geschäftsmäßig genutzten Social-Media-Auftritten muss der Profilinhaber zwingend im Rahmen einer eigenständigen, speziell auf das Netzwerk ausgerichteten Datenschutzerklärung über die dort vollzogenen Datenverarbeitungen informieren.
Die IT-Recht Kanzlei bietet rechtskonforme und spezifisch ausgelegte Datenschutzerklärungen zum Preis von jeweils mtl. nur 5,90€ zzgl. USt. für die folgenden sozialen Netzwerke an:
III. Fazit
Als DSGVO-konforme Linkbaumlösung „made in Germany“ ist Wonderlink eine überzeugende Alternative zum australischen Linktree.
Ohne sich über Zugriffe auf Besucherdaten sorgen zu müssen, können Unternehmer mit Wonderlink dauerhaft kostenlos personalisierbare Linkbaum-Seiten erstellen und verwalten, Rechtstexte rechtskonform hinterlegen und so das One-Link-Only-Problem auf sozialen Medien spielerisch, sicher und rechtskonform lösen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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4 Kommentare
wir dürfen Ihnen für Ihren Kommentar danken und auf Ihre gestellten Fragen erläuternd mitteilen, dass Wonderlink selbst keine IP-Adressen speichert, da diese vorab anonymisiert werden.
Auf Webserver-Ebene erfolgt dies dadurch, dass im Logfile standardmäßig statt der tatsächlichen IP-Adresse des Besuchers z.B. <123.123.123.123> eine IP-Adresse <123.123.123.XXX> gespeichert wird, wobei XXX ein Zufallswert zwischen 1 und 254 ist.
Die Herstellung eines Personenbezuges ist damit nicht mehr möglich. Somit ist gewährleistet, dass keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten (= IP-Adressen) durch Wonderlink erfolgt. Zudem besteht auch die Möglichkeit einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Wonderlink zu schließen, hierzu wenden sich Interessenten gerne direkt an Wonderlink.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen eine weiterhin erfolgreiche Woche! Ihre IT-Recht Kanzlei
(=Seitenbesucher) auskommt. Die IP-Adresse des Nutzers wird aber
zwangsläufig vom Webserver verarbeitet und stellt ein personenbezogenes
Datum dar. Auch wird die IP-Adresse vermutlich aus technischen Gründen
oder Gründen der Informationssicherheit temporär gespeichert. Da der
datenschutzrechtlich Verantwortliche für die jeweilige Wonderlink-Seite im
Verhältnis zum Seitenbesucher nicht Wonderlink ist, sondern das
Unternehmen, dass diese Wonderlink-Seite mit eigenen Links und
Informationen füllt, erfolgen diese Verarbeitungen der IP-Adresse m.E. im
Auftrag, d.h. der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags wäre
erforderlich. Bietet Wonderlink einen solchen an? Falls nicht: Wie lautet
die Begründung dafür, dass hier keine Auftragsverarbeitung vorliegt? Es
wäre erfreulich, wenn ich meinen Kunden mit Wonderlink eine tatsächlich
DSGVO-konforme Alternative zu Linktree & Co. nennen könnte - gleich ob mit
AVV oder einer auch Aufsichtsbehörden überzeugenden Begründung, weswegen
hier keine Auftragsverarbeitung bzw. keinerlei Verarbeitung
personenbezogener Daten vorliegt.
es gibt viele Fälle, wo es Sinn macht, den Link-in-der-Bio auf einen Linkbaum anstatt auf die eigene Website zu verlinken.
- Durch das reduzierte Design wird der Fokus auf die Links gelegt, das ist nicht bei allen Websites Möglich
- Manchmal ist auch keine eigene Website vorhanden und es wird nur auf Etsy, YouTube, Amazon und ähnliche Kanäle verlinkt, die selbst keine oder eingeschränkte Möglichkeiten bieten
- Einige Websites sind so programmiert, dass ein ändern der Links eher kompliziert ist oder einen Programmierer benötigt, Wonderlink hingegen ist kinderleicht zu bedienen. Wer sich ein Lesezeichen (z.B. auf dem Homescreen seines Smartphones) speichert, kann in wenigen Sekunden seine Links ändern. Sehr praktisch für tägliche neue (Rabatt-) Aktionen
- Viele Websites haben einen Cookie-Banner installiert, der beim ersten Besuch die Sicht auf die Links versperrt. Wonderlink kommt ganz ohne Cookie-Banner aus und setzt den Fokus auf die Links
- Wonderlink ist in der Free-Version dauerhaft kostenlos
- In der Pro-Version wird es u.A. DSGVO-konforme Statistiken geben, um einen schnellen Überblick über die Reichweite zu bekommen und zu erfahren, was die Kunden interessiert
- Oft werden auf der eigenen Website auch nicht alle Datenschutzerklärungen für alle Sozialen-Profilseiten hinterlegt. Wonderlink unterstützt bis zu 6 Datenschutzerklärungen für alle Kanäle
Ich hoffe ich konnte ein paar Gründe nennen, wo ein eigener Linkbaum Sinn macht. Aber natürlich gibt es auch Fälle, wo ein externer Linkbaum nicht benötigt wird. Gerade technisch versierte User finden meistens eine Lösung ;)