Neue Datenvereinbarung in Kraft: IT-Recht Kanzlei aktualisiert Datenschutzerklärung für Facebook
Für bestimmte Facebook-interne Anwendungen hat Facebook zum 31.08.2020 eine Zusatzvereinbarung über die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in Kraft treten lassen. Vor diesem Hintergrund hat die IT-Recht Kanzlei die Datenschutzerklärung für Facebook aktualisiert.
Inhaltsverzeichnis
I. Gemeinsame Datenverantwortlichkeit von Fanpage-Inhabern und Facebook
Auf Facebook bewegen sich Seitenbetreiber datenschutzrechtlich stets im Bereich einer sog. „gemeinsamen Verantwortlichkeit“.
Mit Urteil vom 05.06.2018 (Az. C-210/16) hatte der EuGH entschieden, dass für Daten, die beim Besuch einer Facebook-Seite verarbeitet werden, eine geteilte Verantwortlichkeit zwischen Fanpage-Inhaber und Facebook für die Datenhandhabung besteht – und zwar unabhängig davon, ob der Fanpage-Inhaber die von Facebook über Seitenbesucher generierten Daten tatsächlich selbst nutzen kann.
Die gemeinsame Datenverarbeitung fordert nach Art. 26 DSGVO den Abschluss einer Vereinbarung, in welcher die Verteilung der Pflichten nach der DSGVO verbindlich festgelegt werden.
Auf das EuGH-Urteil reagierte Facebook damals mit der Bereitstellung eines „Page Controller Addendums“, welches die Anforderungen an die Vereinbarung zwischen gemeinsamen Verantwortlichen erfüllen sollte.
II. Zusatzvereinbarung für die gemeinsame Verantwortlichkeit zum 31.08.2020 in Kraft getreten
Zum 31.08.2020 hat Facebook aber nachgerüstet und eine Zusatzvereinbarung für die gemeinsame Verantwortung in Kraft treten lassen. Von dieser Zusatzvereinbarung erfasst werden bestimmte Facebook-Produkte, etwa die sog. „Facebook-Business-Tools“. Ziel der Vereinbarung ist, die Verarbeitungshoheit bei Nutzung dieser Dienste durch den Seitenbetreiber in Bezug auf die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Fanpage-Inhabern und Facebook inhaltlich eindeutig zu definieren.
Im Rahmen der notwendigen Informationen über die gemeinsame Verantwortlichkeit innerhalb ihrer Datenschutzerklärungen müssen Facebook-Seitenbetreiber auf die neue Zusatzvereinbarung unbedingt Bezug nehmen.
Aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei die Datenschutzerklärung für Facebook unmittelbar aktualisiert und um Informationen zur neuen Vereinbarung angereichert.
Mandanten, welche die Datenschutzerklärung auf Facebook
- per Hosting-Service einbinden, brauchen nichts weiter unternehmen. Die Aktualisierung wurde automatisch eingespielt.
- in Textform einbinden, werden gebeten, ab sofort nur noch die aktualisierte Version aus dem Mandantenportal zu verwenden.
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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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