Wind in den Segeln: „PARASAIL“ ist als Marke eintragungsfähig
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 27.04.2010 (Az. 20 U 185/09) entschieden, dass das Zeichen „PARASAIL“ unterscheidungskräftig und also als Marke eintragungsfähig ist.
2 minDas OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 27.04.2010 (Az. 20 U 185/09) entschieden, dass das Zeichen „PARASAIL“ unterscheidungskräftig und also als Marke eintragungsfähig ist.
2 minDas Bundespatentgericht hat entschieden (Beschluss vom 15.09.2010, Az. 25 W (pat) 8/09), dass eine dreidimensionale Marke in Deutschland keinen Schutz erlangen kann, wenn die Darstellung der Marke nicht eindeutig und zu ungenau ist.
3 minDer Europäische Gerichtshof hat entschieden (Rechtssache C-48/09 P), dass ein dreidimensionales Abbild des „Lego-Steins“ nicht als europäische Marke eingetragen werden kann.
3 minMit der Frage der fehlenden Unterscheidungskraft hatte sich das Bundespatentgericht (Beschluss vom 27.07.2010 Az: 28 W (pat) 83/09) zu befassen. Nach Ansicht des Gerichts fehlt es bei der Wortmarke „Dynamic“ an der Unterscheidungskraft, weil diese einen beschreibenden Begriff beinhaltet.
2 min 1Mit der Frage der fehlenden Unterscheidungskraft hatte sich zuletzt der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.01.2010; Az: I ZB 32/09 – hey!) zu befassen. Nach Ansicht des BGH fehlt es an der Unterscheidungskraft dann, wenn die Wortmarke einen Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs enthält und damit nicht geeignet ist vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden.
2 min 3Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Marke eingetragen werden kann. So seien "simple Ausrufezeichen" schon gar nicht unterscheidungsfähig. Der Kläger habe auch nicht nachgewiesen, dass die Marken gemeinschaftsweit Unterscheidungskraft durch Benutzung erworben haben.
4 min 1Da Wortmarken aus mehreren Wörtern bestehen können, ist es grundsätzlich auch möglich, einen Werbeslogan schützen lassen. So finden sich in dem Markenregister unzählige aus der Werbung bekannte Slogans von "Nichts ist unmöglich" über "Gute Preise - Gute Besserung" und "Geiz ist Geil" bis "Bitte ein Bit" und "Ich liebe es" Dennoch ist die Anmeldung eines Slogans nicht unproblematisch.
3 minGegen die seit dem 07. Februar 2003 unter der Nummer 302 44 791 im deutschen Markenregister eingetragene Marke SIMVA war Löschungsantrag gestellt worden, da sie sich an den International Nonproprietary Name (INN) - aus dem Englischen übersetzt: internationaler markenfreier Name - "Simvastatin" anlehne und folglich nicht eintragungsfähig sei.
3 minBei den Markenanmeldungen gibt es immer mal wieder diese bohrende Frage: Wird die Marke zur Eintragung zugelassen oder nicht. In einem von dem Bundespatentgericht am 19. September 2007 entschiedenen Fall (Az: 29 W (pat) 27/06) ging es um Eintragungsfähigkeit einer farbigen Bildmarke in gelb-oranger Farbabstufung.
3 minAuch Werbeslogans sind als Marke grundsätzlich eintragungsfähig. Werbeslogans werden an den selben Maßstäben gemessen, wie auch einfache Wortmarken. So können gewisse Schutzhindernisse auch der Eintragung eines Werbeslogans als Marke entgegenstehen.
3 minMarkenschutz ist wichtig. Bei gewerblicher Tätigkeit kann es unglaublich wertvoll sein, den Namen eines Produkts schützen zu lassen, um es ausdrücklich von anderen Produkten auf dem Markt abzuheben. Die Bandbreite markenfähiger Begriffe ist natürlich groß, die nicht markenfähiger Begriffe allerdings auch. So stellen auch die Akronyme eine Typgruppe von Begriffen dar, deren Eintragungsfähigkeit ungewiss ist und mittlerweile häufig verneint wird.
2 minDas Europäische Gericht Erster Instanz hat am 12. September 2007 (Az.: T-291/03) entschieden, dass es sich bei dem Begriff “grana“ nicht um eine Gattungsbezeichnung handelt, für die Markenschutz nicht gelte. Die Bezeichnung „grana biraghi“ ist somit nicht eintragungsfähig, da der Eintragung die Rechte aus den älteren Marken „grana“ und „grana padano“ entgegenstehen.
4 minDas Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Eintragungsverfahren bestimmte Voraussetzungen, die für die Eintragung einer Marke unbedingt erfüllt sein müssen. Dazu gehört auch die Unterscheidungskraft des um Eintragung ersuchten Begriffes, die z.B. nicht gegeben ist, wenn es sich um einen rein beschreibenden Begriff handelt. Im Beschluss einer Beschwerdesache vom 24.04.2007 hat das Bundespatentgericht hierzu im Falle der Wortkombination „MP3 Surround“ Stellung genommen, was im Folgenden kurz dargestellt werden soll.
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