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Eintragungsfähigkeit von Marken - Marken- und Namensrecht

Domains sind keine Marken – Bundespatentgericht verneint Eintragungsfähigkeit einer rein beschreibenden Webadressee

Der Ausdruck “fashion.de” ist für Waren aus den Bereichen Bekleidung, Accessoires und Wohnutensilien nicht als Marke eintragungsfähig. Dies hat das Bundespatentgericht aktuell entschieden (Beschluss vom 18. Januar 2012, Az. 29 W (pat) 525/10) und grundlegend klargestellt: Aus der Einzigartigkeit einer Internetdomain folgt noch lange nicht deren Unterscheidungskraft. Die bloße Anfügung einer Endung wie “.de” reiche nicht aus, um aus einem rein beschreibenden Begriff einen kennzeichnenden Herkunftshinweis zu machen.

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Voraussetzungen: für die Anmeldung einer 3D-Marke

Das Bundespatentgericht hat entschieden (Beschluss vom 15.09.2010, Az. 25 W (pat) 8/09), dass eine dreidimensionale Marke in Deutschland keinen Schutz erlangen kann, wenn die Darstellung der Marke nicht eindeutig und zu ungenau ist.

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EuGH: Ein Ausrufezeichen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Marke eingetragen werden kann. So seien "simple Ausrufezeichen" schon gar nicht unterscheidungsfähig. Der Kläger habe auch nicht nachgewiesen, dass die Marken gemeinschaftsweit Unterscheidungskraft durch Benutzung erworben haben.

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Kein Markenschutz: für den Slogan "Ohne Probleme einfach los"

Da Wortmarken aus mehreren Wörtern bestehen können, ist es grundsätzlich auch möglich, einen Werbeslogan schützen lassen. So finden sich in dem Markenregister unzählige aus der Werbung bekannte Slogans von "Nichts ist unmöglich" über "Gute Preise - Gute Besserung" und "Geiz ist Geil" bis "Bitte ein Bit" und "Ich liebe es" Dennoch ist die Anmeldung eines Slogans nicht unproblematisch.

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Akronym als Marke – Mehrdeutigkeit keine Garantie für erfolgreiche Eintragung

Markenschutz ist wichtig. Bei gewerblicher Tätigkeit kann es unglaublich wertvoll sein, den Namen eines Produkts schützen zu lassen, um es ausdrücklich von anderen Produkten auf dem Markt abzuheben. Die Bandbreite markenfähiger Begriffe ist natürlich groß, die nicht markenfähiger Begriffe allerdings auch. So stellen auch die Akronyme eine Typgruppe von Begriffen dar, deren Eintragungsfähigkeit ungewiss ist und mittlerweile häufig verneint wird.

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„Grana“ keine Gattungsbezeichnung für Käsesorten, daher gilt Markenschutz

Das Europäische Gericht Erster Instanz hat am 12. September 2007 (Az.: T-291/03) entschieden, dass es sich bei dem Begriff “grana“ nicht um eine Gattungsbezeichnung handelt, für die Markenschutz nicht gelte. Die Bezeichnung „grana biraghi“ ist somit nicht eintragungsfähig, da der Eintragung die Rechte aus den älteren Marken „grana“ und „grana padano“ entgegenstehen.

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Eintragung zu Wortkombination MP3 Surround nicht als Marke eintragungsfähig

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Eintragungsverfahren bestimmte Voraussetzungen, die für die Eintragung einer Marke unbedingt erfüllt sein müssen. Dazu gehört auch die Unterscheidungskraft des um Eintragung ersuchten Begriffes, die z.B. nicht gegeben ist, wenn es sich um einen rein beschreibenden Begriff handelt. Im Beschluss einer Beschwerdesache vom 24.04.2007 hat das Bundespatentgericht hierzu im Falle der Wortkombination „MP3 Surround“ Stellung genommen, was im Folgenden kurz dargestellt werden soll.

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