Die „XXXL“- Marke - Keine Eintragungsfähigkeit von charakteristischem Werbebegriff
Trotz intensiver Verwendung bei Plakatwerbung, Print-Inseraten, Rundfunk-Spots und TV-Kampagnen: Die Buchstabenfolge „XXXL“ hat sich – isoliert betrachtet – nicht als Herkunftshinweis durchgesetzt und kann daher nicht als Wortmarke eingetragen werden.
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