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Wertersatz beim Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung

BGH zu Widerrufsrecht: Keine Besserstellung des Verbrauchers bei Vertragsabschluss im Fernabsatz

Mit Spannung dürfte der Online-Handel das im Oktober 2016 vom Bundesgerichtshof verkündete Urteil im „Katalysator-Fall“ (BGH-Urteil v. 12.10.2016 – Az. VIII ZR 55/15) zum Thema Widerrufsrecht erwartet haben, dessen Urteilsgründe nun im Volltext vorliegen. Der Fall drehte sich um die Frage einer Wertersatzpflicht eines Verbrauchers, der im Wege des Fernabsatzgeschäfts einen Katalysator gekauft und zwecks (kurzer) Probefahrt eingebaut hatte, nach erklärtem Widerruf aber die vollständige Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises verlangte. Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen im heutigen Beitrag das Urteil vor und erläutert, in welchen Fällen Verbraucher trotz erfolgreichen Widerrufs Wertersatz zu leisten haben.

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Bundesgerichtshof bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines Katalysator-Kaufs nach erfolgtem Einbau und Probefahrt

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Verbraucher, der einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug einbaut und anschließend eine Probefahrt unternimmt, nach dem daraufhin erfolgten Widerruf seiner Kauferklärung verpflichtet ist, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache eingetretene Verschlechterung zu leisten.

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Wertersatz nach Karneval: Welche Rechte Sie als Händler haben

Kaum ist die Karnevalszeit vorbei, fragen sich viele Jecken, was sie jetzt eigentlich mit ihren Kostümen machen sollen. Die gleiche Verkleidung in der nächsten Saison nochmal zu tragen, kommt für viele nicht in Betracht. Häufig sind die Kostüme auch nicht wirklich alltagstauglich, sodass sie letztlich in einer Kiste landen und im Schrank vor sich hin modern. Viele Karnevalisten, die ihr Kostüm online erstanden haben, pochen daher nach durchzechten Karnevalsnächten darauf, dass der Händler die getragene Verkleidung wieder zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet. Doch müssen Shop-Betreiber diesem Wunsch tatsächlich nachkommen?

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FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall

Wo bereits die geltenden Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern im Fernabsatz für Händler nicht selten eine Belastung darstellen, erweist es sich als ungleich größeres Ärgernis, wenn der Verbraucher diese Rechte in Anspruch nimmt und sodann eine beschädigte oder abgenutzte Sache retourniert. Zwar sieht das Widerrufsrecht hier grundsätzlich einen Wertersatzanspruchs des Händlers vor. Unklar ist aber meist, was in diesem Rahmen in Abzug gebracht werden kann, welchen Voraussetzungen der Wertersatz unterliegt und wie er geltend gemacht werden kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wertersatzpflicht des Verbrauchers im Widerrufsfall finden Sie nebst hilfreichen Muster-Formulierungen in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Die Zahlung von Wertersatz durch den Verbraucher - Teil 7 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Im Zuge der Änderungen im Verbraucherwiderrufsrecht im Juni 2014 sind auch die Vorschriften zum Wertersatz neu gestaltet worden. Ist die vom Verbraucher nach dem Widerruf zurückgeschickte Ware beschädigt oder weist sie Gebrauchsspuren auf, so kann sie nicht mehr als Neuware wiederverkauft werden. Diesen Wertverlust muss der Verbraucher grundsätzlich ausgleichen. Im Einzelnen werfen die neuen Regelungen zum Wertersatz jedoch eine Menge praktischer Fragen auf, die in diesem Beitrag beantwortet werden sollen.

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AG Köln: zum Wertersatz für fünf Testnächte auf Matratze

Immer ein Problem beim Widerruf ist die Frage nach dem Wertersatz infolge der Verschlechterung einer Kaufsache: Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht, es ist – sehr zum Ärger der Händler – von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden. Aktuell wurde ein solcher, recht kurioser Einzelfall vom Amtsgericht Köln beurteilt: Es ging um die Frage, wie lange auf einer online gekauften Matratze „testgeschlafen“ werden darf (vgl. Amtsgericht Köln, Urt. v. 04.04.2012, Az. 119 C 462/11).

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AG Backnang: Wertersatz nach Widerruf bei offensichtlich gebrauchtem Rasierer

Das AG Backnang (Urteil vom 17.06.2009; Az.: 4 C 810/08) hat einem gewerblichen Internethändler im Zusammenhang mit dem Verkauf eines elektrischen Rasierers einen Wertersatz i.H.v. 100% dessen Verkehrswerts zugesprochen, nachdem sich in der mündlichen Verhandlung herausstellte, dass der Käufer den Rasierer zuvor nicht nur inspiziert, sondern gebraucht hatte.

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Aktuelles Urteil des EuGH zum Wertersatz

Der EuGH entschied, dass eine Widerrufsbelehrung dann europarechtswidrig sei, wenn sie generell vorsieht, dass ein Verbraucher im Rahmen der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten hat.

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