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Restliche EU - Verkauf ins Ausland

FAQ: Neues italienisches Gewährleistungsrecht

Für das EU-Mitglied Italien hat der italienische Gesetzgeber das Verbraucher-Gewährleistungsrecht im Jahr 2021 gemäß der einschlägigen EU-Richtlinien reformiert und auf digitale Dienstleistungen ausgeweitet.

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Gewährleistungsrecht in den Niederlanden für Kaufverträge

Händler mit Sitz in Deutschland, die in die Niederlande verkaufen, müssen in der Regel das dortige Gewährleistungsrecht beachten. Zwar sind die Grundzüge durch EU-Richtlinien harmonisiert, doch bestehen weiterhin nationale Besonderheiten in einzelnen Punkten.

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Sanktionen der italienischen Wettbewerbsbehörde auch gegen deutsche Onlinehändler

Die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenca e del Mercato, AGCM) kann deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Italien an italienische Verbraucher vertreiben, bei Verstößen gegen italienisches Verbraucherrecht sanktionieren. Da Abmahnungen von Mitbewerbern in Italien – anders als in Deutschland - in der Praxis kaum eine Rolle spielen und Klagen von Verbrauchern angesichts der Ineffizienz des italienischen Rechtssystems keine Bedeutung haben, stellen für Onlinehändler Interventionen der italienischen Wettbewerbsbehörde das größte rechtliche Risiko im Onlinehandel dar. Wenn Sie mehr über die Kompetenzen und die Rolle der italienischen Wettbehörde zur Durchsetzung des Verbraucherrechts im Onlinehandel erfahren wollen, dann lesen Sie unseren aktuellen Beitrag.

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Achtung bei Vereinbarung Vorauskasse: beim Vertrieb von Waren in den Niederlanden

Wird beim Vertrieb von Waren an niederländische Verbraucher als Zahlungsmethode ausschließlich Vorkasse angeboten, dann kann der Verkäufer nach niederländischem Recht Vorkasse nur zu 50% des Kaufpreises verlangen. Das gilt auch für den Onlinehandel. Deutsche Onlinehändler, die Waren in den Niederlanden nur gegen Vorkasse vertreiben, können Probleme mit den niederländischen Gerichten bekommen. Entsprechende Regelungen in den AGB können von den Gerichten als unwirksam bewertet werden. Händler können verpflichtet werden, mit der Zahlung zu warten bis die Ware ausgeliefert ist.

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E-Commerce Recht in Polen Neue wichtige Bestimmungen des polnischen Verbraucherrechts

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 hat in Polen zu wichtigen Änderungen des polnischen Verbraucherrechts geführt. Das neue polnische Verbraucherrechtegesetz weicht zum Teil von der Verbraucherrechterichtlinie ab. Gleichzeitig wurde mit diesem Gesetz auch das polnische Verbraucher- Gewährleistungsrecht neu geregelt. Diese neuen Bestimmungen sollten von dem deutschen Onlinehändler, der Waren in Polen vertreibt, beachtet werden. Die IT-Kanzlei berücksichtigt selbstverständlich in ihren Rechtstexten für Polen die eingetretenen Rechtsänderungen.

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Neues Verbraucherrecht in den Niederlanden

Wie in anderen EU-Staaten auch hat die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 zu wichtigen Änderungen des niederländischen Verbraucherrechts geführt. Die Niederlande haben diese Richtlinie nicht 1:1 umgesetzt, sondern haben in einigen für den Onlinehändler wichtigen Fragen nationale Sonderregelungen gefunden. Wichtig sind ebenfalls die Gewährleistungsregeln bei Kaufverträgen mit Verbrauchern, die erheblich von den deutschen Gewährleistungsregeln abweichen. Die IT-Kanzlei berücksichtigt in ihren Rechtstexten für die Niederlande das aktuelle niederländische Verbraucherrecht.

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Italienisches Gewährleistungsrecht: Was gilt bei Verkauf von Waren in Italien an italienische Verbraucher?

EU-Recht schafft zwar europaweit bestimmte Gewährleistungsregeln für den Verkauf von Waren an Verbraucher. Gleichwohl kann nicht davon gesprochen werden, dass das Gewährleistungsrecht in der EU voll harmonisiert ist. Daher bleiben für den Onlinehändler die verschiedenen nationalen Regeln wie hier die italienischen Regeln zum Gewährleistungsrecht wichtig. Insbesondere die EU-Richtlinie 1999/44/EG und die EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 regeln bestimmte Einzelaspekte des Verbrauchgüterkaufs. Gewichtige Fragen des Gewährleistungsrechts werden nach wie vor durch italienisches Recht bestimmt.

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Spanisches Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher

Das Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher ist in Europa unterschiedlich geregelt, auch wenn einige Aspekte durch EU-Richtlinien wie die EU-Verbraucherrechterichtlinie und die EU-Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchgüterkaufs 1999/44/EG europaweit harmonisiert sind. Das trifft insbesondere für das Gewährleistungsrecht zu. Der Onlinehändler, der Waren für Verbraucher in Spanien vertreibt, sollte daher die spanischen Gewährleistungsregeln kennen, die nicht abbedungen werden können.

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