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Wichtige Händlerregeln

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Elektroschrott-Rückgabe über Ladengeschäfte und Transportdienstleister kann unzureichend sein

Online-Händler mit über 400 m² Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Große Händler setzen meist auf ein duales System mit Rückgabe in Märkten und postalischem Versand. Das LG Ingolstadt bewertete jedoch ein solches System von Saturn auf Betreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als unzureichend.

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ElektroG-Änderung: Neue Regeln für die Registrierung von Elektrogeräten

Wer Elektrogeräte in den Verkehr bringt, muss sich mit seiner Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Auch Onlinehändler, die als Vertreiber agieren, müssen darauf achten, dass sie nur Geräte von ordnungsgemäß registrierten Herstellern anbieten. Durch eine Anpassung des ElektroG ändert sich nun einiges an der Registrierungspraxis.

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