Double-Opt-In bei Newsletter-Versand nun doch zulässig?
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-in-Verfahrens zur Newsletter-Anmeldung zulässig ist. Diese Auffassung steht jedoch im Widerspruch zu einer älteren Entscheidung des OLG München.
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