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Influencer müssen kostenlose Produkte als Werbung kennzeichnen

Kommerzielle Kommunikation muss klar als Werbung erkennbar sein – auch ohne Bezahlung. Der BGH stellte klar: Schon das kostenlose Bereitstellen von Produkten kann eine kennzeichnungspflichtige Gegenleistung darstellen, etwa bei Social-Media-Posts mit Hersteller-Link.

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