Irreführung bei Motorölen: OLG Köln definiert ‚vollsynthetisch‘ neu
Das OLG Köln stellt klar: Als „vollsynthetisch“ darf nur beworben werden, was der Verbraucher seit Jahrzehnten unter diesem Begriff versteht – nämlich Motorenöle auf Basis der API-Gruppen IV und V.
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