Datenschutz

Verschlüsselungsmechanismen für E-Mails zwischen Unternehmen erforderlich?

E-Mail-Kommunikation ist ein häufiges Ziel von Phishing und Betrug, bei dem durch täuschende E-Mails sensible Daten abgegriffen werden. Zur Gegenwehr kommen besondere Verschlüsselungsmechanismen zum Einsatz, welche die Vertraulichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Kommunikation gewährleisten sollen. Ob Unternehmen im geschäftlichen Mailverkehr zu solchen Maßnahmen verpflichtet sind, hat das OLG Karlsruhe geklärt.

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Ist das Überreichen einer Visitenkarte bereits eine Einwilligung in Werbung per E-Mail?

Gerade auf Messen sieht man das auch heute noch überall: Der Austausch von Visitenkarten. Und dann? Natürlich will der Empfänger die erhaltenen Daten irgendwie nutzen - aber auch für Werbung per E-Mail?

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Aufgepasst: Werbliche Inhalte machen Abwicklungsemails rechtlich angreifbar

Händler müssen aufpassen, dass Transaktions- bzw. Systememails nicht durch darin enthaltene werbliche Elemente „verseucht“ werden und letztlich als (unzulässige) Werbeemails dann zahlreiche Folgeprobleme auslösen können.

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AG Kassel: Bestätigungs-Mail beim Double-Opt-In Verfahren ist kein Spam

Unaufgeforderte E-Mails sind oft wettbewerbswidrig. Um dies zu vermeiden, nutzen viele das Double-Opt-In-Verfahren. Das AG Kassel entschied, dass solche Bestätigungs-Mails selbst dann kein Spam sind, wenn der Empfänger sich nicht aktiv angemeldet hat.

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LAG Köln: Zugang einer E-Mail muss Absender beweisen

E-Mails sind praktisch – aber kein sicherer Zustellnachweis. Das LAG Köln entschied: Wer den Zugang einer E-Mail behauptet, muss auch beweisen, dass sie tatsächlich beim Empfänger angekommen ist.

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LG Stendal: Werbung in der Double-Opt-In-Mail ist tabu!

In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Stendal entschieden, dass eineBestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens keinerlei Werbung enthalten darf.

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EuGH: Werbung in E-Mail-Inbox stellt einwilligungsbedürftige Werbung dar!

Werbenachrichten, die wie echte E-Mails aussehen, gelten als Direktwerbung nach der Richtlinie 2002/58. Sie können Nutzer in die Irre führen und ungewollt auf werbende Webseiten weiterleiten.

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AG Hamburg: Kein Schadensersatz aus DSGVO wegen einmaliger Spam-Werbung

E-Mail-Werbung, die ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgt, wird meist als belästigend und störend empfunden. Laut AG Hamburg-Bergedorf steht Betroffenen in solchen Fällen zwar ein Unterlassungsanspruch zu, allerdings kann kein Schadensersatz verlangt werden.

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Bestandskundenausnahme: Gilt sie auch für offline gesammelte E-Mails?

Online-Händler dürfen gegenüber Bestandskunden per E-Mail für ähnliche eigene Produkte werben – auch ohne vorherige Einwilligung. Doch gilt diese Ausnahme auch für E-Mail-Adressen, die offline erhoben wurden?

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OLG Nürnberg: Inbox-Werbebanner ist keine unzumutbare Belästigung!

Die Deutsche Telekom blendet in kostenlosen E-Mail-Postfächern Werbung als scheinbar normale Mails („T-Online.de Mail Ads“) ein. Das OLG Nürnberg hat nun über die Zulässigkeit dieser Werbeform entschieden.

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Einwilligung für Bewertungsanfragen als Bestellvoraussetzung?

Online-Händler greifen gerne auf Bewertungsanfragen per E-Mail zurück. Da diese nur mit Einwilligung verschickt werden dürfen, stellt sich die Frage, ob die Einwilligung zur Bedingung für eine Bestellung gemacht werden darf?

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LG München I: Voreingestelltes Häkchen bei Check-Box ist keine wirksame Einwilligung in E-Mail-Werbung

Das Landgericht München I hatte sich in seinem Urteil vom 04.06.2018 (Az.: 4 HK O 8135/17) mit einer Frage zum E-Mail-Marketing zu beschäftigen gehabt: Ist es zulässig, die Check-Box für den Newsletterbezug mit einem voreingestellten Häkchen zu versehen? Das Gericht sieht ein solches Verfahren als "Opt-Out" an und damit nicht als Erteilung einer ausdrücklichen Einwilligung in den Erhalt von Werbe-E-Mails. Das voreingestellte Häkchen sei damit unzulässig. Darüber hinaus teilte das Gericht mit, dass als Rechtfertigung für den Mailversand auch nicht die Vertragsanbahnung mit dem Kunden ausreiche. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.

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LG Frankfurt: E-Mail-Werbung mit Gutschein kann nicht über Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG gerechtfertigt werden

Ohne Werbung – kein Umsatz. Im geschäftlichen Verkehr ist es unerlässlich mithilfe von Reklame auf sich aufmerksam zu machen. Gerne möchten Online-Händler auf Gutscheine per Werbe-E-Mail hinweisen, dies ist allerdings nach der Rechtsprechung des LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 22.03.2018, Az.: 2-03 O 372/17) nicht über die Ausnahmevorschrift des § 7 Abs. 3 UWG rechtfertigbar. Es bedarf vielmehr einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Angeschriebenen. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag.

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Werbemail ohne Einwilligung: Ausnahmeregelung nur für KUNDEN

Der Haken mit dem Häkchen: Wer kennt es nicht - das Häkchen, mit dem man am Ende eines Internetformulars in den Erhalt von Newslettern und anderer Email-Werbung einwilligen kann. Wer dieses Problem als Versender umschiffen will, der kann sich auf die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG berufen und auch ohne Einwilligung verschicken. Aber Vorsicht: Diese Regelung setzt ua. voraus, dass zwischen Versender und Kunde eine Geschäftsbeziehung besteht – ein unverbindlicher Vorkontakt reicht nicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2018 - Az.: I-20 U 155/16).

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E-Mail-Marketing richtig gemacht – Werbung in Double-Opt-In- und Auto-Reply-Nachrichten sind tabu

Sie ist kostengünstig und verspricht jede Menge Umsatz: die Werbung per E-Mail. Doch rechtlich ist längst nicht alles erlaubt, was Unternehmen nutzen, um ihren Verkauf zu steigern. Auch das Werben in automatischen Eingangsbestätigungs-E-Mails (Auto-Reply) und Double-Opt-In-Mails birgt jede Menge Risiken und ist mit Vorsicht zu genießen. Damit Sie weiterhin entspannt mit Ihren Kunden kommunizieren können, gibt Ihnen die IT-Recht Kanzlei einen Überblick, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Double-Opt-In- bzw. Auto-Reply-Nachrichten versenden.

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LG Stuttgart: Werbung im Abspann automatischer Eingangsbestätigungs-E-Mails (autoreply-Mails) zulässig?

Nach erfolgreichem Absenden einer E-Mail erhält man häufig eine Autoreply-E-Mail zur Bestätigung des Empfangs. Immer wieder kommt es vor, dass derartige E-Mails am Ende der Nachricht Anzeigen enthalten, die werbend auf unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen hinweisen. Zur brisanten Frage, ob Werbung innerhalb einer Autoreply-E-Mail als unlautere Spam oder gar als Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren ist, hat jüngst das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 04.02.2015 (Az. 4 S 165/14) in zweiter Instanz Stellung be-zogen.

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OLG Hamm: Also doch - die Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig!

Das OLG Hamm (Az.: I-4 U 154/14) hatte im Rahmen einer Berufungsverhandlung seinen Standpunkt klargemacht, dass die standardmäßig für Amazon-Händler bereitgestellte Weiterempfehlungsfunktion von Amazon wettbewerbswidrig sei. Die höherinstanzliche Rechtsprechung führt leider dazu, dass alle Händler auf der Plattform Amazon abmahngefährdet sind, solange die Weiterempfehlungsfunktion unverändert von Amazon veröffentlicht wird. Lesen Sie mehr über die geäußerte Rechtsauffassung des OLG Hamm in unserem Beitrag.

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Datenschutz und OLG Hamburg: Einwilligungserklärung zum Empfang von Werbe-E-Mails: keine verknüpfte Abgabe mit Teilnahmeerklärung zu einem Gewinnspiel

Das OLG Hamburg bestätigt in seiner Entscheidung vom 29.07.2009 die Linie der bisherigen Rechtsprechung, nach welcher an eine wirksame Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten für E-Mail-Werbung strenge Anforderungen zu stellen sind. Wer im Internet der Verwendung seiner personenbezogenen Daten zustimmt, sieht sich mit einer Vielzahl unterschiedlich formulierter Einwilligungsklauseln konfrontiert. Oftmals ist das Setzen eines Hakens auch Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel. So auch im hier zu besprechenden Fall. Die Flut von Werbe-E-Mails unterschiedlichsten Inhalts und Herkunft, die die Teilnehmer daraufhin oftmals erreicht, lässt sich aber durch die meisten Einwilligungserklärungen nicht legitimieren.

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Datenschutzkonformer Einsatz: Von E-Mail-Marketing-Software

Marketingmaßnahmen per E-Mail sind eine kostengünstige Möglichkeit, die eigenen Produkte zu bewerben. Häufig wird von Unternehmen hierbei auf spezielle E-Mail-Marketing-Software zurück gegriffen, die sowohl die gesicherte Zustellung wie auch das spezifizierte Adressmanagement beherrscht. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Der folgende Beitrag untersucht insbesondere die wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Aspekte beim Einsatz solcher Software.

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Zugekaufte E-Mail Adressen: vor Verwendung auf Vorliegen von Einwilligungen überprüfen

Das OLG Düsseldorf hat am 3.11.2009 eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Verwendung von E-Mail Adressen zu Werbezwecken getroffen. Danach sollte sich der Käufer von E-Mail Adressen nicht auf die allgemein gehaltene Zusicherung des Verkäufers der Adressen verlassen, die Empfänger hätten in die Verwendung ihrer E-Mail Adressen zu Werbezwecken durch Dritte eingewilligt.

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