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Impressum

Top-Themen

Geschäftsbezeichnung für Einzelunternehmer: erlaubt?

Immer wieder erreicht uns die Fragestellung, ob auch ein Online-Händler, der als Einzelunternehmer tätig ist, eine Geschäftsbezeichnung führen darf. Oder führt eine solche Geschäftsbezeichnung bei „one-man-shows“ den Verkehr in die Irre?

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Genügt die Angabe einer virtuellen Geschäftsadresse im Impressum?

Ein Verzicht auf den Schutz der Privatadresse kann gravierende Folgen haben, wie unter anderem Drohbriefe an Blogger eindrucksvoll belegen. Abhilfe versprechen Anbieter sog. „virtueller Geschäftsadressen“. Genügt die Angabe einer „virtuellen Adresse“ im Impressum?

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Impressumpflicht für Dienstleistungserbringer im Internet

Ein vollständiges Impressum ist für jeden geschäftsmäßigen Internetauftritt Pflicht. Für Online-Händler gilt insoweit das Telemediengesetz, für Online-Dienstleister zusätzlich die Dienstleistungsinformationsverordnung. Enstehen dadurch erweiterte Impressumspflichten?

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Impressum-Check: Die ultimativen FAQ

Dieser Ratgeber greift die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Impressum" auf und befasst sich insbesondere mit der einschlägigen gerichtlichen Spruchpraxis der letzten Jahre.

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Oft gefragt: Ist in Flyern, Prospekten oder auch Zeitungsanzeigen das komplette Impressum darzustellen ?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen - es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht...

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